Frühe Elternschaft 32 33 Kindergeld Sie haben als Eltern den Anspruch auf Kindergeldzahlung. Die Zahlung erfolgt nur an einen Elternteil und ist einkommens- unabhängig. Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit (Stand 01/2023): 250 Euro für jedes Kind Kindergeld wird immer bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Kindergeld kann darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen weiter gewährt werden. Wichtig Es gibt Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Den sogenannten Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Den Online-Antrag sowie weitere Voraussetzungen finden Sie unter https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > aktuelle Seite: Kinderzuschlag-Antrag Familienkasse Bayern Süd 0800 4555530 (gebührenfrei) Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-Center montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag. https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > aktuelle Seite: Kindergeld-Antrag bei Geburt Bayerisches Familiengeld Der Freistaat Bayern gewährt allen Eltern für jedes Kind ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat monatlich 250 Euro Familiengeld, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Diese Leistung ist unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit. Ein Antrag ist nicht erforderlich, wenn Sie Elterngeld beantragt haben. Eltern, die kein Elterngeld beantragt haben, finden den Antrag unter www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld: Antrag Bayerisches Krippengeld Mit dem bayerischen Krippengeld werden einkommensschwache Familien mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kind ent- lastet. Voraussetzungen hierfür sind: • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. • Die Betreuung findet in einer staatlich geförderten Kindertagesbetreuung oder Tagespflege statt. • Es fallen Elternbeiträge an. • Gekoppelt an eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze. Weitere Infos finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php Anträge finden Sie unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/ www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Krippengeld: Antrag
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