20 21 Schwangerschaft und Geburt Haushaltshilfen für Schwangere Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Das ist gesetzlich verankert im SGB V § 24h. Sie haben Anspruch auf Unterstützung, wenn bspw. • Ihnen von ärztlicher Seite Bettruhe verschrieben wurde • ein verkürzter Gebärmutterhals eine Frühgeburt andeutet • Ihr Muttermund sich frühzeitig öffnet • Sie frühzeitige Wehen haben • auch wer Mehrlinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen auf Unterstützung im Haushalt Sie müssen bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag, ein ärztliches Attest sowie eine Kopie des Mutterpasses einreichen. Das Antrags- formular können Sie telefonisch anfordern, es steht bei manchen Kassen auch zum Download zur Verfügung. Meist begründen die Gynäkologinnen und Gynäkologen den Antrag mit dem Argument „zur Vermeidung einer drohenden Frühgeburt” oder „zur Abwendung eines Krankenhausaufenthalts”. Im Idealfall engagiert die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, da viele Kassen Verträge mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Sozialstationen oder privaten Pflegediensten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, finden Sie auf Seite 59/60 eine Liste verschiedener Anbieter. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden bei Schwangeren zu 100 % von den Krankenkassen übernommen. Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ Die bayerische Landesstiftung unterstützt schwangere Frauen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die sich in einer besonderen Notlage befinden. Sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, kann die Stiftung finanziell aushelfen mit Zuschüssen für beispielsweise: • Umstandskleidung • Babyausstattung • Haushaltsgeräte • Anschaffungen rund um die Geburt Wenden Sie sich frühzeitig an eine Schwangerenberatungsstelle. Dort werden Sie in einem vertraulichen Gespräch beraten und bei der Antragstellung unterstützt. Siehe Seite 18. Weitere Infos unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/hilfe-muki/index.php www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Hilfe für Mutter und Kind > Schwangere in Not
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