Kreis.BLICK!
20 21 Kreis. BLICK ! — 6 — Dezember 2019 Wählen à la carte Da haben Sie wirklich eine großeWahl, denn gewählt werden: z Landrat z Kreisräte z Oberbürgermeister der Stadt Dachau und erste Bürgermeister der Gemeinden, außer in Erdweg und Hilgertshausen-Tandern z Gemeinderäte/Marktgemeinderäte/Stadträte Auf den Stimmzetteln stehen bei den Kandidierenden nur der Name, die Partei oder Wählergruppe und der Beruf. Bei den Wahlen zum Kreistag und Landrat ist auch der Wohnort angegeben. Wenn Sie wissen wollen, was jeman- dem besonders wichtig ist, müssen Sie sich vor der Wahl informieren. Zum Beispiel indem Sie an den Wahlkampf- ständen direkt Ihre Fragen stellen. Auch Wahlkampfver- anstaltungen, die Internetseiten der Kandidierenden oder Parteien oder auch Zeitungen können nützlich sein. EU-Bürger an die Wahlurnen Ein aktives Wahlrecht, also das Recht abzustimmen, ha- ben für die Kommunalwahlen alle Einwohner, die über 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Das Besondere bei der Kommunalwahl ist, dass sowohl deutsche Staatsbürger, als Kommunalwahlen Wird der Busverkehr ausgebaut? Wo können neue Umgehungsstraßen den Durchgangsverkehr ver- ringern? Ist ein Krankenhaus ausreichend? Wel- che Schulen werden renoviert? – Das sind alles Themen, die viele Bürger direkt betreffen. Wenn Ihnen nicht egal ist, wer in den nächsten sechs Jahren im Landkreis Dachau und seinen Ge- meinden darüber entscheidet, dann gehen Sie am 15. März 2020 zur Kommunalwahl. auch Bürger aus den anderen 27 EU-Ländern wählen dür- fen. Die Gemeinden verschicken bis zum 23. Februar 2020 die Wahlbenachrichtigungen. Das ist die „Eintrittskarte“ zu Wahl. Wer diese nicht bekommt, aber glaubt, dass er wählen darf, sollte schnell bei seiner Gemeinde nachfragen. Im Lokal oder per Heimservice Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo man wählen darf. Dieser Ort wird „Wahllokal“ genannt. Es ist auch kein Pro- blem, in einem anderen Wahllokal zu wählen oder ganz in Ruhe zu Hause. Voraussetzung hierfür ist aber jeweils ein Wahlschein. Im Brief mit der Wahlbenachrichtigung ist ein Formular, mit dem dieser beantragt werden kann. Einen besonderen Grund muss man dafür nicht angeben. Briefwähler erhalten dann den Wahlschein, die Stimmzet- tel, zwei Umschläge und eine Anleitung, welche Unterlagen in welchen Umschlag gepackt werden müssen. Der Brief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebe- nen Wahlschein muss bis spätestens 18 Uhr am Wahltag im Wahlamt angekommen sein. Entweder per Post oder per- sönlich eingeworfen. Ins Wahllokal müssen Sie die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mitnehmen. Dann gibt es die Un- terlagen, insgesamt vier Stimmzettel: z einen hellblauen Stimmzettel für die Landratswahl z einen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte z einen gelben Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl z einen rosa Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderats- oder Stadtratsmitglieder Wahlkabinen sorgen dafür, dass niemand anders sieht, wen Sie wählen. Panschen und Klumpeln? Dann kann es auch schon losgehen. Am einfachsten ist die Wahl des Landrats und Bürgermeisters. Hier genügt ein Kreuz: Bei der Wahl der Kreisräte und der Gemeinderäte hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. Bei der Kreistagswahl werden es 70 Stim- men sein, bei den Gemeinderatswahlen hängt die Sitzanzahl von der Anzahl der Einwohner ab. So werden zum Beispiel in Pfaffenhofen an der Glonn, der kleinesten Landkreisgemeinde mit 2.208 Einwohnern, 14 Gemeinderäte gewählt, in Dachau, der größten Landkreis- gemeinde, werden 40 Stadträte gewählt. Bei diesen beiden Wahlen kann sich jeder sein persönliches Dreamteam zusammenstellen, ganz wie beim à la carte Essen. Denn neben der Listenwahl, hier kreuzt man nur die Liste einer Partei an, können die Wunschkandidaten auch über Parteigrenzen hinweg gewählt werden. Das wird im Wahl- recht Panaschieren genannt. Dazu einfach ein Kreuz in das Kästchen vor dem Namen machen oder „1“ reinschreiben. Wenn Sie einen Kandidierenden für besonders geeignet halten, können Sie ihm nicht nur eine, sondern auch zwei oder drei Stimmen geben. Dafür müssen Sie die gewünschte Stimmzahl – „2“ oder „3“ – in das Kästchen neben dem Namen eintra- gen. Diese Möglichkeit heißt in der Fachsprache Kumulieren. Wenn Sie gerne eine Liste wählen möchten, Ihnen ein oder mehrere Kandidaten davon aber gar nicht zusagen, dann können Sie diese durchstreichen. Dann bekommen sie kei- ne Stimmen. Auch die Kombination aus Listenwahl und Kumulieren und Panaschieren ist möglich. Bei der Auszählung werden zuerst die Stimmen gezählt, die Sie einzelnen Kandidieren- den gegeben haben, und dann der Rest auf die favorisierte Partei von oben nach unten verteilt (siehe Beispiel). Obacht So wie man im Restaurant aufpassen muss, nicht zu viel zu essen, so müssen Sie beim Kumulieren und Panaschieren aufpassen. Wurden zu viele Stimmen vergeben, ist der ganze Stimmzettel ungültig, zu wenige sind kein Problem. Auch handschriftliche Bemerkungen machen den Wahlzettel un- gültig. Also, am besten noch mal überprüfen und nachzäh- len, bevor Sie den Wahlzettel in die Wahlurnen werfen. Zählen, zählen, zählen Wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen, ist noch viel Arbeit zu tun. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer/-innen zählen dann alle Stimmen aus. Es wird ausgerechnet, wieviel Prozent der abgegebenen Gesamtstim- men eine Partei bekommen hat. So viele Sitze bekommt sie dann auch im Kreistag oder Ge- meinderat. Dann wird bestimmt, welche Kandi- daten einer Partei die Sitze bekommen. Hat bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl kein Kandidierender mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, findet eine Stichwahl statt. Dann hat man die Wahl zwischen den zwei Personen, welche bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen er- halten haben. And the winner is… Natürlich werden wir im Kreis. BLICK ! über den Ausgang der Wahlen berichten. Da das amtliche Endergebnis entscheidend ist, wird dies erst in der Juni-Ausgabe möglich sein. 15. März 2020 Save the Date Kommunalwahlen am Sonntag 15. März 2020, 8:00 bis 18:00 Uhr Stichwahl (wo nötig) am Sonntag 29. März 2020, 8:00 bis 18:00 Uhr Live dabei Sie möchten mal hinter die Kulissen einer Wahl schau- en? Dann werden Sie doch ehrenamtliche/-r Wahlhel- fer/-in. Dafür sind keine besonderen Kenntnisse erfor- derlich. Melden Sie sich einfach bei Ihrer Gemeinde. Michael Laumbacher, Sachgebietsleiter der Kommunalaufsicht im Landratsamt, zeigt am Wahlkalender, wieviel es vor der Wahl zu tun gibt für die Gemeinden und den Landkreis. 2 3 1 2
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4