Kreis.BLICK!

LANDRATSAMT DACHAU Amtsvorstand Landrat gewählter Stellvertreter der Landrats weitere Stellvertreter des Landrats Büro des Landrats (BdL) Kreisrechnungs- prüfungsamt (KRPA) Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion (FBGI) Sitzungsdienst (SD) Vertreter im Amt Abteilung 1 Abteilung 2 K Abteilung 2 S Abteilung 3 Abteilung 4 Abteilung 5 Abteilung 6 Abteilung 7 Abteilung 8 Zentrale Angelegenheiten Kommunale Angelegenheiten Soziale Angelegenheiten Öffentliche Sicherheit und Ordnung Baurecht Bautechnik und Kreisentwicklung Umweltschutz Gesundheitsamt Veterinäramt und Lebensmittel- überwachung Dr.-Hiller-Str. 36 Stabsstellen: Dr.-Hiller-Str. 36 Datenschutz/ Informations- sicherheit (DSB) Sachgebiet 22 Sachgebiet 30 Sachgebiet 40 Sachgebiet 60 Sachgebiet 70 Sozialwesen Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau Naturschutz und Kreisfachberatung für Gartenbau und Landespflege Medizinalaufsicht, Überwachung von Einrichtungen Sachgebiet 10 Sachgebiet 80 Haupt- und Personal- verwaltung Ehrenamt, ‚ Bildung und Integration (EBI) Stabsstellen: Geo- information (GIS) Gutachter- ausschuss Stabsstelle: Recht Medizinische Begutachtung Lebensmittel- überwachung Sachgebiet 23 Amt für Jugend und Familie Sachgebiet 31 Sachgebiet 41 Sachgebiet 50 Sachgebiet 61 Personenstands- undAusländer- wesen Bauordnung und Grundstücks- verkehr Hochbau/ Gebäude- management Umwelt Sachgebiet 71 Sachgebiet 81 Sachgebiet 11 Sachgebiet 20 Infektionsschutz, Infektions- krankheiten, Umweltmedizin Veterinärwesen Kreisfinanz- verwaltung Kommunale Angelegenheiten, Ausbildungs- förderung Bgm.-Zauner-Ring 5 Sachgebiet 24 Sachgebiet 32 Sachgebiet 51 Asyl- angelegenheiten Verkehrswesen, Straßen und Wegerecht Bauordnung Sachgebiet 72 Sachgebiet 12 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Kommunale Abfallwirtschaft Sachgebiet 21 angegliedert: Staatliche Rechnungs- prüfungsstelle Rudolf-Diesel-Str. 20 Dr.-Hiller-Str. 36 Sachgebiet 52 Staatl. Schulamt Tiefbau Schulamtsdirektor Sachgebiet 73 Sachgebiet 13 Bauhof Sozialmedizini- scher Dienst, Staatlich anerkannte Schwangeren- beratungs stelle Rudolf-Diesel-Str. 20 Kreisschulen und ÖPNV Sachgebiet 53 Kreisentwicklung, Wirtschafts- förderung, Klimaschutz Vorsitzender des Personalrates Schwerbehindertenvertretung Jugend- und Auszubildendenvertretung Personalvertretung Primär Kreisaufgaben Primär Staatsaufgaben Gemischte Aufgaben „Bin ich überhaupt zuständig?“ ist im behördlichen Arbeitsall- tag tatsächlich, und nicht nur in der Satire, die zuerst ge- stellte Frage. In einem Rechts- staat mit einem komplizierten föderalen System muss oder sollte diese Frage auch an ers- ter Stelle stehen. Denn jede Bürgerin und jeder Bürger sollte wissen, an wen er oder sie sich mit dem jeweiligen spezifischen An- liegen wenden kann. Und auch die Behörden müssen wissen, für welche Lebensbereiche sie Verantwortung tragen. Hier bei uns in Dachau müssen wir zwischen den staatli- chen Zuständigkeiten, also Europa, Bund und Freistaat Bayern, sowie den kommunalen Zuständigkeiten, also Bezirk, Landkreise sowie Gemeinden, Märkte und Städte unterscheiden. In- nerstaatlich ist die Zuständigkeit nach dem Subsidiaritätsgedanken gelöst, also die unterste Ebene sollte mög- lichst viel machen. Erst, wenn sie dies alleine nicht schafft bzw. eine einheit- liche Regelung wichtig ist, tritt die nächsthöhere Ebene ein. Europa ist – neben wenigen eigenen Zuständig- keiten wie beispielsweise Zollfragen – hauptsächlich für die Angleichung verschiedener Regelungen in Europa und die Einhaltung der sogenannten Grundfreiheiten zuständig. Das Landratsamt mit Doppelfunktion Was macht eigentlich der Landkreis? erledigt werden, sind für die überörtlichen Aufgaben die Landkreise zuständig. Denn diese können insbesonde- re kleinere Gemeinden nicht selbst erledigen oder es ist eine übergemeindliche Organisation sinnvoll. Das gilt beispielsweise bei weiterführenden Schulen, der stationä- ren Krankenhausversorgung, dem ÖPNV oder auch bei der Müllentsorgung. Hier sind die Landkreise zuständig. Die Bezirke hingegen übernehmen regionale Aufgaben, wie die Hilfen für und die Versorgung von Menschen mit Behinderung und die Heimatpf lege mit ihren (Frei- licht-) Museen (siehe Kästen). Die Landkreise, Bezirke sowie die kreisangehörigen Ge- meinden sind - jede für sich – aber erst einmal selbststän- dige Gebietskörperschaften mit eigener unmittelbar von der Bevölkerung gewählter Vertretung. Zwischen diesen Institutionen (rechtlich: Gebietskörperschaften) gibt es keine Über- oder Unterordnung. Sie arbeiten bei der Er- füllung öffentlicher Aufgaben partnerschaftlich und eng