Integration im Landkreis Dachau
2018 im Landkreis insgesamt 362 Lehrlinge in einem aktiven Ausbildungsverhältnis, davon 293 aus Deutschland, 32 aus sogenannten Flüchtlingsstaaten und 37 Personen aus dem übrigen Ausland. Ins- gesamt wurden zwischen dem 01.01.2017 und dem 30.06.2018 417 Lehrverträge in Handwerksberufen neu abgeschlossen. Dennoch blieben zum Stand September 2018 insgesamt 232 Ausbildungsstellen im Landkreis unbesetzt. Betrachtet man die Vertragslösungsquote von Azubis aus fluchtwahrscheinlichen Ländern, so lag diese in Oberbayern für das Jahr 2017 der IHK und HWK zufolge bei etwa 25 Prozent. Dies entspricht der generellen Vertragsauflösungsquote aus dem Jahr 2016. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass Vertragslö- sungen nicht automatisch einen Abbruch der Ausbildung bedeuten, da auch Betriebs- oder Berufswech- sel innerhalb des dualen Systems dazu zählen. Gründe für Auflösungen und Abbrüche sind unterschiedlich; eine Konzentration auf ein bestimmtes Ab- bruchmerkmal ist generell nicht festzustellen. Unzureichende Deutsch-, wie auch fehlende Basiskenntnis- se in anderen Fächern, der wirtschaftliche Druck, schneller Geld zu verdienen, eine psychische Belastung / Traumatisierung oder auch die falsche Berufswahl spielen eine Rolle. Um einen Ausbildungsabbruch zu verhindern, gibt es verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für Auszubildende im Allgemeinen und für Auszubildende mit Fluchthintergrund im Speziellen sowie für Unternehmen, die Azubis mit Fluchthin- tergrund beschäftigen (wollen). Diese Maßnahmen sind bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und den Kammern angesiedelt. Zudem engagieren sich auch viele Ehrenamtliche in diesem Handlungsfeld. Dennoch besteht Handlungsbedarf, sowohl für BIK-Absolventen, die aufgrund fehlender Ausbildungs- reife keine Ausbildung erhalten haben als auch für diejenigen, die sich in Ausbildung befinden, massive Schwierigkeiten haben oder von einem Ausbildungsabbruch bedroht sind. Die vorhandenen Förder- möglichkeiten sind in Bezug auf die Zugangsvoraussetzungen bei Geflüchteten vom jeweiligen Einzel- fall abhängig, außerdem greifen sie z.T. erst spät und/oder sind nicht immer auf die jeweiligen Bedarfe zugeschnitten. Ausgehend von einem Werkstatt-Treffen der Integrationsbeauftragten und der Bildungskoordination für Neuzugewanderte mit den relevanten Akteuren im Landkreis sollen nun Möglichkeiten für weitere Förder- und Unterstützungsmaßnahmen für Auszubildende entwickelt werden, wie z.B. ein Grundbil- dungskonzept. Weiter wurde darauf hingewiesen zu erörtern, welche Gründe tatsächlich dazu führen, dass ein Ausbildungsabbruch droht oder erfolgt ist, da nur mit diesem Wissen passende Hilfen erarbeitet werden können. Arbeit und Wirtschaft In Deutschland erfolgt Zuwanderung aktuell hauptsächlich aus dem europäischen Ausland und infolge von Flucht, wobei ersteres stärker ins Gewicht fällt. Die gegenwärtige Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zeigt eine Personallücke auf. Zum Sep- tember 2018 sind im Landkreis Dachau 1.016 offene Stellen gemeldet, hinzu kommen 232 nicht besetzte Ausbildungsstellen. Dies bedeutet, dass der deutsche wie auch der Arbeitsmarkt im Landkreis Dachau vom Zuzug profitiert, da es zum einen durch die wirtschaftlich schwierige Situation in den Herkunfts- ländern möglich ist, Fachkräfte aus dem Ausland anzuziehen. Zum anderen kann die Wirtschaft das Po- tential der hier lebenden Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund nutzen. Im März 2018 betrug die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Herkunft 9.570 (22,7%). Bei der Betrachtung der Arbeitslosen im Zeitraum 2013 bis 2018 ist ein leichter Anstieg an arbeitslosen Ausländern zu verzeichnen, wobei der Anstieg der arbeitslosen Ausländer im Jahr 2016 auf die Spitze der fluchtbedingten Zuwanderung zurückgeführt werden kann. Bei der Betrachtung der Arbeitssuchenden im Zeitraum von 2013 bis 2017 fällt auf, dass sich der Anteil der Ausländer stetig erhöht hat, während gen geplant ist, bietet