Kreis.BLICK!
Einblicke 23 Kreis. BLICK ! — Dezember 2020 22 Weiches, kuscheliges Fell, großes Kulleraugen, zufriedenes Schnurren – einen süßen vierpfoti- gen Bewohner wünschen sich viele, Kinder wie Erwachsene. Darum werden Katzen und auch andere Tiere gerne an Weihnachten verschenkt. Das wissen auch Betrüger, das Online-Geschäft mit Tie- ren boomt in dieser Zeit. Damit Sie ein ge- sundes neues Familienmitglied willkommen heißen können und nicht auf dubiose Verkäu- fer hereinfallen, hat der Leiter unseres Veteri- näramts, Andreas Unruh, ein paar Tipps für Sie: Angenommen, ich habe mir auf einer bekannten Klein- anzeigen-Plattform im Internet ein Tierchen ausge- sucht. Auf was sollte ich beim Kauf besonders achten? Sie sollten sich unbedingt die jungen Tiere und auch das Muttertier bzw. die Elterntiere bei dem Verkäufer anschau- en. So haben Sie zum einen die Adressdaten des Verkäu- fers und zum anderen stecken ältere Tiere jüngere oft mit Krankheiten an, die beim Nachwuchs aber nicht gleich ausbrechen. Kaufen Sie also auf keinen Fall, auch nicht aus Mitleid, Tiere, die auf einem Parkplatz oder ähnlichem übergeben werden, denn so unterstützen Sie dieses „Ge- schäft“ mit den leidenden Vierbeinern. Welche Krankheiten haben denn Tiere aus solchen Verkäufen? Unser Veterinäramt ist bereits im Sommer zwei Mal ge- meinsam mit dem Tierschutzverein Dachau und der Polizei aktiv geworden und hat kranke Katzenkinder gerettet. Die Kleinen hatten zum Beispiel Verletzungen, Würmer, Flöhe oder Katzenseuche. Letztere ist eine hochansteckende In- fektionskrankheit, die Todesrate liegt bei bis zu 75%. Wenn Sie so ein Tier gekauft haben, kommen hohen Tierarztkos- ten auf Sie zu und es ist nicht sicher, ob es gerettet werden kann. Darum besser Finger weg! Welche Alternativen gibt es zum Kauf über das Internet? Die Tierheime vermitteln Tierbabys, aber auch ältere Tie- re. Oder fragen Sie mal in Ihrem Freundes- und Bekann- tenkreis. Wer sich schon eine bestimmte Rasse ausgesucht Katzenschutzverordnung Eine Katze lässt viele von uns an Samtpfoten denken, die sich gerne schnurrend an ihr Herrchen oder Frauchen kuscheln. Freilebende Katzen gehen aber nicht so zart miteinander um. Jede sieht zu, dass sie überlebt. Dafür verletzten sie sich auch gegenseitig, zum Teil massiv. In Gebieten, mit sehr vielen frei- lebenden Katzen ist dies verstärkt zu beobachten. Dieses Leid möchte der Landkreis mit der seit Mai geltenden Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO) verhindern, indem er sogenannte „Schutzgebiete“ ausweist. In diesen wird ange- ordnet, dass freilaufende Katzen eingefangen, gekennzeichnet, registriert, kastriert und wieder freigelassen oder zum Besitzer zurückgebracht werden, denn viele Katzen haben zwar einen Halter, können sich jedoch immer unkontrolliert frei draußen bewegen. Solche Katzen müssen dann im Auftrag und auf Kos- ten des Katzenhalters durch einen Tierarzt kastriert sowie ein- deutig und dauerhaft gekennzeichnet und registriert werden. Die Registrierung erfolgt, indem neben den Daten des Mikro- chips oder der Ohrtätowierung Name und Anschrift des Katzen- halters in das kostenfreie Haustierregister von Tasso e.V. oder in das kostenfreie Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX) eingetragen werden. Aus gedruckten und Online- Medien sowie durch öffentliche Aushänge erfahren Sie, ob es in Ihrer Gemeinde ausgewiesene Schutzgebiete gibt. Aktuell gibt es im Landkreis Dachau noch keine Schutzgebiete. Dr. Betina Brühl & Monika Zareba (08131) 74-1446 veterinaeramt@lra-dah.bayern.de Kontakt Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung A n d r e a s U n r u h Fellnasen ohne Risiko kaufen hat, kann sich auch an einen Züchter wenden. Achten Sie darauf, dass der Züchter eine Erlaubnis hat, weil dann wird er vom zuständigen Veterinäramt überwacht. Viele Züch- ter und Tierschutzvereine bieten eine Probezeit für vermit- telte Tiere an. Diese dient dazu, sich rechtzeitig fachlichen Rat und Unterstützung zu holen. Denn manchmal kann ein „frisch gebackener“ Heimtierbesitzer oder ein Famili- enmitglied plötzlich unvorhergesehen allergisch reagieren, wenn ein Hund oder eine Katze ins Haus kommt. Auch gibt es mitunter Eingewöhnungsschwierigkeiten mit schon vorhandenen Vierbeinern. Sollte ich sonst noch etwas wissen, bevor ich mir zum Beispiel eine Katze zulege? Generell sollte jede Tieranschaffung gut überlegt sein. Tier sind kein Spielzeug, das man nach einer Wo- che wieder ohne