Kreis.BLICK!
Soziale Angelegenheiten Wir suchen Menschen, die hilfebedürf- tige Mitbürger ehrenamtlich bei ihren rechtlichen Angelegenheiten unterstüt- zen. Dafür reichen in der Regel 5 bis 6 Stunden Zeit pro Monat aus. Das gibt es zu tun Im Prinzip müssen Sie als ehrenamtli- cher rechtlicher Betreuer für einen Mit- bürger hauptsächlich nur das erledigen, was Sie auch für sich tun, zum Beispiel: � Anträge stellen, � mit Ärzten, Behörden und Versicherungen sprechen, � die Post erledigen. Dafür reichen in den meisten Fällen Verantwortungsbewusstsein, Lebenser- fahrung und Einfühlungsvermögen aus. Wir unterstützen Sie Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, können Sie sich immer an die Mitarbei- terinnen der Betreuungsstelle wenden. Diese bieten Ihnen auch Weiterbil- dungen an sowie einen Erfahrungsaus- tausch mit anderen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern. Aufwandsentschädigung und mehr Die Aufwandsentschädigung für die- se ehrenamtliche Tätigkeit beträgt zurzeit 399 € im Jahr. Falls es im Rahmen der Betreuung zu Schäden kommen sollte, sind ehrenamtliche rechtliche Betreuer durch eine Sam- melhaftpflichtversicherung des Frei- staats Bayern abgesichert. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte möchten wir zusätzliche Danke sagen. Beantragen Sie diese im Landratsamt und erhalten mit ihr viele Vorteile zum Beispiel beim Einkaufen und bei kul- turellen Angeboten. Erfahrungen aus erster Hand Antje Roser ist schon seit 2013 ehren- amtlich als rechtliche Betreuerin aktiv. Wir haben mit ihr über ihre Erfahrun- gen gesprochen. Was gefällt Ihnen an dem Ehrenamt? Für mich ist es besonders schön zu erleben, dass alle Beteiligten als Team zusammenarbeiten zum Wohl und für die Wünsche des Betreu- ten. In letzter Zeit habe ich mich zum Beispiel sehr gefreut, dass der Umzug einer jungen Frau mit Be- hinderungen von den Eltern in eine betreute Wohngruppe gelungen ist. Das bedeutete einiges an Papier- arbeit, aber es gab auch mehrere Ge- spräche über Ängste und Erwartun- gen. Jetzt ist sie dort glücklich und das macht mich sehr zufrieden. Was sind Ihre Hauptaufgaben? Der persönliche Kontakt zum Be- treuten ist sehr wichtig, der Schwer- punkt liegt aber eindeutig auf der Unterstützung bei den rechtlichen Angelegenheiten. Was gehört nicht dazu? Rechtliche Betreuung bedeutet begleiten und unterstützen, aber nicht pflegen. Wenn zum Beispiel die Wohnung eines von mir betreuten Menschen etwas ver- wahrlost ist, muss ich diese nicht aufräumen. Ich kann ihm vorschla- gen, dass ich mich um eine Haus- haltshilfe kümmere. Wenn er oder sie das nicht möchte, dann respek- tiere ich das. Auch die Freizeitge- staltung, Einkäufe oder Fahrdienste muss ich als rechtliche Betreuerin nicht selbst übernehmen. Ich kann dafür Unterstützung organisieren. Was sollte jemand für diese ehren- amtliche Tätigkeit mitbringen? Die Aufgaben sind verantwortungs- voll, von daher ist es wichtig, dass man selbst gut organisiert ist und keine Scheu vor Papierkram hat. Es geht oft um Anträge oder Antwort- schreiben. Ich erledige fast alles per E-Mail, gelegentlich muss ich auch scannen, drucken oder faxen. Daher wäre es gut, wenn jemand auch da- mit Erfahrung hat. Was man nicht braucht, sind bestimmte Fachkennt- nisse. Ich konnte alle meine Fragen mit dem Landratsamt oder den an- deren beteiligten Behörden klären. 17 Kreis. BLICK ! — Juli 2021 16 Rechtliche Hilfe im Alltag Können Sie sich vorstellen, dass Sie sich einmal nicht mehr selbst um Ihr Geld, Ihre Gesund- heit und Ihre ganzen rechtlichen Angelegenheiten kümmern kön- nen? Manchmal tritt so eine Si- tuation sogar sehr schnell ein. Immer mehr Menschen können ihr Leben ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln und benötigen daher eine rechtliche Betreuung. Allein das Land- ratsamt erreichen monatlich 30 neue Anfragen. Doch was bedeutet eigent- lich „rechtliche Betreuung“? Gemein- sam mit unseren 3 Kolleginnen aus der Betreuungsstelle haben wir Antworten auf die 10 wichtigsten Fragen dazu zu- sammengestellt. 1. Wann benötigt jemand rechtliche Betreuung? Jeder von uns kann im Laufe seines Le- bens Unterstützung brauchen, um die eigenen Rechte zu sichern und das täg- liche Leben zu organisieren. Grund für eine rechtliche Betreuung können zum Beispiel langfristige körperliche, geisti- ge oder seelische Probleme sein: � nach einem schweren Unfall, � bei einer Behinderung, � durch den Tod des Partners, � im Alter. 2. Kann ich selbst festlegen, wer mich rechtlich vertreten soll, wenn es nötig ist? Am besten sorgt jeder Erwachsene schon jetzt vor für den Fall, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die rechtliche Vertretung kann mit einer Vorsorge- vollmacht oder Betreuungsverfügung bestimmt werden. Die Unterschiede dieser Dokumente haben wir aus- führlich im Kreis.BLICK! Nr. 8 vom Juni 2020 erklärt. Sie finden das Ma- gazin unter www.kreisblick.de . Er- forderliche Dokumente erhalten Sie kostenlos unter www.landratsamt- dachau/vorsorge oder in unserer Be- treuungsstelle. 