hierfür die erste Grundlage. Darauf aufbauend kann eine Weiterentwicklung der professionellen Angebote erfolgen, z.B. durch entsprechende Fortbildungen des Personals oder durch eine Unterstützung der ehrenamtlichen Angebote, wie die Vermittlung geeigneter Kräfte an Schulen. Angesichts der gestiegenen Anzahl von neuzugewanderten Kindern, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt oder vermutet wird, ist eine bessere Vernetzung zwischen Schulamt und dem Amt für Jugend und Familie hilfreich und auch geplant. Die Beschulung dieser Kinder in den Grund- und Mittelschulen stellt für die Lehrer eine große Herausforderung dar. Diese verfügen nicht immer über eine entsprechende Ausbildung in Deutsch als Zweit- oder Fremsprache, können sich bei Fragen aber an die Fachberatung Migration wenden, die auch Fortbildungen im Landkreis anbietet. Die Lehrer sind damit konfrontiert, dass neuzugewanderte Kinder ganz unterschiedliche Voraussetzun- gen mitbringen. So werden in den Übergangs- bzw. Deutschklassen auch Kinder beschult, die sich für die Realschule oder das Gymnasium eignen, aber noch nicht ausreichend Deutsch sprechen. Um den Übergang für diese Kinder in höhere Schularten zu erleichtern, ist eine stärkere Vernetzung der verschie- denen Schularten wünschenswert. Als Handlungsempfehlung wäre hier beispielsweise ein regelmäßiger Schulleiterdialog zu nennen, der sich neben dem Übergang von neuzugewanderten Kindern auch ande- ren Themen widmen könnte. Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen an der Staatlichen Berufsschule Dachau Die im Rahmen der hohen Zuwanderungszahlen eingerichteten Klassen für Asylbewerber und Flüchtlin- ge an der Staatlichen Berufsschule Dachau sind von einer Klasse im Schuljahr 2013/2014 auf 11 Klassen im Schuljahr 2016/2017 (davon 8 BIK-V, 4 BIK) angestiegen. Seit dem Schuljahr 2016/2017 gehen die Zuwanderungszahlen zurück und dementsprechend auch die Anzahl dieser Klassen. Im Schuljahr 2018/2019 konnte auch Berufsschulberechtigten bis zu 25 Jahren ein Platz angeboten werden. Nichstdes- totrotz stellt die Erfassung der Berufsschulpflichtigen nach wie vor eine Herausforderung dar und ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand für die Berufsschule verbunden. Das aktuelle Verfahren gewährleistet nicht zu 100%, dass tatsächlich alle Personen im berufsschulpflichtigen Alter erfasst bzw. nicht mehrma- lig angeschrieben werden. Im Rahmen des Beschulungsangebots für Asylbewerber und Flüchtlinge liegt der Fokus im ersten Jahr (BIK-V) auf dem Erlernen der deutschen Sprache sowie auf Mathematik und Lebenskunde und wird im zweiten Jahr (BIK) durch Praktika und Berufsorientierung ergänzt. Das Ziel der Berufsintegrationsklas- sen ist es, die jungen Erwachsenen auf eine Ausbildung (oder eine weiterführende Schule) vorzubereiten. Dies stellt – je nachdem welchen Bildungsstand und welche Lernerfahrungen sie mitbringen – eine große Herausforderung dar. Die Vermittlungsangaben des bfz, als Kooperationspartner u.a. für die sozialpä- dagogische Betreuung der BIK-Klassen zuständig, geben Aufschluss darüber, welche Perspektiven die 43 betreuten Schüler der BIK-Klassen am letzten Schultag des Schuljahres 2017/2018 genannt haben: 1 Schüler gab an, eine weiterführende Schule zu besuchen, 18 eine (schulische oder duale) Berufsausbildung anzutreten, 8 eine (sozialversicherungspflichtige oder geringfügige) Beschäftigung aufzunehmen, 6 mach- ten weitere Angaben (Sprachkurs oder aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht ausbildungsfähig) und 9 Schüler hatten zum Befragungszeitpunkt noch keine Perspektive nach der BIK-Klasse. Berufliche Ausbildung Insgesamt ist im Landkreis ein Anstieg an Neuverträgen an Ausbildungsstellen zu verzeichnen. Mit Beginn September 2018 haben 237 junge Erwachsene eine Ausbildung in IHK-Berufen angetreten, dar- unter 23 Auszubildende aus fluchtwahrscheinlichen Herkunftsländern. Nach Angaben der Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern standen bis 30. Juni 42 43
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