Integration im Landkreis Dachau
1.488 1.446 1.399 1.374 1.273 575 530 868 681 629 - 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 August 2014 August 2015 August 2016 August 2017 August 2018 Anzahl der Personen Bestand Arbeitslose im Landkreis Dachau Deutsche -Ausländer Deutsche Ausländer Quelle: Statistik-Service Südost der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Anzahl der Personen Arbeitssuchende im Landkreis Dachau: Deutsche -Ausländer Deutsche Ausländer 2.596 999 2013 2.513 1.084 2014 2.483 1.157 2015 2.368 1.559 2016 2.277 1.470 2017 Quelle: Statistik-Service Südost der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung 111 112 130 137 140 107 61 61 70 55 70 59 45 68 69 54 50 29 31 22 16 14 23 18 77 84 82 86 91 101 159 195 327 63 51 61 - 100 200 300 400 500 600 700 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Anzahl der Personen Arbeitslose nach Herkunftsstaaten im Landkreis Dachau GIPS-Staaten EU-8-Staaten EU-2-Staaten Kroatien Balkan und osteurop. Drittstaaten Nichteuropäische Asylherkunftsländer Quelle: Statistik-Service Südost der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung Für das Jahr 2018 sind die fünf häufigsten Herkunftsländer der arbeitslosen Ausländer: Türkei, Griechenland, Arabische Republik Syrien, Italien und Irak. Arbeitssuchende Bei der Betrachtung der Arbeitssuchenden im Landkreis im Zeitraum von 2013 bis 2017 fällt auf, dass sich der Anteil der Ausländer stetig erhöht hat, während der Anteil der arbeitssuchenden Deutschen leicht zurückgegangen ist: Zum Stand Dezember 2017 waren unter den arbeitssuchenden Ausländern folgende fünf häufigste Herkunftsländer: Griechenland (123), Türkei (116), Arabische Republik Syrien (115), Italien (108) und Rumänien (98). Gezielte Integration in den Arbeitsmarkt und berufliche Weiterbildung Neben der Chance für die deutsche Wirtschaft, dem Fachkräftemangel durch Fachpersonal aus dem Ausland entgegenwirken zu können, steht man jedoch auch vor der Herausforderung, die zugezogenen Personen in den hiesigen Arbeitsmarkt bestmöglich einzubinden und damit gute Entwicklungschancen für die Mitarbeiter zu ermöglichen (Chancengleichheit). Die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügig- keit bedeutet zwar rechtlich gesehen eine Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, jedoch ist der Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis bzw. die berufliche Weiterentwicklung nicht barrierefrei. Beispielsweise können fehlende Sprachkenntnisse und kulturelle Unterschiede den Arbeitsalltag erschweren oder auch Diskriminierung nach sich ziehen. Für den Personenkreis mit Fluchthintergrund gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen bezüglich der Arbeitserlaubnis und dem Bleiberecht, die sehr komplex sind. Diese führ(t)en zu Verunsicherungen, sowohl für die Personen selbst als auch für die Unternehmen. Das Ziel Integration durch Arbeit und Ausbildung erfordert die Kooperation verschiedener regionaler Akteure, z.B. der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Kammern, der Berufsschulen, Sprachkursträ- gern, Ämtern oder Bildungs- und Beratungsstellen. Eine bessere Vernetzung dieser Akteure soll durch die beiden Stellen Bildungskoordination für Neuzugewanderte und Integrationsbeauftragte bewirkt werden. 10 Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Dabei ist der Begriff weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthätlt zusätzlich zu den arbeitslosen Arbeitsuchenden auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. 26 27
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