Seniorenratgeber
Umzug in eine stationäre Einrichtung kann erleichtert werden, indem offene Angebote z. B. Betreuungs- und Aktivierungsangebote genutzt werden. Ein Besuch im einrichtungsinternen Cafe kann u. U. zu ersten Kontak- ten führen. Für die Auswahl der passenden Einrichtung, sollten Sie sich Zeit nehmen. Wie setzen sich die Kosten zusammen? Die Pflegeheimkosten setzen sich zusammen aus: Unter- kunft und Verpflegung, Pflege und Betreuung, ggf. Aus- bildungskosten sowie den Investitionskosten. Die Höhe der Pflegeheimkosten wurde zwischen den Kostenträ- gern (Bezirk und Pflegekasse) sowie der Einrichtung im Rahmen einer Pflegesatzverhandlung vereinbart. Mit der Einstufung in einen Pflegegrad, werden wei- testgehend die Pflege- und Betreuungskosten einschl. Investitionskosten, durch die Leistungen der Pflege- versicherung abgedeckt. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Bewohner selbst tragen. Falls die anfallenden Kosten nicht aus den Einkünften sowie dem Vermögen bestritten werden kön- nen, sollte vor der Heimaufnahme ein Kontakt mit dem Bezirk, als zuständigen Sozialhilfeträger, erfolgen. Die Antragstellung vor der Heimaufnahme ist insofern wichtig, da die Leistungen ab dem Tag der Antragstel- lung gewährt werden. Bei einer späteren Antragstellung kann eine Finanzierungslücke, in Form von nicht ge- deckten Heimkosten, entstehen. Informationen hierzu erhalten Sie bei: Bezirk Oberbayern Servicestelle Prinzregentenstraße 14, 80538 München Tel.: 089 2198-21010, -21011 E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Men- schen-mit-Pflegebedar f Menschen mit Demenzerkrankung können grundsätz- lich in jeder Einrichtung aufgenommen werden, abhängig vom jeweiligen Selbstgefährdungsgrad des Er- krankten. So ist es zum Schutz der Betroffenen manch- mal unumgänglich, diesen mit richterlichem Beschluss in einem beschützenden Wohnbereich unterzubringen. Entsprechende Einrichtungen mit einem beschützenden Wohnbereich, sind im Folgenden gesondert aufgeführt. Inwieweit die Einrichtung den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf erfüllen kann, sollte vorab geklärt werden. 73 PFLEGERISCHE VERSORGUNG ÄLTERER MENSCHEN weiterführend Leistungen der vollstationären Pflege ge- nutzt werden. Dazu müssen die Voraussetzungen nach § 43 SGB XI vorliegen Vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe sowie Ein- richtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten eine gewisse Anzahl an Kurzeitpflegeplätzen an. Bitte fragen Sie bei diesen nach. Eine Liste der vollstationären Einrichtungen fin- den Sie unter dem Stationäre Pflegeeinrichtungen. 7.4.3 Verhinderungspflege Eine Verhinderungspflege kann in Betracht kommen, wenn die Pflegeperson nach mindestens sechsmonatiger Pflege wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen (auch nur stundenweise) verhindert ist. Bei der Pflege- person kann es sich um einen Angehörigen, Bekannten, Nachbarn, Ehe- und Lebenspartner oder eine sonstige nicht erwerbstätige Person handeln. Der Pflegebedürftige muss mindestens einen Pflegegrad 2 aufweisen. Allerdings muss dieser erst zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhanden sein. Für die sechsmonatige Vorpflegezeit ist ein Pflegegrad 1 ausreichend. Die Leistung der Pflegeversicherung wird für höchstens 6 Wochen pro Kalenderjahr (42 Tage) in Höhe bis zu 1612 € übernommen. Eine Verhinderungspflege kann in o.g. Einrichtungen (sie- he Kurzzeitpflege) erfolgen, kann durch ambulante Diens- te und sonstige nicht erwerbstätige Personen übernom- men werden. Dabei ist zu beachten, dass die eingesetzte Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen nicht in häuslicher Gemeinschaft leben darf bzw. mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist. Der Leistungsbetrag kann unter Anrechnung von einem Betrag von 806 € aus den Leistungen zur Kurzzeitpflege auf insgesamt 2418 € erhöht werden. Die Höchstdauer der Verhinderungspflege von 42 Tagen pro Kalenderjahr bleibt aber bestehen. 7.5 Stationäre Pflegeeinrichtungen Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, kön- nen stationäre Pflegeeinrichtungen unumgänglich wer- den. Dort gibt es neben der pflegerischen Versorgung viele weitere Angebote. Die Auswahl einer passenden Einrichtung ist oft nicht leicht. Daher empfiehlt es sich, bereits in besseren Tagen einen Überblick zu verschaf- fen. Dazu empfiehlt es sich, das Haus anzuschauen, die Atmosphäre auf sich wirken zu lassen sowie ein Gespräch mit Bewohnern und ggf. den Verantwortlichen vor Ort. Der
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4