Seniorenratgeber

42 BERATUNG UND INFORMATION 3.15 Weitere Möglichkeiten zur Unterstützung Rentnerausweis Für Altersrentner gibt es oft finanzielle Vergünstigun- gen. So gibt es Preisermäßigungen beim Besuch kul- tureller oder sportlicher Veranstaltungen, der Museen oder Ähnlichem. Es gibt Sondertarife bei einigen Nah- verkehrsmitteln, Fluglinien oder der Deutschen Bahn AG. Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss man sich als Rentner ausweisen. Die Rentenanpassungs- mitteilung enthält einen Rentnerausweis im Scheck- kartenformat. In Verbindung mit dem Personalausweis ist dies möglich. Schwerbehindertenausweis Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 be- trägt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt. Der Ausweis dient gegenüber Behörden, Sozialleistungs- trägern, Arbeitgebern usw. als Nachweis und berech- tigt zu verschiedenen Vergünstigungen. Hierzu zählen steuerrechtliche Vergünstigungen, unentgeltliche Be- förderung im öffentlichen Personennahverkehr etc. Zuständige Stellen in Oberbayern: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberbayern Bayerstraße 32, 80335 München Tel.: 089 18966-1700 E-Mail: poststelle.obb@zbfs.bayern.de www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/ oberbayern/index.php Antragsformulare erhalten Sie im Internet auf der Home- page oder direkt bei dem Zentrum Bayern Familie und Soziales, bei Ihrer Gemeinde oder beim Landratsamt (Sozialwesen). Parkausweis Nähere Informationen erhalten Sie unter Beratung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen in diesem Ka- pitel. Landkreispass Der Landkreis-Pass ist ein freiwilliges Angebot des Land- kreises Dachau. Als Inhaber des Landkreis-Passes ist ein Kauf der vergünstigten IsarCard S (Sozialticket) im Mo- natstarif möglich. Weitere Informationen erhalten Sie im Landratsamt bzw. Internet. Landratsamt Dachau Sozialwesen Bürgermeister-Zauner-Ring 11 85221 Dachau Tel.: 08131 74-290 Fax: 08131 74-422 E-Mail: sozialwesen@lra-dah.bayern.de www.landratsamt-dachau.de/landkreispass Sozialticket Als Inhaber eines Landkreis-Passes können Sie die IsarCard S (Sozialticket) nutzen. Diese ist nicht über- tragbar. Durch eine Kontrollnummer ist die IsarCard S Ihrem persönlichen Landkreis-Pass zugeordnet. Die IsarCard S ist jeweils für einen Kalendermonat gültig und gilt nicht von Montag bis Freitag zwischen 6.00 Uhr und 9.00 Uhr (Sperrzeit). Kinder und Enkelkinder im Alter von 6 bis 14 Jahren können kostenlos mitge- nommen werden. Sie erhalten die IsarCardS bspw. in DB-Verkaufsstellen, an den Automaten der Bahnhö- fe, MVG-Kundencenter, MVV-Regionalbusse mit Fahr- schein-Druckern sowie in privaten Verkaufsstellen wie Kioske. Folgende Unterlagen müssen Sie bei Fahrten mit dem MVV immer dabeihaben: • Gültigen Landkreis-Pass • Gültiges Ausweisdokument • IsarCard S Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Kon- taktdaten zum Thema Landkreispass. Unterstützung und Finanzielle Hilfe in Notsituationen Als gemeinnütziger Verein hilft LichtBlick bedürftigen Rentnern in finanziellen Notsituationen schnell und unbürokratisch mit einer finanziellen Soforthilfe: Ob eine neue Matratze, eine Brille oder Lebensmittel – wir finanzieren schnell und unbürokratisch die Anschaf- fung notwendiger Dinge. So können bedürftige Rentner im Rahmen einer Licht- Blick-Patenschaft monatlich 35 Euro erhalten. Kleine Wünsche des Alltags, die lange verwehrt blieben, sind für die entsprechenden Senioren selbst erfüllbar. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf Anfra- ge bei Lichtblick e. V.

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