Seniorenratgeber
76 HOSPIZ- UND PALLIATIVARBEIT 8 Hospiz- und Palliativ- arbeit im Landkreis 8.1 Hospizarbeit Im Mittelpunkt steht der schwerkranke Mensch und die ihm Nahestehenden. Dabei ist ein vorrangiges Ziel, dem Kranken – soweit erwünscht, ein behutsam begleitetes, selbstbestimmtes Sterben in seiner ver- trauten und sicheren Umgebung zu ermöglichen. Dies geschieht durch den Aufbau einer interdisziplinären Versorgungsstruktur, an der meist Pflegedienst, Hausarzt und ambulanter Hospizdienst beteiligt sein können und eng zusammenarbeiten. Bei Bedarf wird die Versorgung durch andere Dienste und Berufs- gruppen wie z. B. die spezialisierte ambulante Pallia- tivversorgung (SAPV), Sozialarbeiter, Seelsorger oder Krankengymnasten ergänzt. Hospizarbeit hat sich zum Ziel gesetzt, das Sterben als wichtigen Teil des Lebens ins öffentliche Bewusst- sein zu rufen, und damit den Sterbenden und ihren Angehörigen die letzte Lebensphase in Würde zu ermöglichen. 8.1.1 Ambulante Hospizarbeit Ambulante Hospizdienste unterstützen durch Beratung und Begleitung durch ehrenamtliche Hospizbegleiter. Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Patienten bis zu ihrem Tod in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, ihr Wohl- befinden zu fördern und in ihrem Dasein Leid wahrzuneh- men und auszuhalten, auch das der An- und Zugehörigen. Diese werden auf Wunsch in der Trauerphase begleitet, auch von ausgebildeten Trauerbegleitern, damit in dieser Krisensituation niemand zurückgelassen wird. Hospizbegleiter besuchen und begleiten die Menschen in ihrer letzten Lebensphase dort, wo diese leben, also zu Hause oder auch im Alten- und Pflegeheim. Auf Wunsch begleiten sie auch in der Phase der Trauer. Dieser Dienst ist unabhängig von Herkunft, religiöser Überzeugung, so- zialer Stellung und finanziellen Möglichkeiten.
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