Bildungsbericht

36 Übersicht der Kindertageseinrichtungen Es gibt je nach Alter der Kinder unterschied- liche Formen von Tageseinrichtungen: z Kinderkrippen für Kinder unter 3 Jahren z Kindergärten für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung z Horte überwiegend für Schulkinder z Häuser für Kinder als altersübergreifende Einrichtungen Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wurde im August 2013 durch den formulier- ten Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- platz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr untermauert (Kinder- und Jugendhilfegesetz § 24 Abs. 2 SGB VIII) und ist in vielen Kommu- nen und Landkreisen verstärkt in den Fokus bildungspolitischer Entscheidungen gerückt. Die Entwicklungen sind dabei nicht nur ge- kennzeichnet durch Erweiterungen des Be- treuungsangebotes, sondern auch durch eine Ausweitung der Aufgaben in der frühkindli- chen Betreuung. Hinweis: Horte, als Betreuungseinrichtungen für Schulkinder, können in der Bildungsbe- richterstattung sowohl der frühkindlichen als auch der schulischen Bildung zugeordnet wer- den. Um jedoch die Kindertagesbetreuung in den verschiedenen altersübergreifenden Ein- richtungen des Landkreises Dachau (Häuser für Kinder) vollständig darzustellen, wird die Betreuung der Schulkinder in Horten im Kapi- tel „Frühkindliche Bildung“ abgebildet. Zudem beinhalten auch die statistischen Zahlen zur frühkindlichen Bildung und Betreuung immer die Hortkinder, sodass diese nur bedingt se- parat zu erfassen sind. FRÜHKINDLICHE BILDUNG

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