Seniorenratgeber

51 WOHNEN IM ALTER 5.1.2 Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) Die Einkommensorientierte Zusatzförderung (EOF) ist ein laufender Zuschuss zur Miete nach Wohnraumför- derungsbestimmungen. Sie kann nur für bestimmte So- zialwohnungen beantragt werden, die im Fördermodell der Einkommensorientierten Förderung errichtet wurden. Bei diesem Zuschuss handelt es sich nicht um eine Un- terstützung nach dem Wohngeldgesetz! Wohngeld und Zusatzförderung schließen einander jedoch nicht aus, d. h. Sie können ggf. beides beantragen 5.1.3 Wohnberechtigungsschein Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Wohnungen mit geringer Miethöhe für Menschen, die nur wenig Ein- kommen haben. Um sich für eine Sozialwohnung vormerken zu lassen, benötigen Sie eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese Wohnberechtigungsbescheinigung gilt für eine Vor- merkung auf eine Sozialwohnung bei allen Wohnungs- ämtern in Bayern. Sie wird für die Dauer eines Jahres ausgestellt und muss danach neu beantragt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,- €. Wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Großen Kreisstadt Dachau liegt, erhalten Sie dort Ihren Wohnberechtigungsschein. Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in einer der Gemeinden im Landkreis, so sind wir im Landratsamt der richtige Ansprechpartner für Sie. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden. Landratsamt Dachau, Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau Tel.: 08131 74-1966 oder 08131 74229 Fax: 08131 74-374 E-Mail: wohnbau @ lra-dah.bayern.de www.landratsamt-dachau.de/ sozialwohnungen 5.2 Beratung zum Barrierefreien Bauen Viele Menschen möchten auch im Falle von Krankheit oder Behinderung in ihrer gewohnten Umgebung ver- bleiben und überlegen deshalb, ihre Wohnung, ihr Haus auf ihre individuellen Bedürfnisse hin umzubauen. Für Beratung stehen Ihnen hierzu zur Verfügung: „Beratungsstelle Barrierefreiheit“ der Bayerischen Architektenkammer Waisenhausstraße 4, 80637 München Tel.: 089 139880-80 Fax: 089 139880-55 E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de www.byak.de/planen-und-bauen/beratungs- stelle-barrierefreiheit.html Sprechstunde jeden Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr Die „Beratungsstelle Barrierefreiheit“ bietet allen, am Bau Beteiligten (Architektenschaft, Bauherren, Nutzer, Sonderfachleuten und Verwaltungen), eine fachüber- greifende Beratung zu fixen Terminen in München an. Bei den Beratungen geht es um die Klärung von Fra- gestellungen im Hinblick auf Neubau/Umbauten im Wohnungsbau, öffentliche Gebäude und Maßnahmen im öffentlichen Raum. 5.3 Wohnberatung und Wohnraumanpassung „Zu Hause wohnen bleiben- so lange wie möglich“ – das wünschen sich die meisten Menschen. Wie kann das häusliche Umfeld gestaltet werden, um für das Alter und bei Pflegebedürftigkeit Komfort und Sicherheit zu ge- währleisten? Darüber informiert Sie die Wohnberatung gerne, bei Bedarf auch bei Ihnen zuhause. Die Beratung ist für die Bürger in Dachau und Landkreis Dachau ein kostenfreies und neutrales Angebot. Die Wohnberatung zeigt Ihnen die Möglichkeiten der Anpassung Ihrer Woh- nung auf und informiert über die verschiedenen Finan- zierungsmöglichkeiten, z.B. über Pflegekasse oder Mittel aus dem Sozialen Wohnungsbau. VdK Wohnberatung Dachau Ansprechpartnerin: Michaela Heyne Brucker Straße 47, 85221 Dachau Tel.: 08131 6666643 Fax: 08131 78068 E-Mail: wohnberatung.dachau@vdk.de www.vdk.de/kv-dachau Landratsamt Dachau Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau Tel.: (08131) 74-242 Fax: (08131) 74-245 E-Mail: wohnbau @ lra-dah.bayern.de www.landratsamt-dachau.de/eof

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