Kreis.BLICK!
Im Schulausschuss wird zum Beispiel diskutiert, ob im Landkreis eine neue Schule gebaut werden soll oder wie wir die Digitalisierung an Schulen beglei- ten können. Die Fachausschüsse tagen in unter- schiedlicher Häufigkeit, beispielsweise der Rechnungsprüfungsausschuss ge- wöhnlich nur einmal im Jahr, der Schul- ausschuss aber bis zu vier oder sogar fünf Mal. Mit Ausnahme des Jugendhilfeaus- schusses, dem auch noch Experten aus dem Bereich der Jugendhilfe angehören, können nur Kreisräte Mitglieder der Ausschüsse sein. Politik live erleben Alle Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse sind öffentlich. Die Termine finden Sie auf der letzten Seite des Kreis. BLICK ! Kommen Sie doch mal vorbei und erleben, wie Politik gemacht wird! Landrat Stefan Löwl ist unser aktueller Land- rat. Für den gewählten Zeitraum ist er Beamter des Landkreises. Er führt den Vorsitz im Kreistag, im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen, mit Ausnahme des Rechnungsprüfungs- ausschusses. Vor den Sitzungen legt er die Tagesordnung fest, Anträge können aber alle Kreisrätinnen und Kreisräte stellen. Hat der Kreistag oder Kreisaus- schuss einen Beschluss gefasst, so wird dieser vom Landrat vollzogen. Daneben ist der Landrat allein zustän- dig für laufende Angelegenheiten, wel- che keine grundsätzliche Bedeutung haben bzw. keine erheblichen Verpflich- tungen für den Landkreis erwarten las- sen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört außerdem die Vertretung des Landkreises nach außen. In Eilfällen, in denen die Kreisgremien nicht schnell genug zusammentreten können, kann der Landrat ausnahms- weise an deren Stelle Entscheidungen – sogenannte dringliche Anordnungen – treffen. Diese muss er in der nächsten Sitzung öffentlich bekannt geben. Neben diesen kommunalrechtlichen Tätigkeiten muss der Landrat in Da- chau auch noch weitere Aufgaben wahrnehmen: Er führt den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse Da- chau. Hierfür benötigt er eine beson- dere Wirtschafts- und Sachkunde, welche gegenüber der Regierung von Oberbayern sowie der Bankenaufsicht nachgewiesen werden muss. Er wahrt außerdem die Gesellschafter- und Mit- gliedsrechte des Landkreises bei Gesell- schaften, Zweckverbänden, Vereinen und sonstigen Organisationen wie bei- spielsweise bei der Wohnungsbaugesell- schaft im Landkreis Dachau mbH, der Amperkliniken AG und dem Münch- ner Verkehrs- und Tarifverbund. Fer- ner gehören zu diesen Aufgaben die Wahrnehmung der Mitgliedsrechte des Landkreises beim Planungsverband äu- ßerer Wirtschaftsraum München, beim Regionalen Planungsverband Mün- chen, beim Erholungsflächenverein und beimZweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Fürsten- feldbruck. Im dreijährigen Wechsel mit dem Landrat des Landkreises Fürsten- feldbruck führt der Dachauer Landrat auch den Vorsitz im Verwaltungsrat des gemeinsamen Kommunalunter- nehmens für Abfallwirtschaft sowie im ebenfalls dreijährigen Wechsel mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dachau den Vorsitz des Zweckverbandes Da- chauer Galerien und Museen. Der Landrat ist außerdem in Perso- nalunion Behördenleiter des staat- lichen Landratsamtes . Dieses nimmt als untere Staatsbehörde Aufgaben der Regierung von Oberbayern wahr, zum Beispiel in den Bereichen Artenschutz und Kommunalaufsicht (näher erläu- tert haben wir dies in der vorherigen Ausgabe des Kreis. BLICK ! ). Der Auf- gabenbereich des staatlichen Landrats- amtes ist hierbei streng vom Zuständig- keitsbereich des Landkreises sowie der Kreisorgane getrennt. Zum staatlichen Bereich gehört auch die rechtliche Lei- tung des Staatlichen Schulamts . Bei der Ausführung der Staatsaufgaben handelt der Landrat als Organ des Staa- tes und untersteht gemäß Art. 37 Abs. 6 LKrO daher lediglich den Weisungen der vorgesetzten staatlichen Dienststel- len, wie zum Beispiel der Minister. Fragen Sie sich jetzt noch, wie es zu den Beschlüssen kommt und wie und von wem Themen inhaltlich vorbereitet werden? Dann lesen Sie die Frühjahrs- ausgabe des Kreis. BLICK ! Kreisausschuss und 5 Fachausschüsse: z Jugendhilfeausschuss z Umweltausschuss z Kulturausschuss z Rechnungsprüfungsausschuss z Schulausschuss Landrat