Kreis.BLICK!

Sind sie gerade wohlauf? – Ja? – Dann wünschen wir Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie es noch lange bleiben. Aber nehmen Sie sich jetzt Zeit, wichtige Dinge zu regeln. „Das mach ich mal, wenn ich es brauche“ geht oft nicht mehr. Denn Corona und andere Krankheiten oder ein schlim- mer Unfall können jeden ganz plötzlich treffen, unabhängig davon, wie alt er ist. Darum empfiehlt unsere Betreuungsstelle jedemüber 18 Jahre: � Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung die rechtliche Vertretung zu bestimmen. � Mit einer Patientenverfügung die gewünschte ärztliche Be- handlung bei schwerer Krankheit und zum Lebensende zu beeinflussen. Für alle drei Dokumente haben wir kostenlose Vorlagen unter  www.landratsamt-dachau.de/vorsorge sowie ausgedruckt beim Landratsamt. Natür- lich dürfen Sie die Inhalte auch selbst formulie- ren. In jedem Fall sind Ort, Datum und voll- ständige Unterschrift unbedingt erforderlich, denn dadurch werden die Dokumente gültig. Wichtig ist, dass derjenige, der die Vollmacht oder Verfügung erstellt, bei der Unterzeichnung geschäftsfähig ist. Darum sollten zum Beispiel Demenzpatienten unbedingt im frühen Stadium handeln. Allgemein gilt: Überprüfen Sie regelmäßig, ob das, was Sie festgelegt haben, noch passt. So lange Sie geschäftsfähig sind, können Sie jederzeit nachträglich sowohl Inhalte als auch Personen ändern. Dokumentieren Sie die Änderung unbedingt mit Datum und Unterschrift. Sollten Sie ein ganz neues Dokument erstellen, schreiben Sie am besten extra da- rauf, dass damit die alte Version ersetzt wird. Teilen Sie den Bevollmächtigten mit, dass es eine neue Vollmacht gibt. Das alte Original sowie alle Kopien sollten Sie dann vernichten. Jetzt ist die richtige Zeit Rechtliche Vorsorge Vorsorgevollmacht Weder Eltern, Kinder noch Ehepartner dürfen automatisch Dinge wie Bank-, Behörden- und Versicherungsangelegen- heiten für uns erledigen, wenn wir dazu nicht in der Lage sind. Auch erhalten sie keinen automatischen Zugriff auf unsere digitalen Accounts wie E-Mail, Facebook, usw. Ha- ben Erwachsene ihren Willen zur rechtlichen Vertretung nicht schriftlich festgehalten, dann legt das zuständige Ge- richt die rechtliche Betreuung fest. Mit einer Vorsorgevoll- macht vermeiden Sie dies. Sie können eine oder mehrere Personen bestimmen. Da Be- vollmächtigte sehr weitreichende Befugnisse erhalten, soll- ten Sie zu ihnen absolutes Vertrauen haben. In der Regel sind das Familienangehörige oder sonst sehr nahestehende Personen. Ermächtigen Sie mehrere Personen für die glei- chen Aufgaben, achten Sie darauf, dass jede Person auch alleine entscheiden kann. Bestimmen Sie auch, wer ent- scheiden soll, wenn sich die Bevollmächtigten nicht einig sind. Es ist sinnvoll, mit den ausgewählten Personen die Vollmacht zu besprechen, damit diese über Ihren Willen informiert sind. Am besten unterschreiben die Bevollmäch- tigten auch darauf. Üblicherweise werden mit einer Vorsorgevollmacht Befug- nisse für Bankgeschäfte und Vermögensverwaltung (Ver- mögenssorge) und für medizinische Behandlung und die Be- stimmung des Aufenthaltsortes (Personensorge) übertragen. Meistens wird eine Generalvollmacht erteilt, es ist aber auch möglich, jemanden nur für bestimmte Bereiche zu bevoll- mächtigen. Wir empfehlen, die Vollmacht über den Tod hi- naus zu erteilen, damit die Vertrauenspersonen zum Beispiel noch die Beerdigung organisieren können. In diesem Fall endet die Vollmacht erst, wenn die Erben sie widerrufen. Kommt es zum Vertretungsfall, muss der Bevollmächtigte schnellstmöglich die Originalvollmacht vorlegen. Daher soll- te er wissen, wo das Schriftstück bei Ihnen aufbewahrt wird. Patientenverfügung Viele Menschen möchten am Lebensende und bei schwerer Krankheit selbstbestimmt über ihre ärztliche Behandlung entscheiden können, zum Beispiel bei den Themen künst- liche Ernährung oder Wiederbelebung. In einer Patienten- verfügung können Sie dazu Ihren Willen festhalten, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Ihr rechtlicher Betreuer, bzw. Bevollmächtigter, muss dann Ihren Willen vertreten. Es kann damit aber kein „Töten auf Verlangen“ ge- fordert werden. Es ist sinnvoll, die Patientenverfü- gung mit Ihrem Hausarzt zu be- sprechen. Er kann Ihnen die me- dizinischen Themen gut erklären. Lassen Sie sich