Seniorenratgeber

96 VORSORGE FÜR UNFALL, KRANKHEIT UND ALTER komplex ist. Denn je konkreter die Handlungssituation und die Wünsche beschrieben sind, umso mehr Hand- lungssicherheit besteht im Ernstfall. Auch bei Vorer- krankungen empfiehlt es sich, den Hausarzt (es können Gebühren entstehen) bei der Erstellung einzubinden. Viele Hausärzte bewahren eine Kopie der Patienten- verfügung auf. Wichtiger Hinweis: Für die Umsetzung der Patienten- verfügung, braucht es eine rechtliche Vertretung, da sich die betroffene Person nicht mehr selbst um die Umsetzung kümmern kann! Eine Patientenverfügung allein reicht nicht, daher ist es ratsam eine Vorsorge- vollmacht zu erstellen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann es zu einer rechtlichen Betreuung führen. Eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beur- kundung einer Patientenverfügung ist nicht erforder- lich. Weitere Informationen erhalten Sie kostenlos bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Dachau (Kontakt- daten siehe bei Beratung und Information Pkt. Bera- tung zur rechtlichen Betreuung) oder im Rahmen einer Beratung durch Rechtsanwälte oder Notare gegen Ge- bühr. Sie können diese Unterlagen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung) selbstän- dig erstellen oder sich von einem Rechtsanwalt oder Notar (einschl. der notariellen Beurkundung) erstellen lassen. 11.4 Informationsmaterial und Formulare rund um das Thema Vorsorge Zu diesem Thema gibt es sehr viel Material von diversen Anbietern. Die (Aus-)Wahl obliegt Ihrer Entscheidung. Generell unterliegen die Vorsorgevollmacht, Betreu- ungsverfügung sowie Patientenverfügung keiner Form- vorschrift. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sind mit der Unterschrift des Erstellers gültig und müs- sen nicht wieder neu unterschrieben werden. Bei einer Patientenverfügung sollte man dies mindestens alle 2 Jahre tun. Es geht darum, zu fixieren, dass diese Rege- lungen noch Ihrem Willen entsprechen. Änderungen können in allen Formularen vorgenommen werden. Bitte kennzeichnen Sie diese mit Änderungsda- tum und Unterschrift, damit Ihr Wille klar erkennbar ist. Bei öffentlich beglaubigten bzw. notariell beurkunde- ten Vorsorgevollmachten, ist nach einer Änderung eine erneute Beglaubigung oder Beurkundung erforderlich. Formulare (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung u. a.) sowie weitere Informationen erhalten Sie bspw. in der Broschüre des Bayerischen Justizministeriums „Der große Vorsorgeberater“, er- schienen beim C.H. Beck Verlag Der Vorsorgeberater ist überall im Buchhandel unter der Buchnummer ISBN 978-3-406-74368-9 erhältlich. Bitte wenden Sie sich an Ihre Buchhandlung oder direkt an den Verlag C.H. Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel.: 089 38189750, Fax: 089 38189-358 oder E-Mail: bestellung@beck.de . Sie können die Broschüre weiterhin kostenlos als PDF-Do- kument herunterladen und für den privaten Bereich ausdrucken (www.bestellen.bayern.de, 2020). 11.5 Dokumenten- oder Notfallmappe Für den Ernstfall wäre es für jeden Bürger hilfreich, wenn er die wichtigsten Unterlagen und Dokumente griffbereit zur Verfügung hätte. Wir möchten Ihnen da- her empfehlen, einen Ordner anzulegen, in dem Sie die wichtigsten Papiere einsortieren, wie: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurtei- le, Familienstammbuch, Sozialversicherungsnachweise, Rentenbescheide, Versicherungspolicen, Mietverträge, notarielle Urkunden zum Haus- und Grundbesitz, Tes- tament, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, sonstige Verträge u. a. Sie sollten jedoch eine Person Ihres Vertrauens, den Bevollmächtigten bzw. zukünftigen Betreuer darüber in- formieren, wie man an diese Unterlagen gelangt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich entspre- chend zu äußern. Der Landkreis Dachau hat zusammen mit dem Land- kreis-Seniorenbeirat eine Notfallmappe erstellt. Sie ist im Landratsamt erhältlich oder auch bei einigen Gemeinden im Landkreis beim Seniorenbeirat des Landkreises Dachau im Landratsamt Dachau, Senio- renfachberatung oder Betreuungsstelle, Bürgermeis- ter-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau oder nach telefoni- scher Vereinbarung unter 08131 74-347, 74-1877, 74-464, 74-465 oder 74-400.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4