Integration im Landkreis

Neuzugewanderter Für den Begriff Neuzugewanderter gibt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung keine vorgegebene Definition. Er wurde für das Projekt Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte wie folgt definiert: Als Neuzugewanderte werden Person aufgefasst, die innerhalb der letzten sechs Jahre aus dem Ausland zugewandert oder geflüchtet sind und derzeit im Landkreis Dachau leben. Darüber hinaus zählen auch diejenigen Personen dazu, die bereits länger in Deutschland leben, aber einen einem Neuzugewanderten ähnlichen Integrationsbedarf aufweisen. Sprach-Kitas „Sprach-Kitas“ sind Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen eines Bundesprogramms gefördert und durch zusätzliche Fachkräfte im Bereich Sprachbildung und Fachberatung unterstützt werden. Ihre Schwerpunkte sind alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit (Migranten-)Familien (BMBF, 2018a). Vorkurs Deutsch 240 Alle Kinder werden im vorletzten Kindergartenjahr hinsichtlich ihrer sprachlichen Entwicklung be- obachtet. Dafür werden unterschiedliche Beobachtungsbögen für Kinder mit Deutsch als Erstsprache (SELDAK) oder Zweitsprache (SISMIK) herangezogen. Wird bei der Auswertung Förderbedarf festge- stellt, erhält das Kind die Empfehlung, den Vorkurs Deutsch 240 zu besuchen. Diese Sprachförderung findet im Rahmen einer Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule statt. Im vorletzten Jahr vor der Einschulung wird das Kind von Fachkräften im Kindergarten und im letzten Kindergartenjahr von Lehrkräften in einer Grundschule gefördert. Die Anzahl der Kinder mit Förder- bedarf wird von jeder Kindertageseinrichtung an das Schulamt gemeldet. Dieses beantragt basierend auf dieser Anzahl, der Anzahl der Schulanfänger mit Migrationshintergrund sowie den Bedarfsmeldungen der Schulen eine bestimmte Anzahl von Förderstunden bei der Regierung von Oberbayern. Hat ein Kind keinen Vorkurs besucht – weil es keine Kinderbetreuungseinrichtung besucht hat – und verfügt es bei der Schuleinschreibung über nicht ausreichende Deutschkenntnisse, kann das Kind von der Schulleitung vom Schulbesuch zurückgestellt und zum Vorkurs verpflichtet werden (StMAS, 2016). Durch die gestiegene Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund in den Kindertageseinrichtun- gen im Landkreis Dachau ist in den letzten Jahren die Anzahl von Kindern mit Sprachförderbedarf gewachsen und damit auch der Bedarf an personellen und zeitlichen Ressourcen. Gleichzeitig stehen aufgrund des Mangels an Erziehern und Grundschullehrern weniger Kapazitäten zur Verfügung als benötigt werden. z Kita: Es ist nicht abschließend geregelt, in welcher Form die Sprachförderung im Rahmen des Vorkurses Deutsch erfolgen muss. Dies kann (aufgrund geringer personeller und zeitlicher Ressourcen) auch im Rahmen der alltäglichen Betreuung, z.B. im Stuhlkreis, sein. z Schule: Ob der Vorkursanteil in der Grundschule im vorgesehenen Zeitumfang eingerichtet werden kann, hängt vor allem davon ab, wie viele Lehrerwochenstunden der Landkreis für die Sprachförderung von ausländischen Schülern an Grund- und Mittelschulen von der Regierung von Oberbayern zugewiesen bekommt. Die bewilligten Lehrerwochenstunden verteilt das Schulamt auf die verschiedenen Schulen und die dort stattfindenden Fördermaßnahmen, u.a. den Vorkurs Deutsch. In den letzten Jahren lag die Anzahl der für die Sprachförderung bewilligten Stunden in den Grund- und Mittelschulen unter der Anzahl der gewünschten Stunden. QUELLENVERZEICHNIS z BAMF. (04. Juli 2016). Flyer zum ESF-BAMF-Programm „Berufsbezogene Deutschförderung“. Abgerufen am 08. 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