Beachtung in die Ecke legen kann. Ein Tierhalter hat viel Verantwortung und auch eini- ges zu tun. Ich empfehle zum Einlesen die Merkblät- ter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz unter www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und- stellungnahmen . Auch gesetzliche Regelungen und Steuerpflicht müssen beachtet werden. Für Katzen zum Beispiel haben wir seit Mai die so- genannte Katzenschutzverordnung. Jeder, der sich vorher rund um ein Haustier Gedanken macht, wird nachher nicht überrascht und hat viel Freude mit seinem Tier. Führerschein-Umtausch Online-Antrag Für den Pflichtumtausch müssen Sie gar nicht mehr persönlich ins Amt kom- men. Sie können das bequem und sicher von zu Hause aus über das Internet erledigen unter www.landratsamt- dachau.de/pflichtumtausch . An allen Tagen und rund um die Uhr, wenn Sie gerade Zeit haben. Dazu können Sie das Bürgerkonto, auch Bayern-ID genannt, nutzen, wenn Sie sich dafür schon registriert haben unter www.buergerservice- portal.de/bayern/freistaat/register . Das ist dann sinnvoll, wenn Sie öfter Online-Dienste von Behörden in An- spruch nehmen. Ansonsten können Sie das Formular auch direkt auf unserer Internetseite ausfüllen. Dort finden Sie auch Hinweise und Erklärungen zu den benötigten Angaben. Sie möch- ten einen Antrag doch lieber per Hand ausfüllen? Auch das ist kein Problem. Das Umtausch-Formular gibt es auch zum Ausdrucken. Aus rechtlichen Gründen müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein bei der Antragstellung an die Fahrerlaub- nisbehörde schicken – er wird Ihnen jedoch auf Wunsch gerne wieder zu- rückgeschickt. Zudem benötigen wir ein biometrisches Passbild sowie Ihre Unterschrift. Diese können Sie auf dem Foto-/Unterschriftsblatt aus den Online-Anträgen zusammen mit dem alten Führerschein per Post an uns senden. Sie erhalten dann entweder Ihren Führerschein mit einer drei- monatigen Befristung zurück oder eine Bestätigung, die Sie bei Polizei- kontrollen vorzeigen können. Persönlicher Antrag Natürlich können Sie den Antrag für den Führerschein-Umtausch auch weiterhin persönlich bei uns stellen. Dazu müssen Sie über unsere Home- page einen Termin vereinbaren unter www.landratsamt-dachau.de/termin- fuehrerschein Bitte bringen Sie zum Termin folgen- de Unterlagen mit: z gültiger Personalausweis oder gülti- ger Reisepass z aktuelles, biometrisches Lichtbild z aktueller Papierführerschein (grau oder rosa) im Original z ggf. für die Klassen T bzw. CE79 die weiteren Bescheinigungen z Wenn Ihr Führerschein nicht durch das Landratsamt Dachau ausgestellt wurde: Bestätigung Ihrer Führer- scheindaten, auch Karteikartenab- schrift genannt, von der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Ihr neuer Führerschein Der Umtausch eines Papierführer- scheines (grau/rosa) in den EU-Karten- führerschein kostet 24 € Gebühr. Der Scheckkartenführerschein wird durch die Bundesdruckerei in Berlin herge- Rudolf-Diesel-Str. 20, 1. Stock 85221 Dachau (08131) 74-300 fuehrerschein@lra-dah.bayern.de Kontakt: Führerscheinstelle Schluss mit rosa und grauem Papier Die Zeit der Führerscheine aus Papier ist bald vorbei, zumindest für Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind. Sie müs- sen bis zum 19.01.2022 ihren alten Führerschein gegen einen EU- Scheckkartenführerschein tauschen. Das sehen die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtumtausch vor. Die Fahrerlaubnisbehörde bittet die Bürger darum, das neue Dokument rechtzeitig zu bean- tragen. Dies ist auf zwei Wegen möglich. Wir erklären, wie es geht: stellt. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann bis zu sechs Wochen dauern. Sie können sich Ihren neuen Führer- schein gegen eine Zusatzgebühr von 5 € per Einschreiben schicken lassen oder ihn persönlich bei uns abholen. In diesem Fall erhalten Sie von uns eine E-Mail oder einen Brief, wenn der Führerschein fertig ist. Für die Abholung müssen Sie wieder einen Termin online vereinbaren. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können auch eine andere Person zur Abholung schicken. Geben Sie dieser unbedingt eine schriftliche Vollmacht von Ihnen sowie Ihren Reisepass oder Personal- ausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst durch ein Do- kument (Personalausweis oder Reise- pass) ausweisen können. Online oder persönlich – beantragen Sie den Umtausch Ihres Führer- scheins so, wie Sie es lieber mögen!
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