Seniorenratgeber
97 VORSORGE FÜR UNFALL, KRANKHEIT UND ALTER Burgmair, Lechler & Wiedenmann Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB Unsere Spezialisten für Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Rechtsanwalt Ernst Burgmair ist Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht. Rechtsanwalt Adrian Wiedenmann ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sie betreuen einzeln oder als Team Nachlassplanung, Nachfolgeregelungen bei Unternehmen, Erbschaftsabwicklungen und -ausei- nandersetzungen, Pflichtteilsstrategien bei einschlä- gigen Gerichtsverfahren und sind als Testaments- vollstrecker tätig. Sparkassenplatz 9, 85221 Dachau Tel. 08131 371950, Fax 08131 83655 E-Mail: anwaltskanzlei@garibulex.de www.garibulex.de 11.6 Verfügungen für den Todesfall Dieser Punkt grenzt sich klar ab von den Regelungen und Verfügungen für Unfall, Krankheit und Alter. In die- sem Falle geht es ausschließlich darum, was nach dem Tod des Verfügenden geschehen soll, vor allem, wer das Vermögen bekommt. Zentraler Aspekt hierbei ist die Erstellung eines Testa- ments, aber auch bei den Banken und Geldinstituten können für einzelne Konten oder Versicherungen Re- gelungen für den Todesfall getroffen werden. Bei Notaren und Rechtsanwälten erhalten Sie fachlich fundierte Auskünfte zum Thema und können sich ein individuelles, auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu- geschnittenes Dokument verfassen lassen. Gerade bei komplizierteren Situationen wissen Notare und Rechts- anwälte oft eine günstige und praktikable Gestaltung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wille auch zur Gel- tung kommt. Beim Notar ist in der Gebühr die Beurkun- dung des Testaments oder Erbvertrags mitenthalten; das erspart später im Todesfall in aller Regel den kos- tenpflichtigen Erbschein. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament auch handschriftlich verfassen. Dabei ist jedoch Vorsicht ge- boten, dass die Formvorschriften eingehalten werden. Auch ist die Gefahr groß, dass die Formulierung recht- lich nicht eindeutig ist. So kann es zu Streit kommen und Ihr Wille nicht zur Geltung. Zu dem Thema gibt es diverse Literatur, wo Sie sich über Form und verschie- dene Regelungsaspekte informieren können, aber auch kostenloses Informationsmaterial, z. B. Broschüre des Bayer. Staatsministeriums der Justiz: Erbrecht, gesetzliche Erbfolge, Testament Prielmayerstraße 7, 80097 München Tel.: 089 122220 E-Mail: Formular auf der Homepage www.verwaltung.bayern.de
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