Familienhandbuch

Frühe Elternschaft 50 51 Ehe-, Familien- und Lebensberatung Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung ist ein psychologischer Fachdienst der katholischen Kirche. Sie können sich an die Beratungsstelle wenden, unabhängig von Konfession, Welt- anschauung und Familienstand. Sie können alleine, als Paar oder als Familie kommen. Hier wird professionelle Unterstützung und Begleitung in schwierigen Situationen angeboten: • Eheberatung, Paarberatung, Paartherapie • Trennungsberatung, Scheidungsberatung • Familienberatung, Familientherapie • Psychologische Beratung, Lebensberatung Ehe-, Familien- und Lebensberatung Mittermayerstr. 13, 85221 Dachau 08131 55486 dachau@eheberatung-oberbayern.de https://www.erzbistum-muenchen.de/ordinariat/ressort-6-caritas-undberatung/ehe-familien-lebensberatung/beratungsstellen/cont/79507 Allgemeiner Sozialdienst des Jugendamtes Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) beraten und unterstützen Familien, damit Kinder sich im familiären Umfeld gut entwickeln und heranwachsen können. Familien können aus eigener Initiative Hilfen beim ASD beantragen. Gemeinsam wird versucht, eine den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Hilfeform zu finden. Welche Unterstützungsangebote gibt es, wenn die familiären Risiko- faktoren, Belastungen und Überforderungssituation in der Familie zu groß werden? Das Aufgabenfeld ist umfangreich: • Trennungs- und Scheidungsberatung sowie allgemeine Beratung • Gewährung von ambulanten und teil-/stationären Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Volljährige nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) • Mitwirkung bei familiengerichtlichen Verfahren • Sicherstellung des Kinderschutzes in Kooperation mit anderen Institutionen und Behörden Der Kinderschutz ist die originäre Aufgabe des Jugendamtes. Im Rahmen des § 8a SGB VIII ist der ASD verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen. Dies kann mittels Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen, durch das Erstellen verbindlicher Schutzkonzepte oder in seltenen Fällen auch durch eine Inobhutnahme des Kindes, unter Umständen auch gegen den Willen der Eltern, erfolgen. Auch nach einer Inobhutnahme arbeitet der ASD weiterhin mit den Eltern zusammen mit dem Ziel, einen gemeinsamen Weg für die Familie zu finden. Ambulante Hilfen sind beispielsweise die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die Erziehungsbeistandschaft, die Krisenintervention oder das sozialpädagogische Clearing. Ihre Aufgabe ist es, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund. Das Ziel des Jugendamtes ist es, Eltern und Kinder in ihrem Aufwachsen und Zusammenleben zu unterstützen, solange bis sie es wieder alleine schaffen. Wichtig Es ist die Pflicht von jedem, dafür zu sorgen, dass Kinder gewaltfrei und geschützt aufwachsen können. Das Jugendamt hat den gesetzlichen Schutzauftrag und die Verantwortung für die Abwendung einer Kindeswohlgefährdung. Bitte schauen Sie nicht weg und nehmen Sie Kontakt auf! Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bürgermeister-Zauner-Ring 5, 85221 Dachau 08131 74 - 1200 (Vorzimmer) jugendamt@lra-dah.bayern.de https://www.landratsamt-dachau.de/familie-bildung-migration/jugendfamilie/amt-fuer-jugend-und-familie/allgemeiner-sozialdienst-asd/ Jedes Kind hat das Recht, gewaltfrei und geschützt aufzuwachsen!

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