Seniorenratgeber
94 VORSORGE FÜR UNFALL, KRANKHEIT UND ALTER Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter Täglich kann es passieren, dass jemand aufgrund ei- nes unerwarteten Ereignisses geistig und körperlich nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angele- genheiten selbst zu regeln. In einem solchen Fall ist es selbst nächsten Angehörigen nicht möglich, für den volljährigen Betroffenen im rechtlichen Sinne tä- tig zu werden. Hat der Betroffene keine Vorsorge für eine rechtliche Vertretung getroffen, kommt es bei Erfordernis zu einer rechtlichen Betreuung. Angehörige werden im Rahmen einer rechtlichen Betreuung bevorzugt als Betreuer eingesetzt. Voraussetzung ist, dass dieser die Betreuung übernehmen will und kann, d. h. ge- eignet ist. Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung, die Möglichkeit im Rahmen der privaten rechtlichen Vorsorge (Vorsorgevollmacht, Betreu- ungsverfügung, Patientenverfügung) geregelt, auf diese soll im Folgenden näher eingegangen werden. Weitere Informationen erhalten Sie kostenlos bei der Betreuungsstelle des Landratsamtes Dachau (Kontakt- daten siehe Kapitel Beratung und Information Pkt. Bera- tung zur rechtlichen Betreuung) oder im Rahmen einer Beratung durch Rechtsanwälte oder Notare gegen Ge- bühr. Sie können diese Unterlagen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patietenverfügung) selbständig erstellen oder sich bei einem Rechtsanwalt oder Notar (einschl. der notariellen Beurkundung) erstellen lassen. 11.1 Die Vorsorgevollmacht Mit der Volljährigkeit, d. h. ab dem vollendeten 18. Le- bensjahr ist jeder Bürger für sich selbst verantwort- lich. Eine rechtliche Vertretung zwischen Ehepartnern ist ohne gesetzliche Regelung (Vorsorgevollmacht oder Betreuung) nicht möglich, wenn der Partner z. B. krank- heitsbedingt, keine Entscheidungen mehr treffen kann. Für diesen Fall, ist es mit einer Vorsorgevollmacht mög- lich, bereits in guten Tagen festzulegen, welche Person die rechtliche Vertretung, für die zu regelnden Aufga-
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