Ob Hallenfeste, Wein- und Gründungsfeste, Faschingsbälle – im Landkreis Dachau wird gern gefeiert. Doch wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es auch Verantwortung – vor allem, wenn Kinder und Jugendliche mitfeiern. Vanessa Schmid und Franziska Steinbüchler von der Kommunalen Jugendarbeit (KoJa) wollen Eltern sowie Veranstalterinnen und Veranstalter dabei unterstützen, das Thema Jugendschutz im Blick zu behalten. Denn: Gut informiert zu sein schützt – vor Ärger, vor Risiken und vor schlechten Erfahrungen. Warum ist Jugendschutz wichtig? Vanessa Schmid: Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt werden, die ihrer Entwicklung schaden könnten. Deshalb gibt es das Jugendschutzgesetz. Das Ziel: Jugendliche stärken und gleichzeitig verantwortungsvolles Verhalten fördern – bei allen Beteiligten. Wie lange dürfen Jugendliche abends Feiern? Franziska Steinbüchler: Diese Frage stellen sich viele Eltern. Wenn zu der Veranstaltung jeder kommen (=öffentlich) und getanzt werden kann, dann gelten folgende Regeln: zUnter 16 Jahren: Kinder dürfen ohne Begleitung nicht auf öffentliche Veranstaltungen. z16 und 17 Jahre: Sie dürfen bis 24 Uhr alleine feiern. Ist der Veranstalter ein anerkannter Träger der Jugendhilfe, können Kinder unter 14 Jahren bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 bis 24 Uhr ohne Begleitung anwesend sein. Dies gilt ebenso, wenn die Tanzveranstaltung der künstlerischen Betätigung (z. B. Bandcontest) oder der Brauchtumspflege (z. B. Faschingsgarde) dient. Die Regeln sind auch lockerer, wenn die Kinder oder Jugendlichen in Begleitung eines Erwachsenen unterwegs sind (siehe Infokasten). Das kann ein Elternteil bzw. eine Person sein, die das Sorgerecht hat (personensorgeberechtigte Person), oder eine Aufsichtsperson (erziehungsbeauftragte Person), die schriftlich beauftragt wurde. Hier kommt der sogenannte Muttizettel ins Spiel. Was ist ein „Muttizettel“? Vanessa Schmid: Der offizielle Begriff lautet „Erziehungsbeauftragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz“ – aber im Alltag kennt ihn jeder als Muttizettel. Damit können Eltern eine andere volljährige Person schriftlich beauftragen, während einer Veranstaltung auf ihr Kind aufzupassen. Wichtig dabei: zDie beauftragte Person muss verantwortungsbewusst sein, zsie muss die ganze Zeit ein Auge auf den Jugendlichen haben zund darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Veranstalter können den Zutritt verweigern, wenn der Muttizettel fehlt oder unvollständig ist oder wenn sich der Jugendliche und der Erwachsene nicht ausweisen kann. Apropos Ausweis: Muss man diesen als Minderjähriger am Einlass abgeben? Franziska Steinbüchler: Auf gar keinen Fall sollte man seinen Ausweis abgeben. In § 1 des Personalausweisgesetzes steht sogar, dass dies gar nicht verlangt werden darf. Das wissen manche Veranstalter leider nicht. Sie nehmen Minderjährigen den Ausweis ab, um vielleicht die Jugendschutzzeiten besser regeln zu können. Da gibt es aber andere Möglichkeiten. Ich habe von Jugendlichen schon gehört, dass Ausweise bei einer Veranstaltung verschwunden sind. Wenn also die Einlasskontrolle das möchte, empfehle ich, ganz klar Nein zu sagen und auf das entsprechende Gesetz zu verweisen. Dieses gibt es natürlich auch im Internet zum Nachlesen. Alkohol – was ist erlaubt, was nicht? Vanessa Schmid: Auch hier gibt es klare Regeln für den Konsum: zUnter 16 Jahren: Gar kein Alkohol, wenn die Eltern nicht dabei sind (siehe Infokasten) zAb 16 Jahren: Bier, Wein und Sekt sind erlaubt – aber keine Spirituosen, also keine harten Getränke wie Schnaps, Wodka oder Mixgetränke mit Hochprozentigem. Rauchen – ab wann ist das erlaubt? Franziska Steinbüchler: Seit 2007 ist