Belehrung jetzt auch online LEBENSMITTELHYGIENE Besuchen Sie die Wahr-Zeichen im Landkreis TAG DES OFFENEN DENKMALS Eines der Wahr-Zeichen im Landkreis Dachau ist der Meteorit von Machtenstein. Ein Hörpfad und Infotafeln informieren über die spannende Geschichte des einzigen Meteoriten im Landkreis Dachau. Als Ausgangspunkt eignet sich die kleine Kirche im Ortskern, die ebenfalls ganztägig geöffnet ist. Am 8. September, dem Tag des offenen Denkmals, öffnen sehr viele Wahr-Zeichen im Landkreis ihre Türen. Damit meint die Deutsche Stiftung Denkmalschutz aber nicht nur Gebäude, die das Ortsbild prägen, sondern auch Stätten, die beispielsweise historische Ereignisse repräsentieren wie Gedenksteine oder Kriegerdenkmäler. Auch können Wahr-Zeichen symbolisch auf ihre Entstehungszeit oder Funktion hinweisen, wie es zum Beispiel Schulhäuser tun. Entsprechend viele und verschiedenste Türen stehen daher für einen Besuch offen. Eine Übersicht und die Öffnungszeiten finden Sie unter: www.landratsamt-dachau.de/ denkmaltag Für eine besondere Pause bieten sich die denkmalgeschützten Wirtshäuser im Landkreis Dachau an. Leckeres Essen in historischen Gebäuden gibt es zum Beispiel im Wirtshaus am Erdweg, im Freudenhaus (Kleinberghofen), im Maierbräu (Altomünster), in der Schlosswirtschaft (Mariabrunn), im „Zum Bräu“ (Vierkirchen) sowie im „Zum Schuihaus“ (Unterweikertshofen). Wenn Sie mehrere Orte mit fachkundiger Führung besuchen möchten, sollten Sie sich der Bus-Exkursion mit der Kreisheimatpflegerin Dr. Birgitta Unger-Richter anschließen. Diese startet um 13 Uhr am Busbahnhof Dachau und Gute Nachrichten für alle, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben: Seit Mai bietet das Gesundheitsamt Dachau die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung gemäß §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes auch online an. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein Internetzugang. Der neue Online-Service hat viele Vorteile: zrund um die Uhr und bequem von zu Hause aus zu erledigen zin 7 verschiedenen Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Türkisch, Russisch) verfügbar zBescheinigung direkt herunterladbar nach der Online-Bezahlung (Giropay, Kredit-/Debitkarte) zgünstiger als die Vor-Ort-Erstbelehrung: 14 statt 28 € Wenn Sie den Antrag „ohne Bezahlung“ abschließen, müssen Sie anschließend einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren. Erst nach Zahlung vor Ort erhalten Sie die Bescheinigung. Natürlich können Sie weiterhin die Erstbelehrung auch persönlich beim Gesundheitsamt absolvieren. Gut zu wissen: Nur die Erstbelehrung muss durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Arbeitgeber müssen allerdings alle 2 Jahre die Belehrung intern wiederholen und dokumentieren. Dies gilt für alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Weitere Informationen sowie die Online-Belehrung finden Sie unter www.landratsamtdachau.de/belehrung-ifsg. Für gelegentliche Feiern, z.B. in Vereinen, ist es ausreichend, die Mitwirkenden vor Ort über die Hygienevorschriften zu informieren. Die Vorlage Kontakt Belehrungen Infektionsschutzgesetz (08131) 74-1413 belehrung-ifsg@ lra-dah.bayern.de dazu gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz: tinyurl.com/Lebensmittel-Feier kostet inklusive Kaffee und Kuchen 27 €. Dafür können Sie sich über das Dachauer Forum anmelden unter tinyurl.com/Exkursion-Denkmal. Kreis.BLICK! — Juli 2024 3 Einblicke
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