Integration im Landkreis Dachau
Es umfasst folgende Klassen: Berufsintegrationsklassen z z Berufsintegrationsvorklasse (BIK-V): Erlernen der deutschen Sprache als Schwerpunkt, Vermittlung von Kenntnissen in Mathematik und Lebenskunde z z Berufsintegrationsklasse (BIK): Ergänzung des Unterrichts durch Praktika zum Zwecke der Berufsorientierung z z Erwerb des Mittelschulabschlusses nach erfolgreichem Absolvieren der zwei Jahre möglich Vormals Sprachintensivklassen (SIK), ab Schuljahr 2018/2019 Deutschklassen für Alphabetisierung (DK-BS) z z Unterrichtsangebot für Berufsschulpflichtige, die während des Schuljahres nicht in reguläre Berufsintegrationsklassen aufgenommen werden können oder Alphabetisierungsbedarf aufweisen Berufliches Übergangsjahr (BIK-Ü) z z Schwerpunkt: Berufsorientierung und -vorbereitung; richtete sich vorrangig an Absolventen der BIK- Klassen, die keinen Ausbildungsplatz erhalten haben z z Maßnahme wird im Schuljahr 2018/2019 nicht mehr angeboten Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung dieser Klassen an der Berufsschule Dachau. Mit den hohen Zuwanderungszahlen stieg auch die Anzahl der berufsschulpflichtigen Personen und somit auch die Anzahl der dafür eingerichteten Klassen. Eine Herausforderung stellt hierbei nach wie vor die Erfassung der berufsschulpflichtigen Personen dar. Das aktuelle Verfahren bindet unterschiedliche Akteure mit ein, ist aber mit einem hohen bürokrati- schen Aufwand für die Berufsschule verbunden und stellt noch nicht zu 100% sicher, dass tatsächlich alle Personen im berufsschulpflichtigen Alter erfasst bzw. nicht innerhalb mehrerer Jahre mehrmalig angeschrieben werden. Aufgrund der inzwischen zurückgegangenen Zuwanderungszahlen konnte im Schuljahr 2018/2019 allen berufsschulpflichtigen Personen und zum Teil auch berufsschulberechtigten jungen Erwachsenen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren ein Platz angeboten werden. 0 2 4 6 8 10 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Anzahl der Klassen Entwicklung der Asylbewerber-/ Flüchtlingsklassen an der Berufsschule Dachau SIK BIK-V BIK BIK Ü Anmerkungen: Ein Teil der BIK-V-Klas- sen wurde zum Halbjahr des jeweiligen Schuljah- res, die SIK-Klasse im Januar 2018 eingerichtet. Zwei der sechs BIK-Klassen im Schuljahr 2017/2018 endeten im Februar 2018. Quelle: Staatliche Berufsschule Dachau Ziel der Berufsintegrationsklassen ist die Vorbereitung auf eine Ausbildung (oder auch weiterführende Bildungsmaßnahmen). Je nachdem, welche Bildungserfahrungen sie mitbringen, stellt es für die jun- gen Erwachsenen eine sehr große Herausforderung dar, innerhalb von zwei Jahren sowohl in Deutsch als auch in den anderen Fächern das Niveau zu erreichen, das für das erfolgreiche Absolvieren einer Ausbildung erforderlich ist. Dies kann – insbesondere bei Personen, die in ihrem Herkunftsland wenig bis keine Schulbildung erhalten haben – zu einem erhöhten Unterstützungsbedarf bis hin zu fehlender Ausbildungsreife führen. Jedoch gibt es auch Absolventen der Berufsintegrationsklassen, die einen höherwertigen Schulabschluss anstreben. Für diese Personengruppe gibt es keine speziellen Angebote im Landkreis, sondern nur die regulären Möglichkeiten des Erwerbs eines höherwertigen Schulabschlusses nach der Mittelschule (z.B. über die Externenprüfung an der Realschule). Diese sind aufgrund des z.T. höheren Alters der BIK-Ab- solventen nicht immer zugänglich und erfordern oft ein hohes Maß an selbständigem Lernen. Folgende Grafik gibt einen Überblick darüber, welche Perspektiven die Schüler der Berufsintegrations- klassen im Schuljahr 2017/2018 angegeben haben. Die Zahlen stammen vom letzten Schultag und wur- den zu Ausbildungsbeginn nicht verifiziert. Es ist also sowohl möglich, dass ein Schüler, der zum Ende des Schuljahres keine Perspektive nennen konnte, im Laufe der Sommerferien noch einen Ausbildungs- platz erhalten hat, als auch, dass ein Schüler mit einem Ausbildungsplatz diesen zum Ausbildungsbeginn nicht angetreten ist. Am Übergang in Ausbildung und Arbeit setzt auch die für den Landkreis Dachau geplante intensivere Zusammenarbeit von Jugendamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter an. Diese drei Sozialleistungsträger sind für die Beratung und Integration junger Menschen unter 25 Jahren zuständig. Ihre Vernetzung soll im Rahmen der Jugendberufsagentur verbessert und Arbeitswege sollen verkürzt werden, damit Jugendli- che abgestimmte und individuelle Unterstützung beim Übergang in Ausbildung und Arbeit erhalten. Besuch einer weiterführenden Schule ; 1 Vermittlung eines Ausbildungsplatzes bzw. einer schulischen Ausbildung ; 18 Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ; 9 Verbleib unbekannt ; 9 weitere Angaben, darunter Sprachkurs; aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht ausbildungsfähig ; 6 Weitere Perspektiven der BIK -Schüler im Schuljahr 2017/2018 Quelle: Daten des bfz München (Kooperationspartner in den BIK-Klassen) 20 21
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