Familienhandbuch

Frühe Elternschaft 28 29 Krankenversicherung Ihr Neugeborenes ist nicht automatisch krankenversichert. Innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt sollten Sie Ihr Kind darum bei der Krankenkasse anmelden, denn es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Krankenversicherung für das Neuge- borene wirkt rückwirkend bis zur Geburt. Es gibt drei unterschiedliche Möglichkeiten für die Krankenversicherung Ihres Kindes: Die Eltern sind gesetzlich krankenversichert Wenn beide Elternteile Mitglied der gesetzlichen Krankenver- sicherung sind, wird das gemeinsame Kind kostenlos in der Familienversicherung aufgenommen. Die Eltern sind privat krankenversichert In diesem Fall ist eine private Krankenversicherung für das Baby abzuschließen. Ein eigener Mitgliedsbeitrag für das Neugeborene ist zu zahlen. Ein Elternteil ist gesetzlich, der andere privat versichert Bei dieser Konstellation können Sie als Eltern entscheiden, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern möchten. Der privat versicherte Elternteil muss allerdings mindestens drei Monate Mitglied in seiner Krankenkasse sein. Lassen Sie sich für weitere Voraussetzungen bei Ihrer Krankenkasse beraten. Elterngeld Sie haben Anspruch auf Elterngeld als Mutter oder Vater, wenn Sie • Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen • mit Ihrem Kind im gemeinsamen Haushalt leben • einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben • nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten • nicht mehr als 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (175.000 Euro ab 1.4.2025) erzielen ​ Die Höhe des Elterngeldes wird aus dem Einkommen vor der Geburt berechnet. Falls Sie nicht-selbstständig sind: als Mutter: Berechnungsgrundlage sind die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt, als Vater: die der letzten 12 Monate vor der Geburt. Falls Sie selbstständig sind: Berechnungsgrundlage ist der Steuerbescheid des letzten Wirtschaftsjahres Falls Sie kein Einkommen vor der Geburt hatten, können Sie 300 € Elterngeld (150 Euro bei Elterngeld plus) als Mindestbetrag beantragen. Elterngeld gibt es in drei Varianten: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus. Die Varianten können miteinander kombiniert werden. Sie können das Elterngeld alleine oder mit dem anderen Elternteil beantragen. Jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen, um einen Anspruch zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, für welche Variante Sie sich entscheiden. Basiselterngeld Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten bezogen werden. Davon kann jeder Elternteil maximal 12 Monate beziehen. Alleinerziehende können 14 Monate Basiselterngeld erhalten. In diesem Zeitraum kann der Bezug unterbrochen werden. Beide Elternteile können gleichzeitig nur einen Monat Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten beziehen. Ausnahmen gibt es bei Mehrlingen und Frühchen. Wenn Sie länger gleichzeitig Elterngeld beantragen möchten, ist das mit Elterngeld plus möglich.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4