Bildungsbericht
71 Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule ist ein staatlich anerkanntes privates Förderzent- rum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Sie unterrichtet in den Klassenstufen 1 bis 9. Die Schulfamilie umfasst rund 67 Schülerinnen und Schüler, Sonderschul- sowie Fachlehrkräfte, Heil- pädagoginnen und Heilpädagogen, Sozial- pädagoginnen und Sozialpädagogen und psychologische Fachdienste. Die Dr.-Elisa- beth-Bamberger-Schule in der Landkreisge- meinde Hebertshausen ist seit Mitte 2016 in Trägerschaft des Franziskuswerks Schön- brunn. Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die aufgrund ihrer sozial-emotionalen Entwicklung einer sonder- pädagogischen Förderung und heilpädagogi- schen Betreuung bedürfen. Ziel der Arbeit mit den jungen Menschen ist es, ein Sozial- und Lernverhalten aufzubauen und zu festigen, das ihnen eine selbstbewusste und selbst- ständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Wichtiges Ziel ist die Rück- schulung in die Regelschule bzw. das erfolg- reiche Erreichen eines Schulabschlusses als Basis für eine Berufsausbildung. Die Johannes-Neuhäusler-Schule als schuli- sche Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung ermöglicht bedarfsorientierte Bildungsangebote für je- den einzelnen ihrer Schülerinnen und Schüler. Das Angebot reicht von der Grundschulstufe über die Mittelschulstufe bis zur Berufsschul- stufe. Unterrichtet werden derzeit knapp 150 Schülerinnen und Schüler in 19 Klassen, ent- weder im schuleigenen Gebäude auf dem Areal des Franziskuswerkes Schönbrunn oder in den sechs Partnerklassen an einigen kommunalen Regelschulen. So kooperiert die Johannes-Neuhäusler-Schule als schuli- sche Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung derzeit mit der Grundschule Röhrmoos, der Grundschu- le Bergkirchen, der Grund- und Mittelschule Hebertshausen und der Grund- und Mittel- schule Haimhausen. Dadurch wird soziales Lernen im außerunterrichtlichen und außer- schulischen Bereich von nichtbehinderten und behinderten Schülerinnen und Schülern ermöglicht.
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