Bildungsbericht

52 Das bayerische Schulsystem In Bayern gilt eine allgemeine Vollzeitschul- pflicht von neun Schuljahren. Seit 1. August 2010 bedeutet dies, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Der Besuch der Grund- schule kann grundsätzlich entweder an der örtlichen Grundschule (Sprengelschule) oder einer staatlich anerkannten Privatschule er- füllt werden. Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (Primarstufe) und ist die Basis aller schulischen Bildungsgänge. Die Kinder, meist im Alter zwischen 6 und 10 Jahren, erwerben dort nicht nur Grundfertig- keiten im Rechnen, Lesen und Schreiben. Sie erlernen auch soziale Verhaltensweisen, er- werben musische und praktische Fähigkeiten, entwickeln ihre Interessen weiter und bauen Werthaltungen auf. Nach der Grundschule kann gemäß der Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymna- sium besucht werden. Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstu- fen 5 bis 9 und bereitet die Schülerinnen und Schüler auf eine qualifizierte Berufsausbil- dung vor. Die Kernkompetenzen aus Deutsch, Mathematik und Englisch, Selbst- und Sozial- kompetenzen, eine grundlegende Allgemein- bildung und eine intensive Berufsorientierung sichern die umfassende Ausbildungsreife. Zudem wurde an den Mittelschulen ein Mitt- lerer-Reife-Zug (M-Zug) eingeführt, der es leistungsstarken Mittelschülerinnen und Mit- telschülern ermöglicht, an dieser Schulart die zehnte Jahrgangsstufe zu absolvieren und den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Dieser hat eine gleichwertige Stellung wie der Wirt- schafts- und Realschulabschluss. Die Realschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine erweiterte Allgemeinbildung. Diese befähigt sie durch Schwerpunktbildung in verschiedenen Wahl- pflichtfächergruppen, ihren Leistungen und Interessen entsprechend nach Erwerb des Realschulabschlusses in berufs- und studien- qualifizierende Bildungsgänge einzutreten. Das Gymnasium vermittelt in den Jahrgangs- stufen 5 bis 12 bzw. 13 (Sekundarstufe I und II) eine vertiefte, fächerübergreifende Bildung und bietet den direkten Weg zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Zusätzlich schafft es Voraussetzungen für eine berufliche Ausbil- dung außerhalb der Hochschule. Geeignete Ab- solventinnen und Absolventen der Realschule, Wirtschaftsschule sowie der Mittelschule mit mittlerem Schulabschluss können über soge- nannte Einführungsklassen in die Oberstufe des Gymnasiums eintreten. ALLGEMEINBILDENDE SCHULEN

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQwNDE4