Kreis.BLICK!

Besonders geschützte Gebiete Sehen Sie in der Natur dreieckige Schilder mit grünem Rand, so ist das ein Zeichen, dass Sie in einem besonderen Gebiet unterwegs sind, für das zusätzliche Regeln gelten können. Landschaftsschutzgebiete (LSG) Im Landkreis Dachau sind rund 4.000 ha als Landschaftsschutzgebiet eingestuft: das LSG Glonntal, das LSG PalsweiserMoos sowie das LSGAmperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos. Hier sollen das besonders schöne und typische Landschaftsbild und damit der Erholungswert für uns alle erhalten werden. In den 2 Kernzonen des Krenmooses leben Tiere, die wir besonders vor Störungen schützen müssen, wie zum Beispiel Vögel, die am Boden brüten. Darum dürfen hier in der Zeit zwischen 1. März bis 31. Juli Hunde nur an der Leine laufen. Der Schutz wird durch folgende Neuerungen in Kürze erweitert: In Kernzone 1 müssen Hunde im genannten Zeitraum an der kurzen Leine gehen, Kernzone 2 darf zwischen dem 1. Februar und 31. Juli von Erholungssuchenden nicht betreten werden. Naturschutzgebiete (NSG) Wir haben außerdem 2 Naturschutzgebiete: das NSG Weichser Moos und das NSG Schwarzhölzl (Dachauer Teil) mit zusammen etwa 75 ha. Das Weichser Moos ist ein für das Tertiär-Hügelland bedeutsamer Niedermoorrest. Das Schwarzhölzl wurde als Naturschutzgebiet eingestuft, weil es ein wichtiger Rest des ursprünglich sehr großen Dachauer Mooses ist. Die Moorwälder, Feuchtgebüsche, Feuchtwiesen und Streuwiesen sowie die dort lebenden, seltenen Tiere sollen erhalten bleiben. Um sie zu schützen, gelten hier besondere Regeln: � Alle, egal ob Fußgänger, Radler oder Reiter, dürfen nur auf vorhandenen, markierten Wegen unterwegs sein. � Hunde müssen immer an der Leine laufen, am besten an der kurzen. � Picknick, Feiern, Zelten und Feuermachen sind verboten. Bunte Wiesen, Mooslandschaften mit seltenen Pflanzen, grüne Wälder, sanfte Hügel und dazwischen frische Bäche, Flüsse und Seen – unsere Heimat ist so wunderschön und vielfältig. Kein Wunder, dass viele von uns ihre Freizeit gerne in der Natur DAHoam verbringen. Und das ist auch gut so, denn schließlich sparen wir so weite Fahrten und schützen damit das Klima. Zu Gast in der Natur Umweltschutz muss aber DAHoam weitergehen. Denn wir erholen uns dort, wo andere zuhause sind, nämlich Tiere und Pflanzen. Sie können nicht wie wir einen Zaun um sich herum bauen. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns wie Gäste verhalten. Das ist ganz einfach: Alles, was Sie vor und in den eigenen 4 Wänden nicht mögen würden, ist auch für die Bewohner in der Natur nicht gut. Wahrscheinlich wären Sie sehr irritiert, wenn ein Fremder in ihr Haus käme, nur weil die Tür gerade offen steht. Auch über ein Häufchen samt Papiertaschentuch im Vorgarten würden Sie sich sicher ärgern. Ab durchs Gebüsch Durch Corona war der Weg ins Grüne oft die einzige Freizeitmöglichkeit. Fast vor der eigenen Haustür starteten viele zum Spazierengehen, Gassigehen, Geocaching, Mountainbiking und Drohnenfliegen. Dadurch verschärften sich die Konflikte zwischen den Erholungs- und Freizeitinteressen und dem Schutz der Natur. Bei einem Runden Tisch dazu haben im Oktober 2021 Naturschutzbehörde, Fachstellen, Umweltverbände und andere Akteure besprochen, wie die Natur besser vor einer unbedachten Freizeitnutzung geschützt werden kann. Ein wichtiger Baustein