Familienhandbuch

Frühe Elternschaft 34 35 Kindesunterhalt Grundsätzlich haben Kinder immer Anspruch auf Kindesunterhalt. Leben Sie als Eltern zusammen, stellt sich die Frage nicht. Leben Sie getrennt, leistet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den Kindesunterhalt als sog. Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Barunterhalt verpflichtet. Der Mindestunterhalt von Kindern beträgt (Stand 01/2024): • im Alter bis zu fünf Jahren 480 Euro. • Ab dem 6. Geburtstag steigt er auf 551 Euro, • von 12 bis 17 Jahren auf 645 Euro. Die Höhe des Unterhalts ist vom Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig und wird nach der sog. Düsseldorfer Tabelle berechnet. Unterhaltsvorschuss Wenn der Barunterhalt des anderen Elternteils nicht ausreicht oder ganz ausbleibt, kann durch den sogenannten Unterhaltsvorschuss der ausfallende Unterhalt zumindest zum Teil ausgeglichen werden. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird dabei nicht aus der Verantwortung gelassen und muss regelmäßig seine Einkünfte offen- legen. Die jeweiligen Ansprechpartner/innen der Unterhalts- vorschussstelle des Landratsamtes Dachau unterstützen Sie bei der Geltendmachung dieses Anspruchs. Kontaktdaten unter https://www.landratsamt-dachau.de/familie-bildung-migration/jugendfamilie/unterhalt/unterhaltsvorschuss/ www.landratsamt-dachau.de > Familie, Bildung, Migration > Jugend & Familie: Unterhalt > Unterhaltsvorschuss 2. Gesundheit der Mutter und des Vaters Wochenbett Ihr Baby ist da! Nun beginnt die erste Zeit mit Ihrem Kind, in der Sie sich in Ruhe kennen lernen dürfen. Vom Wochenbett spricht man in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Es ist eine sehr wertvolle Zeit, um eine gute Eltern-Kind-Beziehung aufzubauen und dem Säugling Vertrauen und Geborgenheit zu schenken. Gönnen Sie sich viel Ruhe und Kuschelzeit mit Ihrem Baby. Lassen Sie sich von Ihrer Familie, Freunden und Bekannten so gut es geht versorgen und unterstützen. Eine gute Bindung zu Ihrem Kind aufzubauen ist jetzt wichtiger als eine geputzte Wohnung. Es kann auch sein, dass alles anders verläuft, als Sie sich das vorgestellt hatten. Das braucht Geduld und Zeit. Sie müssen erst langsam in die neue Rolle als Mutter und Vater wachsen. Die Unterstützung durch eine Hebamme kann in dieser Zeit wertvoll sein. Sie steht Ihnen zwölf Wochen nach der Geburt zur Verfügung. Bei Bedarf auch bis zum Ende der Stillzeit. Siehe Seite 9. Rückbildung Durch die Schwangerschaft und Geburt haben Sie körperliche Höchstleistung vollbracht. Ihr Beckenboden und die Bauchmuskulatur wurden stark beansprucht. Sie müssen Ihren Körper erst langsam wieder stärken und aufbauen. Ein Rückbildungskurs kann dabei helfen. Starten Sie frühestens acht Wochen nach der Geburt damit. Ihr Beckenboden hat sich dann schon etwas stabilisiert und das Wochenbett hat geendet. Bei Frauen mit Kaiserschnitt muss die Wunde gut verheilt sein. Nutzen Sie die angebotenen Hilfen, damit Sie Zeit und Ruhe haben, ihr Baby kennen zu lernen.

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