Integration im Landkreis Dachau
Betrachtet man die vorliegende Betreuungsquote auf Landesebene, zeigt sich, dass Kinder mit Migrati- onshintergrund weniger häufig eine Kindertageseinrichtung besuchen als Kinder ohne Migrationshin- tergrund: Die Ergebnisse aus der Schuleingangsuntersuchung sollten bei Vorliegen analysiert und ggf. weitere Schritte unter Beteiligung des Gesundheits-, Jugend- und Schulamts in Zusammenarbeit mit der Bil- dungskoordination für Neuzugewanderte besprochen werden. Sollten Kinder mit Migrationshintergrund seltener eine Kindertageseinrichtung besuchen als Kinder ohne Migrationshintergrund, wäre es auf- schlussreich zu untersuchen, warum bestehende Betreuungsangebote seltener von Familien mit Migra- tions- oder Fluchthintergrund in Anspruch genommen werden. So könnten Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen gefunden werden, um diese Familien an eine Betreuung (und somit sprachliche Förderung) ihrer Kinder heranzuführen. Sprachförderung in der Kindertagesbetreuung Die Förderung der sprachlichen Entwicklung ist als Aufgabe im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (Art. 12 BayKiBiG) sowie im Bayerischen Integrationsgesetz festgehalten (Art. 5 Bay- IntG). Neben der alltäglichen Sprachförderung, die durch Vorlesen, Lieder, Finger- und Reimspiele sowie sprachanregende Materialien erfolgt, gibt es in den frühkindlichen Betreuungseinrichtungen folgende weitere Elemente der Sprachförderung: Vorkurs Deutsch 240 Alle Kinder werden im vorletzten Kindergartenjahr hinsichtlich ihrer sprachlichen Entwicklung be- obachtet. Dafür werden unterschiedliche Beobachtungsbögen für Kinder mit Deutsch als Erstsprache (SELDAK) oder Zweitsprache (SISMIK) herangezogen. Wird bei der Auswertung Förderbedarf festge- stellt, erhält das Kind die Empfehlung, den Vorkurs Deutsch 240 zu besuchen. Diese Sprachförderung findet im Rahmen einer Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule statt. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung wird das Kind von Fachkräften im Kindergarten und im letzten Kindergartenjahr von Lehrkräften in einer Grundschule gefördert. Die Anzahl der Kinder mit Förder- bedarf wird von jeder Kindertageseinrichtung an das Schulamt gemeldet. Dieses beantragt basierend auf dieser Anzahl, der Anzahl der Schulanfänger mit Migrationshintergrund sowie den Bedarfsmeldungen der Schulen eine bestimmte Anzahl von Förderstunden bei der Regierung von Oberbayern. Hat ein Kind keinen Vorkurs besucht – weil es keine Kinderbetreuungseinrichtung besucht hat – und verfügt es bei der Schuleinschreibung über nicht ausreichende Deutschkenntnisse, kann das Kind von der Schulleitung vom Schulbesuch zurückgestellt und zum Vorkurs verpflichtet werden (StMAS, 2016). Durch die gestiegene Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Dachau ist in den letzten Jahren die Anzahl von Kindern mit Sprachförderbedarf gewachsen und damit auch der Bedarf an personellen und zeitlichen Ressourcen. Gleichzeitig stehen aufgrund des Mangels an Erziehern und Grundschullehrern weniger Kapazitäten zur Verfügung als benötigt werden. Kita: Es ist nicht abschließend geregelt, in welcher Form die Sprachförderung im Rahmen des Vorkurses Deutsch erfolgen muss. Dies kann (aufgrund geringer personeller und zeitlicher Ressourcen) auch im Rahmen der alltäglichen Betreuung, z.B. im Stuhlkreis, sein. Schule: Ob der Vorkursanteil in der Grundschule im vorgesehenen Zeitumfang eingerichtet werden kann, hängt vor allem davon ab, wie viele Lehrerwochenstunden der Landkreis für die Sprachförderung von ausländischen Schülern an Grund- und Mittelschulen von der Regierung von Oberbayern zugewie- sen bekommt. Die bewilligten Lehrerwochenstunden verteilt das Schulamt auf die verschiedenen Schu- len und die dort stattfindenden Fördermaßnahmen, u.a. den Vorkurs Deutsch. In den letzten Jahren lag die Anzahl der für die Sprachförderung bewilligten Stunden in den Grund- und Mittelschulen unter der Anzahl der gewünschten Stunden. Wichtig wären an dieser Stelle weiterhin Bemühungen, geeignete Fachkräfte für die Kindertageseinrich- tungen zu finden sowie mehr Grundschullehrer einzustellen, um die Bereitstellung von mehr Lehrerwo- chenstunden zu ermöglichen. Aber auch eine anderweitige Unterstützung der Einrichtungen bei der Sprachförderung wäre hilfreich, wie entsprechende Fortbildungen für Fachkräfte oder das Aufzeigen von Best-Practice-Beispielen. Sprach-Kitas „Sprach-Kitas“ sind Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen eines Bundesprogramms gefördert und durch zusätzliche Fachkräfte im Bereich Sprachbildung und Fachberatung unterstützt werden. Ihre Schwerpunkte sind alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit (Migranten-)Familien (BMBF, 2018a). Es gibt acht Sprach-Kitas im Landkreis. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Für die Förderung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kitas hat der Freistaat für das Jahr 2018 zusätzliche Mittel bereitgestellt, die von den Einrichtungen für spezielle Maßnahmen beantragt werden können (Bekanntmachung des StMAS vom 26. Juli 2017). Im Jahr 2018 wurden von drei Einrichtungen Mittel beantragt und für die zusätzliche sprachliche Förderung, für Inhouse-Schulungen und für Brückenangebote für Asylbewerberkinder und ihre Eltern eingesetzt. Aufgrund der verstärkten Zuwanderung aus dem (ost-)europäischen Ausland, wäre eine Öffnung der Richtlinie auch für Kinder mit Zuwanderungshintergrund wünschenswert, da diese – zumindest in Bezug auf die Sprache – oftmals ähnliche Bedarfe haben wie Asylbewerberkinder. 32% 98% 19% 83% 0% 20% 40% 60% 80% 100% 120% erhaJ 6 - 3 erhaJ 3 - 0 Bayerische Betreuungsquote von Kindern mit und ohne Migrationshintergrund ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund Quelle: Statistisches Bundesamt, 2018 12 13
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