dabei ist das vom Landkreis Dachau begonnene Verfahren, um das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos, Inhauser Moos und Krenmoos“ zu vergrößern und auch die Kernzonen im Krenmoos zu erweitern. Landrat Stefan Löwl erklärt den Hintergrund: „Im Krenmoos hat die Natur im dichten Siedlungsbereich zwischen Karlsfeld und München einen wichtigen Rückzugsort. Der Erhalt dieser Tier- und Pflanzenwelt im Ausgleich mit den Erholungsbedürfnissen der Bevölkerung ist für den Naturschutz im Landkreis von entscheidender Bedeutung.“ Mehr geschützte Flächen allein reichen aber nicht aus, denn die Erholungssuchenden müssen auch wissen, wie empfindlich die Lebensräume der Wildtiere sind, und bestehende Schutzregeln kennen. Um darüber vor Ort zu informieren, wurde die Naturschutzwacht verstärkt. 10 „Gästeregeln“ In Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten und in Naturschutzgebieten gelten besondere Regeln. Diese finden Sie im Infokasten. Die hier zusammengestellten „Gästeregeln“ sind Vorschriften und Empfehlungen für nicht extra gekennzeichnete Flächen: 1. Rücksicht auf die freilebenden Tiere In der freien Natur darf jeder überall spazieren gehen, radeln, reiten und auch mal ein Picknick machen. Bitte vergessen Sie aber nicht, dass Sie in der Natur, und nicht im Freizeitpark unterwegs sind. Gerade im Frühling, wenn alle Tiere Nachwuchs bekommen, brauchen diese extra viel Ruhe. Darum bleiben Sie in dieser Zeit möglichst auf den Wegen. 2. Vorhandene Wege auf Feldern nutzen Der Bauer dankt es Ihnen, wenn Sie nicht durch seine Felder mit angebautem Gemüse und Getreide laufen. Sie schützen seine Ernte und damit unsere Lebensmittel, wenn Sie in dieser Zeit nur bereits Wege nutzen. 3. Reiten und radeln im Wald Im Wald dürfen Fahrradfahrer und Reiter generell nur auf Straßen oder befestigten Wegen unterwegs sein. Querfeldein- Ausflüge würden den Boden und die Pflanzen zerstören. 4. Schilder beachten In Naturschutzgebieten und Kernzonen von Landschaftsschutzgebieten gelten strengere Regeln (siehe Infokasten). Achten Sie daher immer auf Schilder, egal ob Sie zu Fuß, auf dem Pferd oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. 5. Ruhe in der Dunkelheit Wie wir Menschen wollen auch die Tiere in der Nacht Ruhe finden. Gönnen Sie ihnen ein bisschen „menschenfreie Zeit“ und besuchen Sie die Natur nur, wenn es hell ist. 6. Feuer nur an vorgesehenen Stellen Romantisch ist ein Lagerfeuer in der Natur schon, Funken können aber schnell einen Brand auslösen. Darum muss ein Feuer zumWald mindestens 100 Meter Abstand haben. Achten Sie auch auf ausreichend Abstand zu anderen brennbaren Gegenständen wie Büsche und Holzhütten. Am sichersten sind Sie, wenn Sie nur dafür vorgesehene Stellen für ein Feuer benutzen. 7. Müll mitnehmen Wussten Sie, dass eine Bananenschale in der Natur erst nach 3 Jahren, Papiertaschentücher nach 5 Jahren verrottet sind? Plastikflaschen sind sogar erst nach 450 Jahren vollständig zersetzt, dann belasten aber kleinste Plastikteilchen, sogenanntes Mikroplastik, den Boden. Denken Sie also an ein paar Tüten, um ihren Müll vom Ausflug wieder mitzunehmen. 8. Naturgeräusche genießen Autos, Züge, Baustellen – unser Alltag ist voll von lauten Geräuschen, die oft zu Stress führen. Für die Tiere in der Natur ist lärmendes Verhalten und laute Musik Stress. Genießen Sie lieber gemeinsam das leise Rauschen des Windes oder das gluckernde Plätschern eines Bachs. 