Integration im Landkreis Dachau
SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Hilfestellung, um gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen von Kindern vor dem Schuleintritt festzustellen. Die Untersuchung ist für alle Kinder verpflichtend und findet bislang einige Monate vor Schulbeginn statt. Um Entwicklungsverzögerungen noch frühzeitiger zu entdecken und somit mehr Zeit für entsprechende Fördermaßnahmen zu haben, wur- de eine Vorverlegung und Neukonzipierung der Untersuchung im Landkreis Dachau und in fünf weiteren ausgewählten Kommunen modellhaft erprobt. Auf freiwilliger Basis konnten Eltern in den Jahren 2015 bis 2018 an den Modellstandorten das „Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK) bei ihren 4- bis 5-jährigen Kindern durchführen lassen (LGL, 2018b). SCHULISCHE BILDUNG Die in Deutschland herrschende Schulpflicht gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungs- und Fluchthintergrund. Bei Asylbewerberkindern beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug nach Deutschland (Art. 35 BayEUG). Definition des Migrationshintergrundes in der Schule: Im schulischen Kontext liegt bei einem Kind ein Migrationshintergrund vor, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale – Staatsangehörigkeit, Geburtsland, überwiegend in der Familie gesprochene Sprache – mit nicht Deutsch oder nicht Deutschland gekennzeichnet ist (Kommission für Statistik der Kultusminis- terkonferenz, 2011). Somit unterscheidet sich die Definition des Merkmals „Migrationshintergrund“ in Kindertageseinrichtungen und Schule maßgeblich, was die Vergleichbarkeit von Daten erschwert. Zudem wird in manchen Schulstatistiken lediglich zwischen dem Vorliegen einer deutschen oder ausländischen Staatsangehörigkeit unterschieden, was die Aussagekraft der Daten ebenfalls einschränkt. Einschätzung des Gesundheitsamts zu GESiK in Bezug auf neuzugewanderte Kinder Aus Sicht des Gesundheitsamtes ist GESiK sehr zu begrüßen, da auf diesem Weg noch frühzeiti- ger Förderbedarf festgestellt werden kann. Spricht ein Kind beispielsweise noch nicht ausreichend Deutsch, um den Schulbesuch bewältigen zu können, bleibt nun mehr Zeit für eine entsprechende Förderung. Die Eltern erhalten in diesem Fall eine Empfehlung für ihr Kind, wie den Besuch des Vorkurses Deutsch. Die Eltern sind selbst dafür verantwortlich, die weiteren Schritte zu veran- lassen, denn eine Meldung des festgestellten Sprachförderbedarfs an andere Stellen erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. Besucht ein Kind keine Kindertageseinrichtung, können die Eltern die Teilnahme am schulischen Vorkursanteil für ihr Kind beantragen. Dies findet vereinzelt auch statt. Da nicht alle Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, die Schuleingangsuntersuchung bzw. GESiK aber verpflichtend ist und somit auch eine Sprachstandserhebung stattfindet, wäre es sinnvoll, an dieser Schnittstelle anzusetzen. Wünschenswert wäre eine Koordinationsstelle im Landkreis, an die die Ergebnisse des Sprach- screenings bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten gemeldet werden und von der weitere Schritte veranlasst werden können. Hilfreich wäre zudem eine Regelung zur Weitergabe der Screeningergebnis- se vom Gesundheits- an das Schulamt. Überlegungen für eine solche Vereinbarung gibt es vonseiten des Kultusministeriums bereits, sie befindet sich aufgrund von datenschutzrechtlichen Bestimmungen jedoch noch im Klärungsprozess. Schulanfänger mit Migrationshintergrund Wie auch die Anzahl der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund, so ist auch der Anteil der Schul- anfänger mit Migrationshintergrund im Landkreis angestiegen: von 11% im Schuljahr 2007/2008 auf 25,6% im Schuljahr 2017/2018. Im selben Zeitraum ist der Anteil der Schulanfänger insgesamt um 0,6% zurückgegangen (ISB, 2018). Diese Entwicklung ist auch in anderen Landkreisen zu beobachten und fällt dort zum Teil noch deutli- cher aus. So ist im Landkreis Fürstenfeldbruck beispielsweise der Anteil von Schulanfängern mit Migra- tionshintergrund im gleichen Zeitraum von 8,8% auf 27,3% angestiegen. Anzahl der ausländischen Schüler an allgemeinbildenden Schulen Betrachtet man den Anteil der ausländischen Schüler (beachte: hier nicht Migrationshintergrund) an der Gesamtzahl der Schülerschaft, so zeigte sich im Schuljahr 2017/2018 an den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis und in Bayern folgendes Bild: Sprachförderangebote an den Schulen im Landkreis Wie der vorangegangenen Tabelle zu entnehmen ist, sind ausländische Schüler an den Grund- und Mittelschulen am stärksten vertreten. Diese Schulen sind es auch, die verstärkt mit der Beschulung von neuzugewanderten Kindern konfrontiert sind. Folgende Auflistung gibt einen Überblick über die verschiedenen Fördermaßnahmen, die es bis zum Schuljahr 2017/2018 an den Schulen im Landkreis gab, sowie zu den neuen Maßnahmen ab dem Schul- jahr 2018/2019: z z Übergangsklassen stellten bislang an Grund- und Mittelschulen spezielle Klassen für neuzugewan- derte Kinder dar, die wenige bis keine Deutschkenntnisse haben. Durch intensive Deutschförderung sollte diesen Kindern ermöglicht werden, innerhalb von zwei Jahren oder früher in eine Regelklasse zu wechseln. Im Schuljahr 2017/2018 gab es an sechs Schulen im Landkreis Übergangsklassen, davon zwei im Grundschul- und sieben im Mittelschulbereich. Mit dem Schuljahr 2018/2019 treten die sogenann- ten Deutschklassen anstelle der Übergangsklassen. Sie sind auf den ganzen Tag ausgerichtet, beinhalten das Fach „Kulturelle Bildung und Werteerziehung“ und werden im Landkreis vorrangig in Form von eigenständigen Angeboten durchgeführt. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, die Klassen in den ge- bundenen oder offenen Ganztag zu integrieren. Da im Vergleich zu den Übergangsklassen ein größeres Stundenkontingent für die Deutschförderung zur Verfügung steht, ist die Verweildauer der Kinder in den Deutschklassen auf höchstens ein Jahr angelegt. 13% 27% 9% 6% 5% 12% 11% 20% 12% 3% 4% 10% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Grundschule Mittelschulen Förderschulen Realschulen Gymnasie Schulen gesamt Anteil der ausländischen Schüler an der Gesamtschülerzahl nach Schulart im Schuljahr 2017/2018 Dachau Bayern Methodischer Hinweis: Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen die Daten der privaten Schulen der Geheimhaltung und gehen nicht in die Schulstatistik mit ein. Quelle: Kommunale Bildungsdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabelle BY-D07.1i, eigene Darstellung 14 15
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