Integration im Landkreis Dachau
und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft sowie Werte in Deutschland. Am Ende legen die Teilnehmer die Prüfung „Leben in Deutschland“ ab. Werden beide Teile erfolgreich absolviert, erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das unter anderem Vo- raussetzung für eine Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung ist. Teilnahmeberechtigungen können je nach Personengruppe von der Ausländerbehörde, den Trägern der Grundsicherung (insb. Jobcenter), dem Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden. Mit dem Ausstellen einer Teilnahmeberechtigung kann gleichzeitig die Teilnahmeverpflichtung einhergehen, z.B. bei Personen, die ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 bekommen haben, sich aber nicht auf ausreichende Art und Weise auf Deutsch verständigen können oder Personen, die Arbeitslosengeld II erhalten und von der Stelle zur Integrationskursteilnahme aufgefordert werden. Folgende Abbildung zeigt, wie viele Teilnahmeberechtigungen für den Integrationskurs im Landkreis in einem Jahr neu ausgestellt wurden und wie viele neue Teilnehmer (ohne Kurswiederholer) es im jeweili- gen Jahr gab. Zu beachten ist dabei, dass die Personen, die im Landkreis wohnen und einen Integrations- kurs in München besuchen, nicht zur Statistik des Landkreises hinzugezählt werden. Aus diesem Grund liegt die Teilnehmerzahl auch stets unter der Zahl der ausgestellten Teilnahmeberechtigungen. Berufsbezogene Deutschsprachförderung Mit der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung hat das BAMF ein Angebot auf Ebene der Be- rufssprache und Qualifizierung entwickelt. Es setzt am Sprachlevel B1 an, das mit dem erfolgreichen Bestehen des Integrationskurses erreicht werden soll. Teilnehmen können Zuwanderer aus Drittstaaten, EU-Bürger, Geduldete nach § 60a Absatz 2 Satz 3 des AufenthG und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive, die bereits einen Integrationskurs absolviert haben oder über Deutschkenntnisse auf Niveau B1 verfügen und z z bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind oder z z Leistungen nach dem SGB II beziehen oder z z eine sprachliche Qualifizierung im Rahmen der Berufsanerkennung bzw. des Berufszugangs benötigen oder z z eine Ausbildung absolvieren. Es gibt Basismodule, die einen Spracherwerb bis zu C2 ermöglichen, sowie fachspezifische Module und Spezialmodule für Personen, die nach dem Besuch des Integrationskurses noch kein B1-Niveau aufweisen. 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2014 2015 2016 2017 Anzahl der ausgestellten Berechtigungen zum Integrationskurs und der neuen Teilnehmer am Integrationskurs im Landkreis Dachau Neu ausgestellte Teilnahmeberechtigung Neue Teilnehmer ohne Kurswiederholer Quelle: BAMF, Integrationskursgeschäftsstatistik der Jahre 2014 bis 2017 für den Landkreis Dachau Dass ein solches Modul sinnvoll ist, zeigt der Anteil der Personen, der im Jahr 2017 bei der Abschluss- prüfung des Integrationskurses das angestrebte B1-Niveau erreicht hat. Auf Bundesebene waren dies 51,6%. Knapp die Hälfte der Teilnehmer erreichte somit ein geringeres Sprachlevel, davon 39,3% A2 und 9,5% ein Niveau unter A2 (BAMF, 2017). Spezialmodule werden im Landkreis bislang (noch) nicht angeboten, da in der Regel keine ausreichende Anzahl von Teilnehmern mit den gleichen Voraussetzungen vorhanden ist (gleiches Sprachniveau, ggf. gleiche Fachrichtung, gleiche Arbeitszeiten bzw. zeitliche Verfügbarkeit). Netzwerkarbeit im Bereich Sprachkurse Durch die Bildungskoordination für Neuzugewanderte wurde im Oktober 2017 das Netzwerk Sprache ins Leben gerufen und damit die regelmäßige Vernetzung der Sprachkursträger im Landkreis aktiviert und institutionalisiert. Vierteljährlich treffen sich die im Landkreis vorhandenen Anbieter von Sprach- kursen mit Vertretern von Jobcenter, Agentur für Arbeit, Ausländeramt, Berufsschule, Flüchtlings- und Integrationsberatung, Helferkreisen und der Integrationsbeauftragte des Landkreises sowie den Integ- rationsfachkräften der Stadt Dachau um sich auszutauschen, das Angebot auf den Bedarf abzustimmen und Lösungen für aktuelle Bedarfe zu entwickeln. Auf diesem Weg ist beispielsweise die abgebildete Übersicht über die vorhandenen Sprachkurse im Landkreis entstanden. Austausch und Abstimmung ist dadurch zwar unter den Anbietern von Sprachkursen im Landkreis gegeben, jedoch fehlt für eine konkrete Steuerung und auf zukünftige Bedarfe ausgerichtete Planung der Sprachkursangebote (und auch weiterer Bildungsmaßnahmen) eine entsprechende Datengrundlage. Gewissen Herausforderungen und Bedarfen, z.B. flexible Sprachkursangebote für Arbeitnehmer (im Schichtdienst), kursbegleitende Kinderbetreuung oder Deutschkurse vor Ort, kann bislang nur punktu- ell begegnet werden. Zur Verbesserung der Datenlage ist die frühzeitige und zentrale Erfassung der Sprachkenntnisse und Bildungserfahrungen von neuzugewanderten Personen in einer sog. Clearing-Stelle wichtig. Auf die- sem Weg könnten Bildungseinrichtungen die erforderlichen Daten erhalten, um das Angebot auf den tatsächlichen Bedarf auszurichten. Zwar erfolgt eine Erfassung der Sprachkenntnisse und/oder weiterer Kompetenzen von Neuzugewanderten an unterschiedlichen Stellen, dennoch fehlt ein Gesamtüberblick, insbesondere darüber, über welche Sprachkenntnisse die Neuzugewanderten zu Beginn oder auch im weiteren Verlauf ihres Aufenthalts verfügen. In einer Clearing-Stelle könnte zuerst der Sprachstand mittels eines einheitlichen Einstufungstests ermit- telt und die Person darauf aufbauend beraten werden. Auch eine Zuleitung in Kurse wäre denkbar, wenn die Stelle als zentraler Anlaufpunkt zum Thema Deutschlernen von allen Zugewanderten und zu jedem Zeitpunkt aufgesucht werden könnte und somit die Bedarfe an einer Stelle gesammelt werden. An dieser Stelle sei auf das Modellvorhaben „Regionale Koordinierung der Integrationsförderung“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Regionaldirektion Bayern der Bun- desagentur für Arbeit verwiesen. Von August 2017 bis Juli 2018 wurden in fünf bayerischen Landkrei- sen und zwei kreisfreien Städten Wege erprobt, wie der Zugang zu Integrationskursen, der Übergang zur berufsbezogenen Sprachförderung und in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktförderung mit der Einmündung in Ausbildung oder Arbeit besser gelingen kann und wie die regionalen Akteure innerhalb dieser Aufgabe zusammenarbeiten müssen. Dem Abschlussbericht zufolge trägt u.a. eine gemeinsame Datenbasis zum Gelingen der regionalen Koordinierung bei. Die genaueren Ergebnisse des Modellpro- jekts werden erst noch kommuniziert (BAMF, 2018b). 32 33
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