Familienhandbuch

22 3. Formalitäten und Rechte Mutterschutz Als werdende Mutter und in der Zeit nach der Geburt befinden Sie sich in einer sensiblen Phase. Da brauchen Sie und Ihr Kind besonderen Schutz. Ziel des Mutterschutzes ist es, Ihre Gesundheit als Schwangere, Stillende und die Gesundheit Ihres Kindes zu schützen, • während Sie erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung oder Studium befinden, • damit Ihnen nicht unberechtigt gekündigt werden kann, • damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverbot befinden. © AdobeStock/ pololia 23 Schwangerschaft und Geburt Beispielsweise dürfen Sie sich für Vorsorgeuntersuchungen und Stillpausen freistellen lassen. Sie müssen die Zeit nicht vor- oder nacharbeiten und es entsteht kein Entgeltausfall. Insbesondere sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung haben Sie eine besondere Schutzfrist und sind von der Arbeit freigestellt. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das sind täglich 13 Euro von den Kranken- kassen, die von den Arbeitgebenden auf Ihr durchschnittliches Tagesentgelt aufgestockt werden. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Informationen unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ leitfaden-zum-mutterschutz-73756 www.bmfsfj.de > Publikationen > Leitfaden zum Mutterschutz Elternzeit Als zukünftige Eltern können Sie sich jetzt schon einmal Gedanken machen, ob und in welchem Umfang Sie in Elternzeit gehen möchten. Sie müssen dies schriftlich mindestens 7 Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit Ihren Arbeitgebenden mitteilen. Sie haben Anspruch auf insgesamt drei Jahre Elternzeit. Sie können frei entscheiden, wie lange und in welchen Zeitabschnitten Sie diese nehmen möchten. Auch nachdem Ihr Kind drei Jahre alt ist, gibt es noch die Möglichkeit, Elternzeit für maximal zwei Jahre in Anspruch zu nehmen. Das müssen Sie dann mindestens 13 Wochen vorher bei Ihren Arbeitgebenden anmelden. Nach dem achten Geburtstag erlischt der Anspruch.

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