Integration im Landkreis Dachau

Dabei variiert der Anteil der betreuten Kinder mit Migrationshintergrund an den betreuten Kindern insgesamt je nach Altersgruppe: Im Jahr 2017 betrug er 14% bei den 0 bis 3-Jährigen, 21% bei den 3- bis 6-Jährigen und 27% bei den Schulkindern. Die gestiegene Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in den Kinderbetreuungseinrichtungen führt einerseits dazu, dass mehr Kinder mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen betreut werden, andererseits steigt auch die Anzahl der Eltern, die wenig bis kein Deutsch sprechen. Die Sprachbarriere kann die Zusammenarbeit mit den Eltern, die im bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgehalten ist, erschweren. Die pädagogischen Fachkräfte benötigen hierbei Unterstützung, insbeson- dere durch Dolmetscher, um die Eltern beispielsweise über die Lern- und Entwicklungsprozesse des Kindes zu informieren. Professionelle Dolmetscherdienste sind teuer und umständlich, wodurch oft andere Eltern aus der Einrichtung oder Bekannte der Familien aus demselben Kulturkreis hinzugezogen werden. Dies stellt jedoch angesichts vertraulicher Inhalte nicht immer eine gute Lösung dar, zudem können nicht alle Sprachen abgedeckt werden. Abhilfe würde hier der Aufbau eines (kostengünstigen) landkreisweiten Dolmetscher-Pools schaffen, auf den neben Kindertageseinrichtungen auch andere Einrichtungen zurückgreifen könnten. Der Ausbau bzw. die Unterstützung von bestehenden ehren- amtlichen Angeboten, wie den Kulturdolmetschern (siehe dazu auch S. 36) , wäre eine andere Mög- lichkeit. Es besteht insbesondere Bedarf an osteuropäischen Sprachen. Betreuungsquote Neben der Anzahl der betreuten Kinder ist auch die Betreuungsquote 2 von Interesse. Sie gibt prozen- tual wieder, wie viele Kinder einer Altersgruppe tatsächlich eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Betreuungsquote lag im Landkreis zum 01.03.2017 für die Altersgruppe der 0 bis 3-Jährigen bei 28%, für die 3- bis 6-Jährigen bei 93% und damit etwas höher als die Quote in Bayern (26% und 91%) (Bayerisches Landesamt für Statistik, 2018). In Bezug auf Kinder mit Migrationshintergrund liegt die Betreuungsquote nur auf Landes- und nicht auf Kreisebene vor. Von den Ergebnissen der Schuleingangsuntersuchung (siehe S. 14) kann jedoch abgeleitet werden, wie viele Kinder mit Migrationshintergrund eines Jahrgangs eine Kindertageseinrich- tung besucht haben. Denn im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung, die jedes Kind vor Schuleintritt durchläuft, wird – auf Basis der freiwilligen Auskunft der Eltern – zum einen die Staatsangehörigkeit des Kindes, die Muttersprache der Eltern und die zu Hause gesprochene Sprache erfasst und zum anderen abgefragt, ob das Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht. Zudem wird ein Sprachentwick- lungsscreening durchgeführt, das Aufschluss über den jeweiligen Sprachstand und -förderbedarf eines Kindes gibt (LGL, 2018a). Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung werden vom Gesundheitsamt an das Landesamt für Gesundheit weitergeleitet und dort auf Landesebene ausgewertet. Eine Auswer- tung auf Landkreisebene erfolgt in der Regel nicht, wurde jedoch durch das Landratsamt angefragt. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen die Daten nicht vor. FRÜHKINDLICHE BETREUUNG UND BILDUNG Seit 1. August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkind- liche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (§24 SGB VIII). Dies gilt auch für Migranten- sowie Asylbewerberkinder nach Ankunft in einer Anschlussunterkunft (StMAS, 2015). Wesentliche Elemente der frühkindlichen Betreuung sind der Kontakt zu anderen Kindern, altersgerech- te Bildungsangebote und Sprachförderung. Diese kommen auch der Integration und der Sprachentwick- lung von neuzugewanderten Kindern zugute. Es gibt je nach Alter der Kinder unterschiedliche Formen von Tageseinrichtungen: z z Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren z z Kindergärten für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung z z Horte überwiegend für Schulkinder z z Häuser für Kinder verschiedener Altersgruppen Definition des Migrationshintergrundes in Kindertageseinrichtungen: In den Kindertageseinrichtungen wird der Migrationshintergrund eines Kindes dadurch definiert, wenn beide Elternteile nichtdeutschsprachiger Herkunft sind. Für den erhöhten Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufwand erhalten die Kindertageseinrichtungen eine höhere kindbezogene staatliche und kommunale Förderung (Art. 21 BayKiBiG). Weitere Merkmale, z.B. der Aufenthaltsstatus, werden durch die Kindertageseinrichtungen in der Regel nicht erhoben, wodurch keine Aussage über die Anzahl von geflüchteten Kindern in diesen Einrichtun- gen gemacht werden kann. Anzahl der betreuten Kinder im Landkreis Die Erhebung des Merkmals „Migrationshintergrund“ macht es jedoch möglich, Aussagen über die Kin- der mit Migrationshintergrund in den Kindertageseinrichtungen zu treffen. Die Anzahl dieser Kinder ist im Landkreis Dachau – wie auch die Anzahl der betreuten Kinder insgesamt – in den letzten Jahren angestiegen: 6148 6343 6518 6865 7185 7502 7736 854 949 1011 1216 1408 1570 1670 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 8000 9000 01.03.2011 01.03.2012 01.03.2013 01.03.2014 01.03.2015 01.03.2016 01.03.2017 Anzahl der Kinder Betreute Kinder in Kindertageseinrichtungen im Landkreis Betreute Kinder gesamt Betreute Kinder mit Migrationshintergrund - Quelle: Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Dachau, nach KiBiG.web 2 Bei der Betreuungsquote wird die Anzahl der Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen je 100 Kinder der gleichen Alters- gruppe wiedergegeben. Dabei wird der Bevölkerungsstand Dezember 2016 nach dem Zensus 2011 herangezogen. 10 11

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