Frühe Elternschaft 32 33 Kindergeld Sie haben als Eltern den Anspruch auf Kindergeldzahlung. Die Zahlung erfolgt nur an einen Elternteil und ist einkommens- unabhängig. Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit (Stand 09/2025): 255 Euro für jedes Kind Kindergeld wird immer bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Kindergeld kann darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen weiter gewährt werden. Sie können den Kindergeld-Antrag online ab der Geburt bean- tragen. Beachten Sie, dass die Frist zur rückwirkenden Zahlung 6 Monate beträgt. Wichtig Es gibt Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen. Den sogenannten Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Den Online-Antrag für Kindergeld finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ infos-rund-um-kindergeld www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > Kindergeld-Antrag Den Anspruch auf Kinderzuschlag können Sie mit dem KiZ-Lotsen prüfen: www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/ kiz-lotse Familienkasse Bayern Süd 0800 4555530 (gebührenfrei) Über diese Telefonnummer beantwortet ein Service-Center montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Thema Kindergeld und Kinderzuschlag. https://web.arbeitsagentur.de/opal/kgo-antraggeburt-ui/auswahl www.arbeitsagentur.de > Familie und Kinder > aktuelle Seite: Kindergeld-Antrag bei Geburt Bayerisches Familiengeld Nur Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld. Wer im Elterngeldbezug war, bekommt automatisch vom 13.-36. Lebensmonat des Kindes 250 Euro ausbezahlt. Wer zugezogen ist, muss einen Antrag beim ZBFS stellen. Weitere Infos unter: https://www.zbfs.bayern.de/familienleistungen/familiengeld/ Eltern, die kein Elterngeld beantragt haben, finden den Antrag unter www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld: Antrag Bayerisches Krippengeld Mit dem bayerischen Krippengeld werden einkommensschwache Familien mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Kind ent- lastet. Voraussetzungen hierfür sind: • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet. • Die Betreuung findet in einer staatlich geförderten Kindertagesbetreuung oder Tagespflege statt. • Es fallen Elternbeiträge an. • Gekoppelt an eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze. Weitere Infos finden Sie unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php Anträge finden Sie unter: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/ www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Krippengeld: Antrag Familien mit Kindern, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, können kein Krippengeld mehr beantragen.
RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4