9. Hunde anleinen Wildtiere wecken auch in einem gut erzogenen Hund den Jagdtrieb. Selbst wenn sie nur herumstöbern, ist das für die anderen Tiere Stress pur. Die kurze Leine anlegen und Kotbeutel mitnehmen, schön, dass dies für viele schon selbstverständlich ist. 10. Fotografieren statt mitnehmen Wildblumen sind natürlich in einer Vase eine schöne Erinnerung, aber nach 1 bis 2 Tagen sind sie verwelkt. Ungepflückt blühen sie noch lange und sind gleichzeitig Nahrung für Insekten. Wie wäre es nur mit einem schönen Foto? Das kann sogar noch mit Freunden geteilt werden. Zu Gast im Grünen Freizeit in der Natur Kontakt Natur- und Landschaftsschutz Jessica Pannwitt (08131) 74-236 Sybille Hein (08131) 74-294 Alexander Wolfseder (08131) 74-201 naturschutzbehoerde@lra-dah.bayern.de 13 12 Kreis.BLICK! — April 2022 Im BLICK!punkt Naturschutzwacht Überall im Grünen sind in unserem Landkreis regelmäßig 10 Naturschutzwächter:innen unterwegs. Das sind Ehrenamtliche, die Ausbildungskurse und eine Prüfung an der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege abgelegt haben. Sie sind also bestens informiert über Pflanzen, Tiere und deren Schutz. Zu erkennen sind sie am Aufnäher am Ärmel oder am Dienstabzeichen mit dem Naturschutzwachtemblem; und natürlich haben sie auch einen Dienstausweis dabei. Einer von ihnen ist Reinhard Spillmann. Er gibt uns Einblicke in seine Arbeit in Dachau und Karlsfeld: Was sind Ihre Aufgaben? Ich schaue und dokumentiere, wie sich Pflanzen- und Tierwelt im Landkreis verändern. Eine wichtige Aufgabe ist außerdem, Menschen anzusprechen, wenn sie mit ihrem Verhalten die Natur beeinträchtigen. Was wird am häufigsten falsch gemacht? Freilebende Tiere dürfen in Naturschutzgebieten von uns Menschen nicht gestört werden. Darum müssen wir alle auf den Wegen bleiben. Natürlich ist es schön, im Dickicht herumzuturnen oder querfeldein durch die Natur mit dem Mountainbike zu fahren. Dadurch gehen aber Pflanzen kaputt und es können Tiere aufgeschreckt werden. Leider sind auch immer wieder Hunde nicht angeleint. Wie reagieren die Angesprochenen? Bei den meisten steht kein böser Wille, sondern Unwissenheit dahinter. So habe ich einmal eine Jugendgruppe am Rand eines Naturschutzgebiets angetroffen, die mit einer großen Musikbox die Umgebung beschallte. Sie meinten, sie wollten niemanden stören. An die Tiere hatten sie einfach nicht gedacht. Personalien aufnehmen und ein Verfahren beim Landratsamt einleiten muss ich nur ganz selten. Denn mit Fingerspitzengefühl und Diplomatie lässt sich immer gut erklären, warum etwas verboten ist. Dadurch sind circa 95 % der Angesprochenen wirklich einsichtig und wollen in Zukunft ihre Heimat und die Natur vor der Haustür besser schützen. Frühlingszeit ist Nachwuchszeit. Alle Tiere in der Natur kümmern sich gerade um ihre Jungen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass wir alle auf den Wegen bleiben. Bodenbrüter wie der Kiebitz leiden besonders, wenn wir ihnen zu nahe kommen. Oft können wir Menschen die brütenden Vögel gar nicht wahrnehmen, eine Hundenase jedoch schon. Selbst wenn Hunde nur herumstöbern, besteht die Gefahr, dass brütende Vögel ihr Gelege aufgeben. Darum die Vierbeiner nur an der kurzen Leine Gassi führen!

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4