24 25 Schwangerschaft und Geburt Vaterschaftsanerkennung Als Vater müssen Sie eine Vaterschaftsanerkennung nur abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Sie können die Vaterschaft schon vor Geburt des Kindes anerkennen lassen. So werden Sie gleich in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich zu- stimmen. Die Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht, dass Sie gleich- zeitig auch das gemeinsame Sorgerecht haben. Hierzu braucht es noch eine separate Sorgeerklärung. Siehe Seite 25. Die Beantragung von Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht er- folgt im Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Landratsamt Dachau – Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bürgermeister-Zauner-Ring 5, 85221 Dachau 08131 74 - 1200 (Vorzimmer) jugendamt@lra-dah.bayern.de Die Anerkennung der Vaterschaft können Sie auch im Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beurkunden lassen. Wichtig: Wenn der Vater des Kindes nicht zu einer Anerkennung der Vaterschaft bereit ist, kann bei Gericht die Feststellung der Vaterschaft beantragt werden. Die Feststellung der Vaterschaft ist bedeutsam für Ihr Kind, denn es hat ein Recht auf die Kenntnis der eigenen Abstammung. Aber auch zum Beispiel für die Klärung von Unterhaltsfragen ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig. Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft führt aber nicht dazu, dass dem Vater auch das Sorgerecht zusteht. Ihr Jugendamt berät Sie hierzu. Wenn Sie im Konfliktfall Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Klärung von Unterhaltszahlungen brauchen, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Elterliche Sorge Das Gesetz legt stillschweigend fest, dass die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind und ihnen auch gemeinsam die Sorge für ihr Kind zusteht. Trifft das also auf Sie zu, haben Sie von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht. Heiraten Sie später, steht Ihnen die gemeinsame Sorge ab dem Tag der Eheschließung zu. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter die alleinige elterliche Sorge. Wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht möchten, können Sie dies durch die sog. „Sorgeerklärung“ beurkunden lassen. Vereinbaren Sie einen Termin im Landratsamt Dachau, Amt für Jugend und Familie. Sollten Sie sich uneinig sein, kann das Familiengericht beiden Elternteilen die elterliche Sorge zusprechen, natürlich nur wenn es dem Kindeswohl entspricht. Die elterliche Sorge umfasst: • Personensorge Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung, Bildung, Gesundheitssorge • Vermögenssorge Verwaltung von Vermögen, Schenkungen, Erbe • Gesetzliche Vertretung Ihres minderjährigen Kindes Einwilligung in Operationen, Vertragsabschlüsse, Anmeldung für KiTa und Schule, Beantragung von Leistungen Landratsamt Dachau – Amt für Kinder, Jugend und Familie Jugendamt Bürgermeister-Zauner-Ring 5, 85221 Dachau 08131 74 - 1200 (Vorzimmer) jugendamt@lra-dah.bayern.de https://www.landratsamt-dachau.de/familie-bildung-migration/jugendfamilie/sorgerecht-beurkundung/ www.landratsamt-dachau.de > Familie, Bildung, Migration > Jugend & Familie: Sorgerecht, Beurkundung Nicht vergessen! unverheiratete Paare müssen das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
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