3. Wie bekomme ich einen rechtlichen Betreuer? Haben Sie keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, mit der Sie eine Person quasi zu Ihrem Vertreter bestimmt haben? Dann kann Ihnen das Betreuungsgericht einen recht- lichen Betreuer zuteilen. Wichtig ist, dass ein Arzt vorher bestätigt, dass Sie diese Unterstützung benötigen. Den ersten Schritt können dann Sie oder auch andere Personen wie Nachbarn oder Ärzte machen. Der Antrag muss an das Betreuungsgericht in Dachau geschickt werden, es reicht ein formlo- ses Schreiben. 4. Gibt es Alternativen zum rechtlichen Betreuer? Mit jedemMenschen, für den eine rechtli- che Betreuung beantragt wurde, sprechen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle ausführlich. Ein rechtlicher Betreuer darf vom Gericht nur bestellt werden, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. 5. Was macht ein rechtlicher Betreuer? Das Betreuungsgericht legt für jeden ganz individuell fest, welche Aufgaben der rechtliche Betreuer übernimmt. Er soll sich nur um das kümmern, was die von ihm betreute Person nicht mehr selbst regeln kann, oder sie dabei unter- stützen. Zum Beispiel können dies fol- gende Angelegenheiten sein: � Geld und Versicherungen: Einkom- men und Gespartes sichern, Anträge bei Behörden, Renten- und Pflegekas- sen stellen, Schulden vermeiden � Gesundheit: zu Arztterminen beglei- ten, beim Aufenthalt im Kranken- haus helfen, Fragen mit der Kranken- kasse klären � Persönliche Pflege: Hilfe organisieren inklusive Verträge schließen mit am- bulanten Diensten, zum Beispiel fürs Einkaufen, Waschen oder die Körper- pflege. Der rechtliche Betreuer muss diese Hilfe nicht selbst erbringen. � Wohnen: die Miete und Nebenkos- ten überweisen, um den Mietvertrag kümmern, regelmäßig mit dem Be- treuten besprechen, ob er weiterhin so wohnen möchte oder kann � Briefe: Schreiben bearbeiten, die in den Aufgabenbereich des Betreuers fallen. Die private Post der betreuten Person ist tabu. 6. Was kann ich weiterhin entscheiden? Die Wünsche und das Wohl des Be- treuten stehen immer im Mittelpunkt. Der rechtliche Betreuer muss diese be- rücksichtigen und persönlichen Kon- takt halten. Das wird vom Gericht überprüft. Eine rechtliche Betreuung bedeu- tet auch keine Entmündigung. Ist der Betreute geschäftsfähig, sprich er kann die Folgen seines Handelns richtig einschätzen, kann er weiter- hin Rechtsgeschäfte schließen. Das bedeutet, er kann alle Entscheidun- gen mit Rechtsfolgen selbst treffen: zum Beispiel einen Mietvertrag un- terschreiben, Sachen einkaufen und Geschenke machen. Er hat nur einen gleichberechtigten gesetzlichen Ver- treter, der in seinem Namen stellver- tretend handeln darf. 7. Kann es Einschränkungen geben? Wenn das Gericht erfährt, dass die betreute Person sich selbst akut schä- digt, zum Beispiel im finanziellen Be- reich, kann es einen sogenannten Ein- willigungsvorbehalt anordnen. Dann benötigt der Betreute bei Rechtsge- schäften mit finanzieller Auswirkung wie beispielsweise Kaufverträgen die Zustimmung seines Betreuers. Nur in diesem Fall kann der Betreuer gegen den Willen des Betreuten entscheiden, um ihn zu schützen. Ulrike Götz (08131) 74-347 Ulrike Heise (08131) 74-433 Alexandra Satzger (08131) 74-1877 betreuung@lra-dah.bayern.de Kontakt Betreuungsstelle Werden Sie ehrenamtlich zum rechtlichen Betreuer Antje Roser hilft seit 8 Jahren Mitbürgern als ehrenamtliche rechtliche Betreuerin. 8. Wer kann mein Betreuer werden? Wenn Familienmitglieder die gesetzli- che Betreuung nicht übernehmen kön- nen, dann werden Berufsbetreuer ein- gesetzt, wenn es viel zu tun gibt und die Probleme vielschichtig sind. Ist die Si- tuation des Betreuten geregelt, so kön- nen sich auch ehrenamtliche Betreuer sehr gut darum kümmern. 9. Wer bezahlt die rechtliche Betreuung? Die betreute Person muss die Kosten für die rechtliche Betreuung bezahlen. Dies gilt jedoch nur, wenn ihr Ver- mögen über der Vermögensfreigrenze der Sozialhilfe liegt. Derzeit sind das 5.000 €. Das Vermögen, das über dieser Grenze liegt, muss für die Betreuung verwendet werden. 10. Für wie lange wird eine rechtliche Betreuung festgelegt? Grundsätzlich gilt: Jede rechtliche Betreuung wird nur so lange angeord- net, wie es notwendig ist. Wenn das Gericht einen vorläufigen rechtlichen Betreuer einsetzt, wird die Betreu- ung nach 6 Monaten überprüft. An- sonsten in regelmäßigen Abständen, längstens nach 7 Jahren.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4