Integration im Landkreis Dachau

ARBEIT UND WIRTSCHAFT Wie bereits auf S. 8 dargestellt, erfolgt Zuwanderung nach Deutschland aktuell aus dem europäi- schen Ausland und infolge von Flucht, wobei ersteres stärker ins Gewicht fällt. Die gegenwärtige Lage auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland zeigt, dass die deutsche Wirtschaft auf die Zuwanderung angewiesen ist. Zum September 2018 wurden im Landkreis Dachau nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1.016 offene Stellen gemeldet, hinzu kommen 232 nicht besetzte Ausbildungs- stellen. Durch die Osterweiterung der EU und den Beitritt Kroatiens in die Europäische Union erhielten bis zum 1. Juli 2015 elf weitere EU-Länder 5 erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gemäß der sogenannten uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit. 6 In den genannten Ländern ist die aktuelle wirtschaftliche Situation auf dem heimischen Arbeitsmarkt belastend (hohe Arbeitslosigkeit), insbesondere aber in den GIPS 7 -Staaten, die am stärksten von der EU-Schuldenkrise betroffen sind. Für viele EU-Zuwanderer, vor allem für gut ausgebildete Arbeitskräfte, gibt es derzeit – begünstigt durch die hohe Personalnachfrage hierzulande – gute Möglichkeiten, eine Beschäftigung in Deutschland zu finden. Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt haben, neben der Zuwanderung aus den europäischen Mitgliedsstaaten, auch z z die fluchtbedingte Einwanderung aus nichteuropäischen Ländern mit den meisten Asylanträgen in den letzten Jahren bundesweit (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien), z z die Einwanderung aus den Westbalkanländern (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien), und aus Osteuropa (Russische Föderation, Ukraine). Dabei erfolgt der Zuzug aus den Balkanstaaten und Osteuropa nicht vorrangig aus Fluchthintergründen, zumal alle Westbalkanstaaten mittlerweile als sichere Herkunftsländer gelten. Asylbewerber aus diesen Ländern erhalten nur noch in Ausnahmefällen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt, bei Ersteinreise nach dem 31.08.2015 herrscht generelles Arbeitsverbot für diese Personengruppe (BAMF, 2018a). Im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung wurden jedoch die gesetzlichen Zugangsbestim- mungen für Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020 gelockert: Mit der Schaffung der Beschäftigungsverordnung § 26 Abs. 2 (BeschV.) können Personen aus diesen Ländern für jede Be- schäftigung eine Aufenthaltserlaubnis, ausgenommen Leiharbeit, erhalten. Voraussetzungen für eine Aufenthaltserteilung sind, dass ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt und die Personen über ein Visumverfahren unter Einhaltung der visarechtlichen Voraussetzungen einreisen. 8 Für Personen mit Fluchthintergrund ist der Zugang zum Arbeitsmarkt immer abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und wird im Einzelfall geregelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die Auswirkung der eben dargestellten Zuwanderung zeigt sich auch anhand der gestiegenen Anzahl von Aus- ländern in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen (svB) mit einem Arbeitsort im Landkreis Dachau: Für Dezember 2017 lag der Anteil der svB Ausländer an allen svB Personen bei 21,9 %. Insgesamt sind unter den svB Ausländern 5.816 Männer und 3.283 Frauen. Die Unterteilung nach Anforderungsni- veau der Tätigkeit lässt sich folgendermaßen darstellen: Helfer (2.847); Fachkraft / Spezialist / Experte (6.238) und 14 ohne Angabe. Die fünfhäufigsten Staatsangehörigkeiten unter den ausländischen svB sind: Rumänien (1.028), Polen (908), Kroatien (738), Türkei (676), Griechenland (659). Dies entspricht auch den fünf größten im Land- kreis lebenden Personengruppen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (siehe S. 8) . Der Anteil von Personen aus Balkan- und osteuropäischen Drittstaaten an allen svb Ausländern betrug 15,2% (1386): Albanien (98), Bosnien und Herzegowina (416), Kosovo (378), ehem. jugoslawische Republik Mazedoni- en (61), Serbien (261), Russische Föderation (86), Ukraine (86). Für Dezember 2017 waren 484 svB aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern gemeldet. Von Dezember 2017 bis März 2018 ergab sich nach Angaben der Agentur für Arbeit für die Region Dachau das prozentual größte Beschäftigungswachstum im Agenturbezirk Freising. Zum Agenturbezirk Freising zäh- len neben dem Landkreis Dachau noch die Landkreise Erding, Freising und Ebersberg. Die Anzahl der svB mit einem Arbeitsort im Landkreis ist dabei um 3,3 % bzw. 1.363 Beschäftigte gestiegen. Damit erhöhte sich die Beschäftigtenzahl auf insgesamt 42.205. Für den Anteil svB Ausländer ist in diesem Zeitraum ein Plus von 0,8% zu verzeichnen: Insgesamt sind 9.570 Ausländer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (22,7%). Arbeitslose Bei der Betrachtung des Zeitraumes 2014 bis 2018 ist ein leichter Anstieg an arbeitslosen Ausländern und gleichzeitig ein leichter Rückgang an arbeitslosen Deutschen zu verzeichnen. Der Anstieg der ar- beitslosen Ausländer im Jahr 2016 kann auf die fluchtbedingte Zuwanderung zurückgeführt werden, wie den beiden nachfolgenden Grafiken zu entnehmen ist. Gleichzeitig soll an dieser Stelle erwähnt sein, dass im Vergleichszeitraum auch der Anteil der svB Ausländer gestiegen ist. 5 Dazu zählen die sog. EU-8-Staaten (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen), die sog. EU-2-Staaten (Bulgarien und Rumänien) und Kroatien. 6 Gemäß der Arbeitnehmerfreizügigkeit hat jeder Unionsbürger das Recht, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedstaat, auch wenn er dessen Staatsangehörigkeit nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehö- riger dieses Mitgliedstaates. http://www.infopoint-europa.de/hintergrundinformationen/freizuegigkeit/ 7 Griechenland, Italien Portugal und Spanien (sogenannte GIPS-Staaten) 8 Kein Visum erhalten Personen aus diesen Ländern, wenn sie innerhalb von 24 Monaten vor der Stellung des Visumantrages Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Deutschland bezogen haben. Dieses Verbot gilt jedoch nicht für Personen, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt hatten, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflich- tige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausgereist sind: (§ 26 Abs. 2 BeschV). 9 Als „Arbeitslose“ werden Personen definiert, die nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur einer Beschäftigung mit weniger als 15 Stunden wöchentlich nachgehen • eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit) • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben • nicht Schüler/-innen, Studierende oder Teilnehmer/-innen an beruflichen Bildungsmaßnahmen sind. - 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 32.525 9.099 Dezember 2017 32.079 8.079 Dezember 2016 31.372 7.286 Dezember 2015 31.111 6.536 Dezember 2014 30.408 5.789 Dezember 2013 Anzahl der Personen Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Landkreis Dachau Deutsche -Ausländer Deutsche Ausländer Quelle: Statistik-Service Südost der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung 24 25

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