Kurz erklärt Das Konnexitätsprinzip ist in Artikel 83 Absatz 3 der bayerischen Verfassung verankert. Diese Bestimmung legt fest, dass der Staat für einen finanziellen Ausgleich sorgen muss, wenn er (neue) Aufgaben an Gemeinden, Landkreise oder Bezirke (Kommunen) überträgt. Es handelt sich dabei nicht nur um eine wichtige Regelung für eine faire Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen, sie soll die Kommunen auch vor finanzieller Überforderung schützen. So weit die Theorie. Die Praxis gestaltet sich schwierig. Wechsel von G8 zurück auf G9 2018 „feierte“ in Bayern das G9 sein Comeback. Dies stellte die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulsachaufwandsträger vor große Herausforderungen. Im Schuljahr 2025/26 wird es dadurch an allen Gymnasien eine zusätzliche Jahrgangsstufe geben und die braucht Platz. Aufgrund dieser Entwicklung stimmte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem Bau des Gymnasiums in Röhrmoos zu. So wichtig der Neubau für unseren Landkreis ist, er bedeutet aber auch hohe Kosten. Um sie zu decken, wurden 2024 hohe Kredite aufgenommen und die Kreisumlage wurde erhöht. Bis mindestens 2026 müssen wir die finanziellen Belastungen durch den Neubau alleine schultern. Und auch danach steht noch nicht fest, wie viel von den Kosten, die durch den Wechsel von G8 auf G9 entstanden sind, anerkannt und ersetzt werden. Zwar nicht auf so hohem Niveau, aber ähnlich problematisch verhält es sich mit dem finanziellen Ausgleich für viele andere Themen. „Dies wird den Haushalt des Landkreises auch in den folgenden Jahren belasten und damit auch die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger“, kündigt Kreiskämmerer Michael Mair an. Nicht nur unsere Kreisrätinnen und Kreisräte sind verärgert über die zögerliche und in ihren Augen manchmal zu geringe Erstattung durch den Freistaat, sondern viele andere Kommunalpolitiker in ganz Bayern auch. Daher steht derzeit eine gemeinsame Klage gegen den Freistaat Bayern und ebenso gegen den Bund auf eine zu den Aufgaben passende Finanzausstattung im Raum. Gegenüber dem Bund besteht zwar kein rechtlich vorgegebenes Konnexitätsprinzip, jedoch legt der Bund viele Detailvorgaben für (Pflicht-)Aufgaben der Kommunen inzwischen verbindlich fest (z. B. 49-€-Ticket) ohne einen ausreichenden oder zeitlich unbefristeten finanziellen Ausgleich. Die Kreisgremien beschäftigten sich in den ersten Monaten in diesem Jahr fast ausschließlich mit dem Haushalt 2024. An dieser Stelle möchten wir Ihnen daher 2 Begriffe näher erklären, die bei den Haushaltsverhandlungen besonders oft gefallen sind: Kreisumlage und Konnexität. Doch was sich dahinter verbirgt? Warum bestimmen diese die Finanzlage des Landkreises entscheidend mit? Kreisumlage: Gemeinden geben Steueranteil an Landkreis weiter Konnexität: Wer anschafft, muss auch zahlen Wer die kaputte Heizung nicht selbst reparieren kann, beauftragt einen Installateur. Für dessen Arbeit müssen wir ihn bezahlen. So ähnlich verhält es sich auch zwischen den Gemeinden/Märkten/Städten und den Landkreisen sowie Bezirken im Freistaat Bayern (siehe Infografik). Landkreise und Bezirke nehmen selbst keine Steuern direkt ein oder erhalten den entsprechenden Kommunalanteil von den allgemeinen Steuern wie die Gemeinden, Märkte und Städte. Neben den staatlichen Zuschüssen sowie Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (z. B. für die Kfz-Zulassung) erheben die Kreise darum die sogenannte Kreisumlage, Bezirke erheben die Bezirksumlage. Die Landkreise rund um München erheben aktuell eine Kreisumlage von bis zu 55,5 %. Mit 50,43 % in 2024 ist die Kreisumlage im Landkreis Dachau damit noch vergleichsweise niedrig, und dies trotz des Anstiegs um 0,93 % gegenüber 2023. Ein Zeichen für die gute und wirtschaftliche Arbeit der Verwaltung! Von den insgesamt 119,658 Mio. € Kreisumlage bleiben 2024 nur 67,458 Mio. € (28,43 %) beim Landkreis, der Rest geht als Bezirksumlage an den Bezirk Oberbayern. Umlageprinzip 10 Der Kreistag und seine Ausschüsse
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