(Kommunal-) Politik. Was ist das?

Was ist ein gewählter Vertreter? Und was eigentlich ein Ratsmitglied? Die Wünsche in einer Gesellschaft lassen sich oft zusammenfassen. Dabei helfen die verschiedenen Parteien und Wählervereinigungen. Doch irgendjemand muss diese Wünsche auch umsetzen, denn eine Partei an sich oder eine Wählervereinigung ist quasi eine Ideenschmiede, deren Ideen noch in die Realität umgesetzt werden müs- sen. Dafür braucht man die gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Sie arbeiten dann in den verschiedenen Parlamenten, dem Kreistag oder einem Stadt- bzw. Ge- meinderat, um dort die Anliegen der Menschen, welche sie gewählt haben, umzuset- zen. Dazu treffen sich alle Mitglieder einer Gemeinschaft an einem bestimmten Tag und wählen. Diese Wahl folgt fünf Prinzipien. Die fünf Wahlprinzipien Die meisten Wahlen in Deutschland sind allgemein, frei, unmittelbar, gleich und geheim . Allgemein bedeutet, dass alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutsch- land ab 18 unabhängig von Geschlecht, Religionszugehörigkeit oder Herkunft wäh- len und gewählt werden dürfen. Frei bedeutet, dass jeder Einzelne zunächst entschei- den kann, ob er überhaupt zur Wahl geht. Frei bedeutet aber auch, dass jeder die Partei oder Person wählen kann, die er möchte und dass ihm niemand sagt, wen er zu wählen hat. Unmittelbar bedeutet, dass die Wähler ihre Vertreter direkt wählen können und die- se auch dann das Amt einnehmen, für das sie sich beworben haben. Eine mittelbare Wahl bedeutet, dass die Wähler erst sogenannte Wahlmänner bestimmen, die dann in einer weiteren Wahl für sie abstimmen. Bei der Wahl zum Bundespräsidenten, dem Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland, ist dies zum Beispiel der Fall. Gleich bei einer Wahl bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt und nicht etwa die Stimme einer Person, die besonders viel Geld hat, mehr zählt, als die einer Person, die arm ist. Gleich bedeutet aber auch, dass bei bestimmten Wahlen in bestimmten Regionen die Anzahl der Wähler immer gleich sein muss. Es wäre unfair, wenn etwa in einem Bezirk 500 Personen über ein politisches Amt abstimmen könnten und in einem anderen 1000. Die 500 Personen hätten so einen deutlich höheren Einfluss auf die Politik als die 1000. Geheim bei einer Wahl bedeutet, dass niemand jemand anderem sagen muss (und eigentlich auch nicht darf), wen er gewählt hat. Auch muss der Ort an dem gewählt wird, so ausgestattet sein, dass niemand sehen kann, für welche Partei oder Kandidaten jemand seine Stimme abgibt. Wer wählen, beziehungsweise gewählt werden darf, das bestimmt das sogenannte aktive und das passive Wahlrecht.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4