Seniorenratgeber
69 PFLEGERISCHE VERSORGUNG ÄLTERER MENSCHEN versicherung Wohngruppenzuschläge sowie Anschub- finanzierungen vor. Für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen bleiben die Eigenanteile an den Heimkosten für die Pflegegrade 2–5 einheitlich. Somit sollen die Pflegebedürftigen mit Zunahme der Pflegebedürftigkeit nicht mit höheren Ei- genanteilen belastet werden. Der Gesetzgeber hat einen Bestandsschutz für Pflegebe- dürftige, die vor dem 01.01.2017 im vollstationären Bereich lebten, festgelegt. Danach dürfen diese nicht schlechter gestellt werden, d. h. einen eventuellen Differenzbetrag übernimmt die Pflegeversicherung. 7.2 Pflege durch Angehörige Aufgrund statistischer Erhebungen ist erwiesen, dass pflegende Angehörige der größte Pflegedienst der Nation sind. Dies beinhaltet, dass diese oft bis an die Grenzen ihrer Kraft belastet sind: physisch sowie psychisch und neben ihrem Beruf, die Pflege meistern. Den pflegenden Angehörigen gebührt für ihre Leistungen die höchste An- erkennung, da ohne sie die Pflege oft nicht gewährleistet wäre. Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflegebedürftigen mit verschiedenen Leistungen. Neben finanziellen Leis- tungen aus der Pflegeversicherung, haben Angehörige die Möglichkeit, Beratungsleistungen sowie Pflegekurse in Anspruch zu nehmen. Familienpflegezeit Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Ver- einbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Weiteres erfahren Sie unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/ver- einbarkeit-von-pflege-und-beruf/die-familienpflegezeit Auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de können alle wichtigen Informationen dazu abgerufen werden. Pflegekurse für Angehörige und nicht erwerbstä- tige Pflegepersonen Pflegekurse werden bspw. von ambulanten Diensten, den Wohlfahrts- und Sozialverbänden in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse angeboten. Erkundigen Sie sich bitte bei diesen oder bei den unter Punkt 7 aufgeführten Bera- tungsstellen. Weitere Unterstützungsangebote: Seelische Entlastung und Stärkung kann u. U. die Teil- nahme an einer Selbsthilfegruppe bringen. (siehe Ka- pitel 4). Auch die Beratungsstellen bei Pflege und zur seelischen Gesundheit (Punkt 3.5) können unterstützend wirken. Fortbildungen bspw. zum Thema Demenz (siehe Kapitel 10), Umgang mit Krisen, Antistressseminare können zur Entlastung dienlich sein. Erste Hilfelehrgänge können zusammen mit Pflegekursen mehr Handlungssicherheit verschaffen. Fragen Sie bitte bei den Bildungsträgern, den Wohlfahrtsverbänden sowie VDK und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. nach. Die Kontaktadressen befinden sich in diesem Ratgeber. 7.3 Ambulante Dienste (Pflegedienste) Ambulante Dienste auch Pflegedienste genannt, unter- stützen die Pflege im häuslichen Bereich. Der Pflegebe- dürftige kann länger zu Hause, im vertrauten Umfeld le- ben, Angehörige werden entlastet. Der Leistungsumfang der ambulanten Dienste ist viel- fältig. So werden Pflegesachleistungen nach dem SGB XI und/oder Leistungen der Behandlungspflege nach dem SGB V, Essen auf Rädern, Betreuungs-, Beratungs- sowie hauswirtschaftliche Leistungen angeboten. Welche Leis- tungen durch den Pflegedienst erbracht werden sollen, wird mit dem Pflegedienst entsprechend seines Portfolios vereinbart. Ein Tipp: lassen Sie sich ein Angebot unter- breiten. Der Pflegedienst rechnet seine Pflegesachleistungen di- rekt mit der Pflegekasse ab. Abhängig vom Pflegegrad und den vereinbarten Leistungen können zusätzliche private Zuzahlungen erforderlich werden. Sind Sie unsicher, welche Leistungen benötigt werden, dann können Sie sich durch die zuständige Pflegekasse, die Seniorenberatungen (siehe Punkt 3.2.) oder den Pfle- gestützpunkt beraten lassen. Alia-Betreuung und Pflege UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführerin: Frau Sylvia Strasser Heinrich–Lanz–Str. 23 85229 Markt Indersdorf Tel.: 08136 8090-551 Fax: 08136 8090-552 E-Mail: info@alia-autonom-leben.de www.alia-autonom-leben.de
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