Bildungsbericht

Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien 112 Die Jugendarbeit ist im 8. Sozialgesetzbuch in § 11, Absatz 1 wie folgt definiert: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Ent- wicklung erforderlichen Angebote der Jugend- arbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Damit legt das Gesetz fest, dass die Interessen junger Menschen Ausgangs- punkt für die Jugendarbeit sind. Die Gemeinden Bergkirchen, Erdweg, Odelz- hausen, Pfaffenhofen a.d. Glonn, Sulzemoos und Weichs kooperieren seit einigen Jahren bei der Jugendarbeit mit dem Kreisjugendring Dachau. Die anderen Gemeinden führen die Jugendarbeit in eigener Regie durch oder sind im Zweckverband „Jugendarbeit“ vertreten. Dieser ist ein Zusammenschluss von zehn Ge- meinden im Bereich Kinder- und Jugendarbeit in den Landkreisen Dachau, Freising und Pfaf- fenhofen im S-Bahn Bereich Münchens. Ziel aller Formen der Zusammenarbeit ist es, die in den Gesetzen verankerten Grundlagen der Jugendarbeit auf der Basis der fachlichen Standards und zum Wohle der Kinder und Ju- gendlichen wirksam werden zu lassen. Das ge- schieht dadurch, dass Jugendarbeit Aktionen und Projekte nicht für, sondern mit den jungen Menschen festlegt, plant und durchführt. Dabei wird eine zunehmende Eigenverantwortlichkeit der jungen Menschen angestrebt, die zu einer völlig selbstständigen Angebotsplanung und -umsetzung führen soll. Jugendarbeit basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und hat keine Kontroll- und Ein- griffskompetenzen. Sie kann bei Kindern, Ju- gendlichen, jungen Erwachsenen und Eltern, die sich an sie wenden, eine Erstberatung anbieten, zu ihnen Kontakt halten, sie über Hilfsmoglichkeiten informieren, sie an Fach- stellen weitervermitteln, und sie gegebenen- falls dorthin begleiten. Sie kann zudem zu den betreffenden Jugendlichen Kontakt suchen, bei Konflikten vermitteln, sich für geeignete Treffpunkte einsetzen und sie mit Angeboten der Jugendarbeit bekannt machen. Für darüber hinausgehende Hilfen gegen so- ziale Benachteiligungen, bei Problemen in der Schule, in der Familie oder im Beruf, bei Drogenproblemen oder bei Straftaten sind in erster Linie die Jugendämter zuständig. Un- terstützt wird das Jugendamt dabei von der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) sowie spezialisierten Fach- und Beratungsstellen (Erziehungsbeistand, Familienhilfe, Drogen- beratungsstelle etc.). NON-FORMALE LERNWELTEN Gemeindejugendarbeit

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