wählt wählt Volk Landratsamt Kommunale Kreis- behörde staatliche Verwaltungs- behörde leitet führt Vorsitz führt Vorsitz 19 Kreis. BLICK ! — 6 — Dezember 2019 BLICK!punkt Wie funktioniert Politik im Landkreis? Alle Kommunen, also auch Landkreise sind sogenannte Gebietskörperschaf- ten und damit juristische Personen des öffentlichen Rechts. Da sie aber nicht handeln können, braucht es ver- tretungsberechtigte Menschen. Bei- spielsweise bei Vereinen ist dies der Vereinsvorstand, bei Unternehmen der Geschäftsführer. Bei den Kommunen ist dies genauso. In der Bayerischen Landkreisordnung (LKrO) sind die Kreisorgane sowie deren Aufgaben und Zuständigkeiten festgelegt: der Kreistag, der Kreisaus- schuss und weitere Ausschüsse sowie der Landrat. Jedes dieser Organe hat seinen eigenen Aufgabenbereich. Dies gilt ver- gleichbar auch für die anderen kommu- nalen Ebenen, also für die Gemeinde-, Marktgemeinde- und Stadträte ebenso wie für den Bezirkstag. Auch wenn die Mitglieder des Kreistags direkt gewählt werden, ist der Kreistag kein Parlament wie der Bundestag oder der Bayerische Landtag und somit auch kein Element Viel gibt es zu tun in einem Landkreis. Dies haben wir Ih- nen in der letzten Ausgabe des Kreis .BLICK ! ausführlich dar- gestellt. Doch wer erledigt die vielen Aufgaben eigentlich? der Legislative. Daher werden auf die- ser Ebene auch keine Gesetze erlassen. Vielmehr gehören die Kreisorgane zur Exekutive (Verwaltung). Dies bedeu- tet, sie sind primär dafür verantwort- lich, dass die eigenen, lokalen Aufgaben wahrgenommen und die Gesetze um- gesetzt und eingehalten werden. Kreistag Der Kreistag wird von den Kreisbür- gern direkt gewählt und vertritt sie. Er setzt sich aus dem Landrat und den Kreisrätinnen und Kreisräten zusam- men. Der Kreistag tagt vier bis fünf Mal jährlich im großen Sitzungssaal des Landratsamtes. Dort entscheiden die Mitglieder über alle wichtigen An- gelegenheiten der Kreisverwaltung. Dazu gehören insbesondere der Kreis- haushalt inklusive der Festsetzung der Kreisumlage sowie Rechtsetzungsakte des Landkreises, beispielsweise Sat- zungen und Verordnungen. Art. 30 LKrO gibt vor, dass einige Aufgaben vom Kreistag nicht auf Ausschüsse übertragen werde dürfen, so zum Bei- spiel der Erlass von allgemeingültigen Satzungen und die Festsetzung öffent- licher Abgaben und Gebühren. Der Kreistag hat auch eine Kontrollfunk- tion. Er überwacht die Kreisverwal- tung, vor allem, ob seine Beschlüsse ausgeführt werden. Daher muss das Landratsamt jedem Kreisrat Auskunft in Kreisangelegenheiten erteilen. Bei der ersten Sitzung des neugewählten Kreistages am 14. Mai 2014 wurden Landrat Stefan Löwl und die Kreisrätinnen und Kreisräte vereidigt. Volles Haus ist im großen Sitzungssaal des Landratsamtes, wenn der Landrat und die 60 Kreisrätinnen und Kreisräte tagen. Aktuell hat der Dachauer Kreistag 61 Mitglieder. Neben dem Landrat sind dies 60 Kreisrätinnen und Kreisräte, die diese Tätigkeit ehrenamtlich aus- üben. Aufgrund des Bevölkerungs- wachstums auf nunmehr über 150.000 Einwohnern werden dem neuen Kreis- tag ab 01.05.2020 70 Kreisrätinnen und Kreisräte angehören. Ausschüsse Der Kreisausschuss ist das eigentliche Arbeitsgremium des Landkreises. Der vom Kreistag bestellte ständige Aus- schuss tagt etwas 15 Mal im Jahr. Er erledigt die ihm von Kreistag übertra- genen Aufgaben. Hier wird diskutiert, es wird das Für und Wider abgewogen und am Ende steht ein Beschluss oder ein Beschlussvorschlag für den Kreis- tag, wenn es um Themen geht, die nur dieser entscheiden kann. Neben dem Kreisausschuss gibt es im Landkreis Dachau noch fünf Fachaus- schüsse. Der Jugendhilfeausschuss bespricht Themen, die für die Lebensbe- dingungen junger Menschen und ihrer Familien wichtig sind. Im Umweltaus- schuss geht es um den Schutz der Um- welt, von Tieren oder der Landschaft. Über Denkmalschutz, Heimatpfle- ge, partnerschaftliche Aktivitäten des Landkreises mit anderen Kommunen und Organisationen, Museen und Ver- anstaltungen spricht man im Kultur- ausschuss . Der Rechnungsprüfungs- ausschuss prüft den Jahresabschluss des Landkreises Dachau. wählt Kreistag 60 Kreisrätinnen und Kreisräte & Landrat 18
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