Seniorenratgeber
50 WOHNEN IM ALTER 5 Wohnen im Alter Die Lebens- und Wohnverhältnisse älterer Menschen haben sich entsprechend der kulturellen, wirtschaft- lichen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft im Lauf der letzten 40 Jahre ständig verändert. Mit steigendem Lebensalter verbringen wir immer mehr Zeit in den eigenen vier Wänden. Der überwiegende Teil der älteren Menschen möchte gerne in ihrer Wohnung, in ihrem Haus bleiben und ihre sozialen Bezugspunkte erhalten. Sie können aber heute nicht mehr davon ausgehen, dass sie im Alter von den eigenen Kindern gepflegt und versorgt werden. Die Frage nach der geeigneten Lebensform für die ältere Generation hat angesichts der größeren Le- benserwartung und wachsender wirtschaftlicher Un- abhängigkeit zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dafür bieten sich inzwischen verschiedene Wohn- möglichkeiten an. 5.1 Wohngeld Für manchen Bürger wird es immer schwieriger, die mo- natlichen Kosten für Miete oder für den Unterhalt des Eigenheims aufzubringen. Wohngeld kann hierfür unter Umständen in Anspruch genommen werden. Dies ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtig- ten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisver- waltung. Auf Ihren Wohngeldantrag erteilt Ihnen die für Sie zu- ständige Behörde einen schriftlichen Bescheid. Landratsamt Dachau Wohngeldstelle Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau Tel.: 08131 74-277, 74-251 Fax: 08131 74-422 E-Mail: wohngeld@lra-dah.bayern.de www.landratsamt-dachau.de/wohngeld
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