Seniorenratgeber

38 BERATUNG UND INFORMATION Hilfe im Haushalt/Haushaltshilfe Sie sind nicht pflegebedürftig, benötigen aber aus ge- sundheitlichen Gründen und/oder Altersgründen Hilfe im Haushalt. Unter bestimmten sozialhilferechtlichen Voraussetzungen kann eine Übernahme der Kosten der Haushaltshilfe (soweit sie nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen werden), durch das Sozialamt erfolgen. Landratsamt Dachau Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau Tel.: 08131 74438 Fax: 08131 74-422 E-Mail: sozialwesen@lra-dah.bayern.de www.landratsamt-dachau.de/haushaltshilfe Hilfe zur Pflege Der Bezirk Oberbayern unterstützt Menschen mit am- bulantem und stationärem Pflegebedarf im Rahmen der Hilfe zur Pflege. Diese Form der Sozialhilfe greift, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung, das ei- gene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege zuhause, in einer Pflege-WG oder einem Pflegeheim zu finanzieren. Der Bezirk Oberbayern ist für die Gewährung der Hilfe zur Pflege als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig. Seit 2019 sind die am- bulante und stationäre Pflege beim Bezirk Oberbayern in einer Hand. Stationär Bezirk Oberbayern, Servicestelle Prinzregentenstraße 14, 80538 München Tel.: 089 2198-21010, -21011 E-Mail: servicestelle @ bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de/ Soziales/Menschen-mit-Pflegebedarf Hilfe zur Pflege Ambulant Bezirk Oberbayern, Servicestelle Prinzregentenstraße 14, 80538 München Tel.: 089 2198-21010, -21011 und -21012 E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Men- schen-mit-Pflegebedarf/Ambulante-Pflege Blindenhilfe Blinde Menschen erhalten vom Bezirk Oberbayern als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ergänzende Blin- denhilfe nach 72 SGB XII. Dies geschieht, um ihre durch die körperliche Behinderung bedingten Mehraufwen- dungen auszugleichen. Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind gelten darüber hinaus auch Personen, bei denen • auf dem besseren Auge und auch bei beidäugiger Prüfung eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 be- steht oder • andere Störungen des Sehvermögens von einem sol- chen Schweregrad vorliegen, dass sie der genannten Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind. Weitere Informationen erhalten Sie vom Bezirk Ober- bayern, Servicestelle (Kontaktdaten siehe linke Spalte) Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Der Bezirk Oberbayern fördert und unterstützt als überörtlicher Sozialhilfeträger Menschen in besonde- ren sozialen Schwierigkeiten. Um diese Hilfen zu erhal- ten, müssen besonders belastende Lebensverhältnisse vorliegen, welche die Hilfesuchenden nicht aus eige- ner Kraft überwinden können. Dies sind beispielsweise ungesicherte wirtschaftliche Lage, fehlende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände oder eine Entlassung aus der Haft. Hinzu kommen soziale und gesundheit- liche Probleme wie etwa Sucht und/oder eine psychi- sche Erkrankung. Bestattungskosten Bestattungskosten werden im Todesfall nicht auto- matisch vom Bezirk Oberbayern übernommen, selbst wenn die Pflegeheimkosten für einen bedürftigen Bür- ger von ihm getragen wurden. Hinterbliebene, Erben oder andere Personen, die zur Begleichung der Bestattungskosten verpflichtet sind, können hierfür einen eigenen Sozialhilfeantrag beim Bezirk Oberbayern stellen. Dies gilt allerdings nur, wenn ihre eigenen finanziellen Mittel für die Beglei- chung der Kosten nicht ausreichen (§ 74 SGB XII). Nähere Angaben erfragen Sie bitte direkt bei der Ser- vicestelle des Bezirk Oberbayern.

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