das Gespräch direkt auf dem Formular bestätigen. Das ist im Notfall eine zusätzliche Absi- cherung, dass Sie verstanden haben, welche Folgen Ihr Wille hat. Jeder sollte seiner Patientenverfügung per- sönliche Ergänzungen beilegen. Auch wenn es in einer bestimmten Situation keine Heilung mehr gibt, so kann die letzte Zeit wenigstens nach den Vor- lieben des Patienten gestaltet werden. Dazu ist es wichtig, möglichst viele Alltagsdinge festzuhalten, die einem wichtig sind: Was essen und trinken Sie am liebsten? Wie schlafen Sie? Welche Musik hören Sie gerne? Was machen Sie gerne? Haben Sie Lieblingspflegeprodukte? Sind sie gläubig? Diese Zusammenstellung kann immer wieder ergänzt oder geän- dert werden. Für schwere Erkrankungen, bei denen keine Heilung mehr möglich ist, gibt es ein ergänzendes Formular. Auf diesem werden gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die wahr- scheinlichen Komplikationen und die vom Patienten ge- wünschte Behandlung festgehalten. Betreuungsverfügung Wenn Sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht haben, bestimmt das zuständige Gericht einen rechtlichen Betreuer. In einer Be- treuungsverfügung schlagen Sie eine Person dafür vor oder teilen mit, wer auf keinen Fall Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch Wünsche darin äußern, die der rechtliche Be- treuer berücksichtigen muss. Je konkreter Sie diese beschrei- ben, umso besser. Zum Beispiel, dass die Enkel zur Volljährig- keit einen bestimmten Geldbetrag erhalten sollen. Oder, dass Sie möglichst lange in Ihrer eigenen Wohnung bleiben wollen, zusammen mit Ihrem Hund. Im Unterschied zu einem Be- vollmächtigten überprüft das Betreuungsgericht bei einem rechtlichen Betreuer, ob er Ihren Willen auch umsetzt. Ulrike Götz und Alexandra Satzger von unserer Betreuungs- stelle haben zu den Vorsorgethemen noch ein paar Tipps aus Ihrer persönlichen Erfahrung: Wieso sollte sich jeder ab 18 Jahren schon um seine Vorsorge kümmern? Götz: Mit der Volljährigkeit dürfen auch die Eltern im Not- fall nicht mehr automatisch Entscheidungen für die eigenen Kinder treffen Satzger: Das gleiche gilt für Ehepartner, Geschwister und Kin- der. Darum ist es so wichtig, den eigenen Wil- len mit Dokumenten festzuhalten. Reicht die Unterschrift für die Gültigkeit in jedem Fall aus? Satzger: Für bestimmte Rechtsge- schäfte, zum Beispiel für den Verkauf von Immobilien und Grundstücken, muss die Vor- sorgevollmacht beglaubigt werden. Dies erledigen wir ge- gen eine Gebühr von 10 €. Sie müssen dazu mit einem gültigen Personalausweis und mit der Vor- sorgevollmacht zu uns kommen. Diese kann auch schon fertig ausge- füllt sein. Die Betreuungsstelle beglau- bigt die Echtheit der Unterschrift. Eine no- tarielle Beurkundung ist wichtig, wenn auf ein Haus ein Darlehen aufgenommen werden soll. Götz: Ich würde auch mit der Hausbank klären, ob die allge- meine Vorsorgevollmacht akzeptiert wird, oder ob sie dafür eigene Vordrucke haben. Wie können Ärzte im Notfall schnell herausfinden, ob ein Patient Vollmachten und Verfügungen erstellt hat? Götz: Ich empfehle, eine Notfallkarte imGeldbeutel zu haben. Vorlagen dafür gibt es zum Beispiel im Internet. Satzger: Die Vorsorgevollmacht kann zusätzlich beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (  www.vorsorgeregister.de ) eingetragen werden. Wenn eine Betreuung nötig wird, können Betreuungsgerichte darauf zugreifen und prüfen, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Die Anmeldeformulare in Papierform erhalten Sie auch bei uns in der Betreuungsstelle. Die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenver- fügung sind sehr umfangreiche, zum Teil auch schwierige Themen. Wo kann ich mich dazu beraten lassen? Satzger: Wir beraten kostenlos sowohl Menschen, die eine Vollmacht oder Verfügung erstellen wollen, als auch Men- schen, die sich nicht sicher sind, ob sie eine Bevollmächti- gung annehmen wollen. Götz: Sie können mit bestimmten Fragen kommen aber auch, wenn Sie sich noch gar nicht mit denThemen befasst haben. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wir nehmen uns Zeit für Sie! Ulrike Götz & Alexandra Satzger (08131) 74-127 oder -128 betreuung@lra-dah.bayern.de Kontakt Betreuungsstelle Sorgen Sie jetzt vor 10 11 Kreis. BLICK ! — Juni 2020

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