das Jugendschutzgesetz auch beim Thema Rauchen strenger geworden: zRauchen in der Öffentlichkeit (auch E-Zigaretten) ist erst ab 18 Jahren erlaubt. zDas gilt auch für den Verkauf von Tabakwaren oder Vapes. Veranstalter sollten deshalb klare Rauchzonen für Erwachsene kennzeichnen und überwachen. Was können Eltern tun? Vanessa Schmid: Eltern tragen Verantwortung. Es hilft, vor dem Fest klare Absprachen zu treffen: Wer geht mit? Wann ist Schluss? Und wie kommt das Kind sicher nach Hause? Wenn der Muttizettel genutzt wird, sollten Eltern wissen, wer die Aufsichtsperson ist – und ob sie dieser vertrauen. Dann müssen die Eltern auch immer erreichbar sein. Was müssen Veranstalter beachten? Franziska Steinbüchler: Damit alles reibungslos läuft, ist es wichtig, beim Jugendschutz ein paar Punkte im Blick zu behalten: 1. Verantwortliche festlegen: Hauptverantwortlicher, Jugendschutzbeauftragter etc. 2. Die KoJa informieren: wenn es um Ausnahmen vom Jugendschutz geht 3. Sorgfältige Auswahl des Sicherheitspersonals: Empfohlen sind 2–3 Ordner pro 100 Besucher. 4. Alterskontrollen organisieren: farbige Bändchen oder Stempel (U16, U18, Begleitung), ab 23.30 Uhr mehrere Durchsagen machen, die auf das Aufenthaltsverbot ab 24 Uhr hinweisen, Alterskontrollen ab 24 Uhr 5. Helfer schulen: Helferinnen und Helfer sollten über die Altersgrenzen Bescheid wissen und auch, welcher Alkohol ab wann erlaubt ist (siehe Infokasten). 6. Bekanntmachung der Vorschriften: Aushang Jugendschutzgesetz (erhältlich bei der KoJa) am Eingang und an der Bar Gemeinsam für sicheren Spaß Die meisten Probleme entstehen, wenn Regeln nicht bekannt sind oder missachtet werden. Darum kontrollieren die Kolleginnen der KoJa immer wieder bei Veranstaltungen vor Ort. So führte Vanessa Schmid bei der Hangover Night in Stangenried eine Jugendschutzkontrolle durch: „Mein Eindruck war durchgehend positiv – die Maßnahmen waren durchdacht und wurden bereits ab Veranstaltungsbeginn konsequent umgesetzt. Dies zeigt, dass Jugendschutz kein Spaßverderber sein muss, im Gegenteil: Wer verantwortungsvoll handelt, schafft Raum für schöne Erinnerungen. Deshalb gilt: Lieber vorher informieren und gemeinsam für Sicherheit sorgen.“ Kontakt Kommunale Jugendarbeit (08131) 74-1222 Mo–Fr: 08.00 – 12.00 Uhr Do: 14.00 – 18.00 Uhr koja@lra-dah.bayern.de Vorlage Muttizettel: www.landratsamt-dachau.de/muttizettel Ich bin dabei seit 2010 Meine Tätigkeit Kreisjugendpflegerin Ich mache das gerne, weil ich regelmäßig neue, spannende Projekte gestalten, kreative Ideen einbringen und gemeinsam mit engagierten Kolleginnen und Kollegen etwas für die Jugend im Landkreis bewegen kann. Meine besondere Herausforderung Mich immer wieder auf die sich verändernden Lebenswelten junger Menschen einzulassen. Gerade im Bereich Digitalisierung erlebe ich oft, wie rasant Entwicklungen voranschreiten. Kaum denke ich, ich sei halbwegs „up to date“, belehren mich Jugendliche mit einem Augenzwinkern eines Besseren. Dafür bin ich bekannt Dass ich Schalke-Fan bin. Wir im Amt Vanessa Schmid Alter Alleine In Begleitung der Eltern/des Vormunds In Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Clubs und Tanzveranstaltungen Unter 14 − Zeitlich unbegrenzt Zeitlich unbegrenzt 14–15 − Zeitlich unbegrenzt Zeitlich unbegrenzt 16–17 Bis 24 Uhr Zeitlich unbegrenzt Zeitlich unbegrenzt Alkohol trinken Unter 14 − − − 14–15 − Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler − 16–17 Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Bier, Wein, Sekt, Weinschorle, Radler Jugendschutz bei Veranstaltungen Sicher Feiern Muttizettel + volljährige Begleitperson = länger feiern 9 8 Kreis.BLICK! — Juni 2025 Jugend/Familie
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4