Seniorenratgeber
68 PFLEGERISCHE VERSORGUNG ÄLTERER MENSCHEN Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung Im Folgenden soll Ihnen ein Überblick über die Leis- tungen der Pflegeversicherung ermöglicht werden. Al- lerdings können die vielfältigen Möglichkeiten z. B. die Kombination von Leistungen, hier nicht im Detail dar- Sach- und Geldleistungen der Pflegeversicherung 2019 in Euro D ie erbrachten Pflegesachleistungen im Rahmen der häus- lichen Pflege werden durch die ambulanten Dienste direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wird die Pflege ohne einen ambulanten Dienst geleistet, kann Pflegegeld beantragt werden. Zudem gibt es noch die Möglichkeit von Kombinationsleistungen (Pflegesach- leistung + Pflegegeld). Versicherte mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro für zugelassene Pfle- geeinrichtungen sowie für anerkannte Angebote bspw. Betreuungs- und Aktivierungsangebote, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege nutzen. Eine Übersicht zu den Möglichkeiten der Tagespflege, Kurz- zeit- sowie Verhinderungspflege finden sie in der oberen Tabelle. Versicherte mit einem Pflegegrad von 1-5 haben bei Bedarf (ärztliche Verordnung), Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in Höhe von bis zu 40 €. Der Antrag auf technische Hilfsmittel bspw. Rollstuhl, Badehilfen, kann unter Vorlage einer ärztlichen Verordnung sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Pflegekasse beantragt werden. Es kommt dann i. d. R. zur Kostenaufteilung zwischen diesen zwei Versicherungsbereichen. Neben dem Anspruch auf eine Beratung, sind auf Antrag, Zuschüsse von bis zu 4000 € für wohnumfeldverbessern- de Maßnahmen bspw. für den Einbau eines Lifts oder eine Badumgestaltung möglich. Welche Maßnahmen gefördert werden, erfahren Sie auch bei der VDK-Wohnberatung (Kontaktdaten, siehe 5.3). Die Leistungen werden kos- tenlos und auf Wunsch in der Häuslichkeit erbracht. Für ambulant betreute Wohngruppen sieht die Pflege- gestellt werden. Für eine individuelle Inanspruchnahme von Versicherungs- leistungen, nutzen Sie bitte die Beratungsangebote der Pflegekassen, der Seniorenberatungen oder der Pflegestütz- punkte.
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