„Wer klug ist, sorgt vor“ – so sagt es der Volksmund. Ein Notfall kommt unerwartet und in jedem Alter. Doch wo finden Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen dann wichtige Informationen und Unterlagen? Meist fehlen in solchen Situationen die Zeit und die Ruhe zum Suchen dringend benötigter Papiere. Hier hilft die Notfallmappe. „Ein Unfall oder eine plötzliche akute Krankheit kann jeden treffen, darum sollte auch jeder Erwachsene eine Notfallmappe anlegen, egal wie alt er ist“, empfiehlt Reinhold Heiß, Vorsitzender des Seniorenbeirats. Da es dafür viel zu bedenken gibt, hat der Seniorenbeirat des Landkreises schon vor Jahren eine Notfallmappe erstellt. Diese wurde nun gemeinsam mit Stefanie Otterbein von der Fachstelle Demografie Managen aktualisiert. Alles übersichtlich beieinander Wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, brauchen die Vertrauenspersonen oft mehr als nur eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Daher gibt die Notfallmappe einen umfassenden und übersichtlichen Überblick über die wichtigsten Daten und Unterlagen: zPersönliche Daten zWer im Notfall zu benachrichtigen ist zVorsorgevollmacht/Patientenverfügung zBehandelnde Ärzte zEigene Gesundheit (Blutgruppe, Allergien, Medikamente, …) zVersicherungen zRente zFinanzen zBestehende Verträge (Miete, Strom, Gas, Telefon, Internet, ...) zAbonnements zMitgliedschaften zDigitaler Nachlass (E-Mail, Messenger, Social Media, Streaming, …) Wenn Menschen krank sind, können sie manchmal nicht mehr selbst über ihre medizinische Versorgung entscheiden. Wer bewusstlos ist oder im Koma liegt, kann das gar nicht. In solchen Fällen hilft eine Vorsorgevollmacht. Doch nicht alle Menschen haben eine Person für den Notfall bevollmächtigt, die Entscheidungen für sie treffen darf. In solchen Fällen muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit 1.1.2023 eine Neuerung: das Ehegattennotvertretungsrecht. Die Kolleginnen von der Betreuungsstelle erklären das Ehegattennotvertretungsrecht näher: Dürfen sich damit automatisch alle Eheleute vertreten? Sophie Bieringer: Damit die Notvertretung angewendet werden kann, müssen die Ehegatten in Sinne einer ehelichen Lebensgemeinschaft zusammen sein. Dabei geht es nicht um den Wohnort. Ein Paar kann getrennt leben, aber beide bekennen sich zur Ehe, wenn zum Beispiel einer im Pflegeheim lebt. In 2 Fällen greift die Notvertretung auch bei ehelichen Lebensgemeinschaften nicht: zDie medizinische Vertretung ist bereits über eine rechtliche Betreuung oder eine Vorsorgevollmacht geregelt. zDie zu vertretende Person hat früher geäußert, dass sie durch ihren Partner oder ihre Partnerin nicht vertreten werden möchte. Die Ablehnung kann mündlich oder formlos schriftlich einem Arzt oder einer anderen Person mitgeteilt werden. Wer sichergehen möchte, kann den Widerspruch im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen unter www.vorsorgeregister.de. Darauf haben Mediziner Zugriff. Älter werden im Dachauer Land Ehegattennotvertretungsrecht Für den Notfall alles beieinander Erstmal entscheiden, wenn der Ehepartner nicht mehr kann Digitaler Nachlass Mail-Accounts, Messenger-, Cloud-, Streaming-Dienste, soziale Netzwerke – die Liste der genutzten digitalen Services ist bei manchen ganz schön lang. „Ohne Zugangsdaten stehen Angehörige in der digitalen Welt vor verschlossenen Türen. Daher haben wir bei der Aktualisierung der Notfallmappe diesen Themenbereich neu mitaufgenommen“, erklärt Stefanie Otterbein. In den Vorlagen können zum Beispiel die Accounts und der Benutzername notiert werden. Wichtig ist auch zu regeln, was mit den gespeicherten Daten auf den digitalen Endgeräten geschehen soll. Einen guten Überblick dazu bietet die Verbraucherzentrale unter tinyurl.com/Digitales-Erbe. Ausfüllen, informieren und aktualisieren „Zögern Sie nicht, holen Sie sich Ihre Notfallmappe in den Rathäusern der Landkreisgemeinden oder der Hauptstelle des Landratsamts und füllen Sie diese am besten gleich aus“, rät Stefanie Otterbein. 2 weitere Dinge sind noch wichtig: zInformieren Sie die Personen Ihres Vertrauens, dass Sie sich eine Notfallmappe angelegt haben und wo sich diese befindet. zÜberprüfen Sie regelmäßig alle Einträge und aktualisieren Sie Änderungen sofort. Sollten Sie mehr Platz brauchen, dann verwenden Sie Beiblätter. Reinhold Heiß weiß aus Erfahrung: „Mit der Notfallmappe kann jeder die wichtigsten Dinge im Leben rechtzeitig, in Ruhe und übersichtlich regeln. Das gibt ein gutes Gefühl.“ (so, mf) Hier können Sie sich Ihre Notfallmappe abholen � Rathäuser der Gemeinden � Landratsamt Haupthaus, Bürgermeister-Zauner- Ring 11, Dachau In welchen Bereichen können Eheleute für den anderen entscheiden? Hiltrud Linnenbach: Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur für den medizinischen Bereich. Der gesunde Ehepartner kann dadurch ärztlichen Untersuchungen oder Heilbehandlungen zustimmen oder Krankenhaus- und Behandlungsverträge abschließen. Er kann auch Ansprüche in Zusammenhang mit der Krankheit geltend machen, zum Beispiel gegenüber der Kranken-, Pflege- und Rentenkasse oder einem Unfallgegner. Ebenso entfällt in der Notsituation die ärztliche Schweigepflicht gegenüber dem Ehepartner. Wie lange gilt die Notvertretung? Alexandra Satzger: Eheleute können sich nur bis zu 6 Monate vertreten. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der behandelnde Arzt schriftlich bescheinigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für das Ehegattennotvertretungsrecht vorliegen. Was empfehlen Sie zur Vorsorge? Anastasia Wolgast: Das Ehegattennotvertretungsrecht ist eine sinnvolle Zwischenlösung, damit es im Notfall bei Verheirateten sofort eine Person gibt, die über die Gesundheitssorge entscheiden darf. Wer im Notfall dauerhaft und in allen Bereichen durch seinen Partner oder auch eine andere Person seines Vertrauens vertreten werden möchte, der muss dies über eine Vorsorgevollmacht regeln. Auch eine Patientenverfügung empfehlen wir jedem Erwachsenen. Gerne beraten wir hierzu. Wir nehmen uns Zeit für Sie, bitte vereinbaren Sie zur Beratung gerne einen Termin mit uns. Kontakt Betreuungsstelle Sophie Bieringer (08131) 74-1882 Hiltrud Linnenbach (08131) 74-1788 Alexandra Satzger (08131) 74-1877 Anastasia Wolgast (08131) 74-1826 betreuung@lra-dah.bayern.de 25 24 Kreis.BLICK! — Dezember 2023 Vorsorge
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