Frühe Elternschaft 27 26 Frühe Elternschaft 1. Formalitäten und Finanzielle Hilfen Meldung der Geburt Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes mitgeteilt werden. Die Abläufe der jeweiligen Geburtsklinik und zuständigen Standesämter sind unterschiedlich. In Dachau meldet die Geburtsklinik die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche beim Standesamt Dachau an. Die Unterlagen zur schriftlichen Geburtsanzeige füllen Sie noch vor Ort in der Klinik aus und legen den Vornamen ihres Kindes verbindlich fest. Sollten Sie Zuhause entbinden, müssen Mutter und Vater des Kindes oder auch die Hebamme die Geburt persönlich beim Standes- amt anmelden. Sie benötigen hierzu eine Geburtsbescheinigung des ärztlichen Fachpersonals oder der Hebamme. Sie bekommen drei Geburtsurkunden kostenfrei nach ca. 10 Tagen zugeschickt. Sie benötigen die Geburtsurkunden zur: • Beantragung des Kindergeldes • Beantragung des Elterngeldes • Beantragung der Mutterschaftshilfe bei der Krankenkasse Das Standesamt fertigt für Sie auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde für Ihre persönlichen Unterlagen an. Rathaus Dachau Abteilung Standesamt Konrad-Adenauer-Straße 2-6, 85221 Dachau 08131 75 - 129, - 273, - 296 https://www.dachau.de/rathaus/aemter/aemter-und-abteilungen/ hauptamt/standesamt-und-friedhofswesen/geburt.html www.dachau.de > Rathaus > Ämter und Abteilungen > Hauptamt > Standesamt und Friedhofswesen > Geburt
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