Seniorenratgeber
44 BERATUNG UND INFORMATION Sozialtarif der Deutschen Telekom Die Telekom bietet, unter bestimmten Voraussetzun- gen, zwei verschiedene Vergünstigungen an. Sie wer- den auf die Verbindungsentgelte angerechnet, aber nicht auf die monatlichen Grundpreise Wenden Sie sich hierfür an die Telekom (gebührenfreie Rufnummer Kundenservice Festnetz: 0800 3301000). Internet: www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/tari- fe-optionen/sozialtarif-bestellen-oder-verlaengern Zuzahlungsbefreiung bei den Krankenkassen Damit Sie durch die Zuzahlung finanziell nicht überfor- dert werden, ist eine Zuzahlung nur bis zur Höhe einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten. Wird die Be- lastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, hat die Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, dass für den Rest des Ka- lenderjahres keine Zuzahlung mehr zu leisten ist. Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebens- unterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Den Antrag auf Befreiung müssen Sie bei Ihrer Kran- kenkasse stellen! Landespflegegeld Für Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 und hö- her, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, kann das Landespflegegeld in Höhe von 1000 € (wird einmal jährlich ausgezahlt) beantragt werden. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Geldleistung, welche nicht auf die Grundsicherung sowie das ALG II angerechnet wird. Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landes- pflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgen- den Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückge- nommen wird. Antragsformulare sind bei der Landesregierung, dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und im Landratsamt erhältlich. Bayerisches Landesamt für Pflege - Landespflegegeld - Postfach 1365, 92203 Amberg Tel.: 09621 96692444 E-Mail: landespflegegeld@lfp.bayern.de www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp Kulturveranstaltungen Unter bestimmten Voraussetzungen sind kostenfreie Kar- ten incl. Begleitperson bei der Kulturloge Dachauer Land zu erhalten. Nähere Informationen erhalten Sie dazu unter Punkt 2.1.6. 3.16 Vorsorge im Trauerfall Viele, insbesondere alleinstehende ältere Menschen machen sich Gedanken, wie nach ihrem Tod die Art der Bestattung, die Gestaltung der Trauerfeier, die Wahl der Grabstelle und die Sicherstellung der Grabpflege geregelt werden. Hier bieten die örtlichen Bestattungsunternehmer die Möglichkeit an, diese konkreten Aspekte der Bestattung und Grabpflege bereits zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen festzulegen und eventuell auch einen Geldbetrag hierfür zu hinterlegen. Drohende Obdachlosigkeit Droht Ihnen die Obdachlosigkeit können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde sowie bei der Stadt Dachau Un- terstützung bekommen. Bürger der Stadt Dachau wen- den sich bitte an die Stadtverwaltung: www.dachau.de/leben-in-dachau/wohnen/obdachlo- senunterbringung.html Bürger der Gemeinden Erdweg, Haimhausen, Markt In- dersdorf, Röhrmoos, Schwabhausen, Vierkirchen und Weichs können sich an Fachstelle Wohnen zur Verhinde- rung von Obdachlosigkeit wenden . Fachstelle Wohnen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit Caritas-Zentrum Dachau Landsberger Straße 11, 85221 Dachau Tel.: 08131 298-1800 Fax: 08131 298-1004 Caritas-Zentrum Markt Indersdorf Am Bahnhof 2, 85229 Markt Indersdorf Tel.: 08136 12900 Fax: 08136 1290-40 E-Mail: Fachstelle-Wohnen-DAH@caritasmuenchen.de www.caritas-nah-am-naechsten.de/soziale-diens- te-dachau
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