zusammen. Das Landratsamt hat in diesem Gefüge eine Zwitter- stellung. Zum einen ist es die Verwaltungsbehörde des Landkreises und nimmt hier alle Aufgaben wahr, welche nach der Bayerischen Landkreisordnung den Landkrei- sen zugewiesen sind. Dies ist auch das Betätigungsfeld der Kreisgremien. Daneben sind die Landratsämter aber auch die sogenannten Unteren Staatsbehörden. Daher auch der Name Kreisverwaltungsbehörde: Die Landrats- ämter vollziehen sowohl Bundes- wie auch Landesgeset- ze für die staatliche Ebene. Diese Zwitterstellung zeigt sich beispielsweise beim Personal: Neben Beschäftigten des Landkreises arbeiten im Landratsamt aktuell auch 84 Staatsbedienstete. Und auch bei der Finanzierung be- teiligt sich der Freistaat an den Verwaltungskosten: Ne- ben pauschalen Finanzzuweisungen, die sich vorwiegend nach der Einwohnerzahl bemessen, erhält der Landkreis auch die Einnahmen für staatliche Amtshandlungen (so genanntes überlassenes Kostenauf kommen und Geld- bußen / Verwarnungsgelder 2017: rund 3,7 Millionen Euro, 2018: rund 4 Millionen Euro). Anhand des obigen Organigramms des Landratsam- tes kann man grob sehen, welche Arbeitsbereiche sich vorrangig mit den kommunalen Landkreisaufgaben be- schäftigen und welche Sachgebiete vorrangig staatliche Aufgaben wahrnehmen. Selbstverständlich ist diese Trennung nicht scharf, da beispielsweise die (staatliche) Untere Naturschutzbehörde auch die Ausgleichsf lächen des Landkreises sowie die Naturschutzprogramme des Landkreises verwaltet. Wie der Landkreis seine Aufgaben wahrnimmt und was die Kreisorgane, also der Kreistag, die Ausschüsse und der Landrat konkret machen, können Sie dann in der Weih- nachtsausgabe unseres Kreis.BLICK! lesen. Für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern ist dies grundsätzlich in Art. 30 GG geregelt. Demnach sind die Länder für alles zuständig, was nicht explizit (in den Art. 71 ff. GG) dem Bund zugewiesen ist. Logischerwei- se können beispielsweise das Staatsangehörigkeitsrecht, Steuerfragen und Verteidigung nur auf Bundesebene gelöst werden. Bildung, Kultur und Raumordnung lie- gen aber in der Kompetenz der Bundesländer. Gleiches gilt auf der kommunalen Ebene: Während alle lokalen Dinge wie Grundschulen, Trinkwasser- und Abwasser- versorgung, Jugend- und Seniorenarbeit, Friedhöfe und vieles mehr von den Gemeinden, Märkten und Städten 15 Kreis. BLICK ! — 5 — September 2019 14 Behördenwegweiser z z überörtlicher Sozialhilfeträger (insb. auch Hilfen für Menschen mit Behinderung) z z Kultur- und Heimatpflege; insbesondere Freilichtmuseen z z psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser (so genannte Bezirkskrankenhäuser) z z u.v.m. Regierung von Oberbayern als staatliche Mittelbehörde zuständig für: Bezirk Oberbayern als oberste kommunale Ebene zuständig für: z z Einwohnermeldeamt und Standesamt z z Sachaufwand für Grund- und Mittelschulen z z Freizeit- und Sporteinrichtung z z Örtliche Jugendarbeit und Jugendeinrichtungen z z Sozialer Wohnungsbau und Obdachlosenrecht z z Bauleitplanung (insb. auch Schaffung von neuem Baurecht) z z Fundtiere z z Friedhof z z Kultur- und Heimatpflege, Volksfeste und Märkte z z u.v.m. Rathäuser von Gemeinden, Märkten und Städten als untere kommunale Ebene zuständig für: z z Artenschutz z z Flüchtlingsunterbringung und zentrale Ausländerstelle z z Kommunalaufsichtt z z Luftverkehr (insb. Sicherheit und Aufsicht) z z Raumordnungsverfahren für überregio- nal bedeutsame Projekte (z.B. Einkaufs- zentren, Freizeitparks oder Golfplätze) z z u.v.m. z z Sachaufwand für weiterführende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Förderschulen, Berufsschulen) z z Örtliches Krankenhauswesen z z Öffentlicher Personennahverkehr (außer S-Bahn & Zug) z z Abfallsammlung und -entsorgung z z Örtliche Sozialhilfe z z Jugendhilfe z z Vertragsnaturschutz z z Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzflächen z z Kreisstraßenbau z z div. Koordinierungsaufgaben z z Kultur- und Heimatpflege z z u.v.m. z z Kommunalaufsicht & Rechnungsprüfung z z Asyl- und Ausländeramt z z Waffenrecht z z Versammlungsrecht z z Rettungswesen und Katastrophenschutz z z Zulassungs- und Führerscheinwesen z z Baugenehmigungen und Baukontrolle z z Naturschutzrecht z z Wasserrecht z z Hochwasserschutz z z Abfallrecht z z Immissionsschutz z z Gesundheitsamt z z Veterinäramt z z Tierschutz z z Lebensmittelüberwachung z z Krankenhaus- und Altenheimaufsicht z z u.v.m. Landratsamt Dachau als untere Staatsbehörde zuständig für: als mittlere Kommunal- behörde zuständig für: oder z.B. Hilgertshausen- Tandern

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4