Kreis.BLICK!

Stefan ist 42, als er seine Meisterfortbildung in Vollzeit beginnt. Davor hat er viele Jahre in seinem Ausbildungsberuf als Elektriker gearbeitet. Sein Einkommen war wichtig für den Lebensunterhalt der 4-köpfigen Familie. Dank des Aufstiegs-BAföG konnte er seinen Meister dennoch verwirklichen. Träumen Sie auch vom Meister, Techniker, Erzieher, Fachwirt oder Betriebswirt? Dann machen Sie es doch wie Stefan und beantragen finanzielle Unterstützung für den Karrieresprung. Damit lebenslanges Lernen nicht von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängt, fördern Bund und Länder das berufliche Weiterkommen mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG. Wir haben Ihnen das Wichtigste dazu zusammengefasst: Was wird gefördert? Das frühere Meister-BAföG fördert mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in allen 3 Fortbildungsstufen: 1. Geprüfter Berufsspezialist 2. Bachelor Professional (Meister, Techniker, Fachwirt, Erzieher) 3. Master Professional (Geprüfter Betriebswirt) In jeder dieser Stufen können Sie eine Förderung beantragen, und das in Teil- und in Vollzeit! Weitere Voraussetzungen für die finanzielle Förderung sind unter anderem: zAbschluss: öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder gleichwertig nach Bundes- oder Landesrecht zAbschlussniveau: höher als Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder ein Berufsfachschulabschluss zUnterrichtsstunden gesamt: mind. 200 (1. Fortbildungsstufe), mind. 400 (2. & 3. Fortbildungsstufe) zDauer: Vollzeit max. 3 Jahre, Teilzeit max. 4 Jahre zzertifizierter Fortbildungsanbieter Wer wird gefördert? Für das Aufstiegs-BAföG müssen Sie nur die Zulassungsvoraussetzungen für die jeweilige Fortbildung erfüllen. Daher können auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss die AFBG-Förderung erhalten. Wer bereits einen Masterabschluss hat, erhält keine Unterstützung, da dies ja bereits die höchste Fortbildungsstufe ist. Gut zu wissen, die Förderung ist: Aufstiegs-BAföG Verwirklichen Sie Ihren beruflichen Traum � unabhängig vom Alter � unabhängig von der Staatsangehörigkeit: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen über einen Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder sich mindestens 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und arbeiten. Welche Gelder können beantragt werden? Für Ihre Fortbildung können Sie verschiedene Förderungen beantragen: zLehrgangs- und Prüfungs- gebühren (max. 15.000 €) y vermögens- und einkommensunabhängig y 50 % als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiger Kredit der KfW y bei bestandener Prüfung: Bis zu 50 % des Darlehens wird auf Antrag erlassen. zMaterialkosten für das Meisterprüfungsprojekt (Hälfte der Kosten/max. 2.000 €) � vermögens- und einkommensunabhängig � 50 % als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiger Kredit der KfW � Beitrag zum Lebensunterhalt � vermögens- und einkommensabhängig � 100 % als Zuschuss � alleinstehend: monatlich max. 963 € � verheiratet/eingetragene Partnerschaft: + 235 € � Kinder mit Anspruch auf Kindergeld: + 235 € je Kind � Kinderbetreuung für Alleinerziehende (150 € je Kind) � für Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung � bei Voll- und Teilzeitfortbildungen � einkommens- und vermögensunabhängig Wie beantrage ich das Aufstiegs-BAföG? Ganz wichtig: Stellen Sie den Antrag frühzeitig – am besten 4 Monate vor Beginn der Fortbildung, denn eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Sie können dies bequem digital erledigen: afbg-digital.de/start Bei Fragen hilft Ihnen die kostenfreie bundesweite Hotline (0800) 622 36 34 oder das Landratsamt Dachau gerne weiter. Kontakt Ausbildungsförderung Silke Porkert (Nachnamen A – Q) (08131) 74-315 Sonja Felber (Nachnamen R – Z) (08131) 74-1769 bafoeg@lra-dah.bayern.de 6 Bildung

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